ID Austria Behörden
Österreicher erhalten die ID Austria bei
- Passbehörden (siehe zuständige Stelle: Reisepass – Neuausstellung )
- zur Entgegennahme von Passanträgen ermächtigte Gemeinden Ihres Wohnsitzes
- Landespolizeidirektionen
Ausländische Staatsangehörige (Fremde) erhalten die ID Austria bei den folgenden Behörden:
Zusätzlich erhalten Sie die ID Austria bei
Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 1 vorletzter und letzter Satz E-GovG
Dienststellen des Finanzamts Österreich (Österreicher und Fremde)
Gemeinden – ohne Wohnsitzeinschränkung (Österreicher/Fremde)
Burgenland
Eisenstadt Umgebung
Güssing
Jennersdorf
Mattersburg
Oberpullendorf
Oberwart
Neusiedl am See
Ministerien
Weiters sind folgende Ministerien berechtigt die ID Austria zu registrieren. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit nur für einen eingeschränkten Personenkreis besteht und die Parteienverkehrszeiten bzw. Vorschriften der jeweiligen Dienststelle zu beachten sind.
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für Inneres für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und im Zuge von Amtstagen
- Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für Angehörige des Gesundheitssektors
- Bundeministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Militärkommanden in Österreich
- Registrierung im Zuge der Stellung bzw. für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Letzte Aktualisierung: 28. Oktober 2025