Europawahlen - Informationen für nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Bitte beachten
Wenn Sie - als nicht-österreichische Unionsbürgerin oder nicht-österreichischer Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich - an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Was haben Sie als Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich zu unternehmen, um in die Europa-Wählerevidenz zu gelangen?
Um in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen zu werden, müssen Sie vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sein und müssen einen entsprechenden Antrag stellen.
Ein Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde. Sie können sich mit dem Antragsformular "Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger(innen), die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben" ( Formular zum Download (pdf, 1,8 MB)) eintragen lassen. Zu diesem Formular erhalten Sie auch eine entsprechende Übersetzungshilfe.
Bei der Antragstellung müssen Sie einen gültigen Identitätsausweis vorlegen und eine förmliche Erklärung abgeben, dass Sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen.
Zugleich müssen Sie erklären, dass Sie in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben.
Die förmliche Erklärung ist ein Bestandteil des Antragsformulars. Beim Ausfüllen des Antrags wird im Durchschreibeverfahren das für die Eintragung erforderliche Europa-Wähleranlageblatt ausgefüllt. Dem Antrag sind weiters die zur Begründung notwendigen Belege anzuschließen. Sowohl das Antragsformular als auch das Europa-Wähleranlageblatt sind zu unterfertigen. Sollte es ihnen nicht möglich sein, das Formular über Ihre Gemeinde zu beschaffen, so können Sie das Antragsformular mit dem angeschlossenen Europa-Wähleranlageblatt sowie allenfalls eine Übersetzungshilfe als PDF-Datei herunterladen (siehe nachstehende Tabelle); in diesem Fall müssen Sie das Europa-Wähleranlageblatt gesondert ausfüllen (kein Durchschreibeverfahren).
Übersetzungshilfen
Bulgarisch/Balgarski esik (pdf, 906 KB)
Dänisch/Dansk (pdf, 279 KB)
Englisch/English (pdf, 342 KB)
Estnisch/Eesti keel (pdf, 279 KB)
Finnisch/Suomi (pdf, 279 KB)
Französisch/Français (pdf, 342 KB)
Griechisch/ellinikí glóssa (pdf, 801 KB)
Italienisch/italiano (pdf, 342 KB)
Kroatisch/Hrovatski (pdf, 906 KB)
Lettisch/Latviešu valoda (pdf, 801 KB)
Litauisch/Lietuviu kalba (pdf, 801 KB)
Maltesisch/Malti (pdf, 342 KB)
Niederländisch/Nederlands (pdf, 342 KB)
Polnisch/Po poisku (pdf, 772 KB)
Portugiesisch/Português (pdf, 801 KB)
Rumänisch/Româna (pdf, 906 KB)
Schwedisch/Svenska (pdf, 279 KB)
Slowakisch/Slovencina (pdf, 772 KB)
Slowenisch/Slovenšcino (pdf, 772 KB)
Spanisch/Español (pdf, 801 KB)
Tschechisch/Cesky (pdf, 772 KB)
Ungarisch/Magyar (pdf, 772 KB)
Wenn Sie in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde aufgenommen worden sind, bleiben Sie in dieser für die Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich (ununterbrochener Hauptwohnsitz) eingetragen.
Unabhängig davon sind Sie berechtigt, in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde an Gemeinderatswahlen (in Wien an Bezirksvertretungswahlen) teilzunehmen. Die Zugangsbedingungen hierfür richten sich nach den einzelnen Landesgesetzen; in der Regel ist eine Antragstellung aber nicht erforderlich. Wenn Sie Näheres darüber erfahren wollen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde oder beim Amt der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem Sie wohnen.
BMI Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/S/2, 1010 Wien, Telefon: +43 1 531 26-905203 | Kontakt