Europawahlen - Briefwahl
Sollten Sie sich am Wahltag (9. Juni 2024) nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.
Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per E-Mail, über eine Internetmaske, gegebenenfalls auch per Telefax) - beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung - beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum 5. Juni 2024 – wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum 7. Juni 2024, 12.00 Uhr – beantragen, mündlich (persönlich) bis zum 7. Juni 2024, 12.00 Uhr.
Als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern. (Zusätzliche Informationen für Auslandsösterreicher(innen)).
Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues, ungummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue, ungummierte Wahlkuvert entnehmen, dann
- den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, das Wahlkuvert zurücklegen, anschließend
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich
- die Wahlkarte zukleben und
- dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.
Bei postalischer Beförderung trägt der Bund die Kosten für das Porto, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
Am Wahltag kann die bereits zur Briefwahl verwendete Wahlkarte auch bei jeder Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Auch eine Abgabe in jedem Wahllokal – solange dieses geöffnet hat – ist möglich; es erfolgt dann eine Weiterleitung an die Bezirkswahlbehörde.
Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist.
Informationen betreffend die Öffnungszeiten der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland können Sie der Homepage des Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten entnehmen.
BMI Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/S/2, 1010 Wien, Telefon: +43 1 531 26-905203 | Kontakt