Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen

(19. September bis 26. September 2022)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 17. Mai 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 19. September 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: 26. September 2022
Stichtag: 16. August 2022

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht. Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurückgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden. Daten müssen privat bleiben, der Verfassungsgerichtshof soll Eilentscheidungen treffen und Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen möglich sein."

Bevollmächtigter:

Dr. Christian Fiala

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Mag. Dr. Michael Brunner
Sepp Rothwangl
Karin Kaiblinger
Gabriele Safran

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das vorläufige Ergebnis des Volksbegehrens „Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“ als Präsentationsgrafik (2,5 MB) oder als CSV-Datei (76,9 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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