Unabhängige JUSTIZ sichern
(17. April bis 24. April 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 22. Dezember 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Unabhängige JUSTIZ sichern"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
17. April 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
24. April 2023 |
Stichtag: |
13. März 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Unabhängigkeit der Justiz sichern. Die Unterzeichner dieses Volksbegehrens fordern daher
Untersuchungsrichter wieder einsetzen (wurde 2008 abgeschafft)
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in die Verfassung
Eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft“
Bevollmächtigter:
Mag. Marcus Hohenecker
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Anatolij Volk
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
Ing. Werner Bolek
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Unabhängige JUSTIZ sichern“ als Präsentationsgrafik ( 2,7 MB) oder als CSV-Datei ( 75,6 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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