Unabhängige JUSTIZ sichern
(17. April bis 24. April 2023)
Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 22. Dezember 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Unabhängige JUSTIZ sichern"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
17. April 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
24. April 2023 |
Stichtag: |
13. März 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Unabhängigkeit der Justiz sichern. Die Unterzeichner dieses Volksbegehrens fordern daher
Untersuchungsrichter wieder einsetzen (wurde 2008 abgeschafft)
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in die Verfassung
Eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft“
Bevollmächtigter:
Mag. Marcus Hohenecker
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Anatolij Volk
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
Ing. Werner Bolek
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