Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
(31. März bis 7. April 2025)
Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 17. Jänner 2025 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
31. März 2025 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
7. April 2025 |
Stichtag: |
24. Februar 2025 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
Immer mehr Privatpersonen entdecken Volksbegehren als Geschäftsidee für sich: Sie kassieren trotz unsinniger, oftmals nicht umzusetzender Forderungen für jedes Volksbegehren, das von 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde, einen Reingewinn in der Höhe von € 13.686,00 (Stand: 01.04.2023) von unser aller Steuergeld.
Der Gesetzgeber möge daher das Volksbegehrengesetz 2018 dahingehend ändern, dass der zu refundierende Betrag lediglich die zuvor geleisteten Kostenbeiträge abdeckt.
Seit dem 1. Volksbegehren im Jahre 1964 hat sich in Österreich rechtlich, politisch und auch technisch viel verändert. So wurden von 1964 bis 1999 insgesamt 21 Volksbegehren eingeleitet. Dem gegenüber stehen allein in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 35, für neun weitere steht bereits der Eintragungszeitraum fest (Stand: 01.05.2023).
Der Hintergrund ist: Die Initiatoren, oftmals Privatpersonen, haben bei der Einbringung der Anmeldung für ein Volksbegehren einen Kostenbeitrag von € 622,00 (Stand 01.04.2023) sowie in weiterer Folge einen Druckkostenbeitrag von € 2.799,50 (Stand 01.04.2023) zu entrichten. Aber: Sobald das Volksbegehren die Eintragungsreichweite von 100.000 Unterschriften erreicht hat, erhalten sie laut Gesetz die geleisteten Kostenbeiträge in der fünffachen (!) Höhe zurück! Dies sind € 17.107,50 (Stand: 01.04.2023), woraus sich ein Reingewinn von € 13.686,00 pro Volksbegehren ergibt, was ein durchaus lukratives Geschäft darstellt.
Bei den letzten 35 Volksbegehren haben insgesamt 30 die 100.000-Unterschriften-Marke erreicht. Dafür haben die Initiatoren – nach Abzug der Kostenbeiträge – insgesamt € 410.580,00 an Steuergeld kassiert. Lediglich fünf Volksbegehren sind an der 100.000-Unterschriften-Marke mehr oder weniger knapp gescheitert.
Der Kostenaufwand für die Republik Österreich und damit für jeden Steuerzahler ist bei jedem Volksbegehren enorm. Zusätzlich zu den oben genannten zu ersetzenden Kostenbeiträgen an die Initiatoren werden den Gemeinden die bei der Durchführung dieses Bundesgesetzes erwachsenden Kosten vom Bund ersetzt. Insofern hat der Bund bei jedem Eintragungszeitraum eine Pauschalentschädigung in der Höhe von € 0,40 (Stand 01.04.2023) pro Stimmberechtigten an die Gemeinden zu leisten. Dies ergibt jedes Mal über € 2,500.000,00 an Steuergeld! Und derzeit sind mindestens 3 Eintragungszeiträume pro Jahr üblich.
Man kann an der Anmeldungsflut für neue Volksbegehren auch leicht erkennen, dass immer mehr Privatpersonen diese Geschäftsidee für sich entdecken. Denn aktuell (Stand 01.05.2023) befinden sich sage und schreibe 87 Volksbegehren in der Unterstützungsphase!
Bei Umsetzung dieses Begehrens käme Volksbegehren – als ursprünglich sinnvolles Instrument der direkten Demokratie – auch wieder mehr Gewicht zuteil. Denn unsinnige und von Haus aus nicht umzusetzende Begehren würden aufgrund des Wegfalls der Gewinnmöglichkeit gar nicht erst eingereicht werden.
Es wird daher eine rasche Reformierung des Volksbegehrengesetzes 2018 gefordert, damit die private Bereicherung mit Steuergeld zeitnah unterbunden wird. Der Gesetzgeber möge daher beschließen, im § 17 (2) Volksbegehrengesetz 2018 das Wort ‚fünffachen‘ zu streichen und damit den an die Initiatoren zu refundierenden Betrag den geleisteten Kostenbeiträgen (€ 3.421,50) gleichzusetzen.
Bevollmächtigter:
Manuel Plöchl
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Silvia Plöchl
Siegfried Poschenreiter
Nicole Zitko
Julia Pertschy
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