Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
(31. März bis 7. April 2025)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 17. Jänner 2025 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
31. März 2025 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
7. April 2025 |
Stichtag: |
24. Februar 2025 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
Immer mehr Privatpersonen entdecken Volksbegehren als Geschäftsidee für sich: Sie kassieren trotz unsinniger, oftmals nicht umzusetzender Forderungen für jedes Volksbegehren, das von 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde, einen Reingewinn in der Höhe von € 13.686,00 (Stand: 01.04.2023) von unser aller Steuergeld.
Der Gesetzgeber möge daher das Volksbegehrengesetz 2018 dahingehend ändern, dass der zu refundierende Betrag lediglich die zuvor geleisteten Kostenbeiträge abdeckt.
Bevollmächtigter:
Manuel Plöchl
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Silvia Plöchl
Siegfried Poschenreiter
Nicole Zitko
Julia Pertschy
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das Ergebnis des Volksbegehrens „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ als Präsentationsgrafik (pdf, 3,2 MB) oder als CSV-Datei (csv, 72 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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Letzte Aktualisierung: 22. April 2025