Staatsbürgerschaft für Folteropfer
(19. Juni bis 26. Juni 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 10. März 2023 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Staatsbürgerschaft für Folteropfer"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
19. Juni 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
26. Juni 2023 |
Stichtag: |
15. Mai 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Whistleblower, die für Demokratie und Pressefreiheit kämpfen und deshalb als politische Gefangene Folter durch fremde Regierungen ausgesetzt sind oder waren, sollen die Staatsbürgerschaft durch Änderung der Bundesverfassung erhalten können. Das Folteropfer hat Rechtsanspruch auf die Verleihung, wenn ein UN-Sonderberichterstatter das Vorliegen von Folter bestätigt. Der Antrag dazu kann auch gestellt werden, wenn sich das Folteropfer in Haft des Drittstaates befindet."
Bevollmächtigter:
Dr. Edgar Hagenbichler
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Nadia Schwarz
Ayse Nusin Arslan
Karin Zalesak-Waxmund
Adnan Marvillo
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Staatsbürgerschaft für Folteropfer“ als Präsentationsgrafik (pdf, 3 MB) oder als CSV-Datei (csv, 72 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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