Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren
(2. Mai bis 9. Mai 2022)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 10. Jänner 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
2. Mai 2022 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
9. Mai 2022 |
Stichtag: |
28. März 2022 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Bürger/-innen – in Sorge um grassierende Korruption, fragwürdige polit. Kultur & Angriffe auf d. Rechtsstaat – sehen sich verpflichtet die Stimme zu erheben.
Wir fordern daher Verfassungs- bzw BundesG-liche Reformen zu: Anstand & Integrität id Politik; Stärkung Rechtsstaat; Stärkung Unabhängigkeit Justiz (insb. WKStA) & Ermittlungs- u Kontrollbehörden; Umfassende Antikorruptions- & Transparenz-Gesetzgebung; Pressefreiheit, Medienförderung & Inseratenkorruption.
72 Vorschläge: Begründung/Website"
Bevollmächtigter:
Mag. Martin Kreutner
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
DDr. Heinz Mayer
Dr. Heide Schmidt
Peter Michael Norbert Ikrath
Dr. Oliver Heinz Scheiber
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“ als Präsentationsgrafik (pdf, 2 MB) oder als CSV-Datei (csv, 77 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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