Nein zu Atomkraft-Greenwashing

(11. März bis 18. März 2024)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 9. Jänner 2024 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Nein zu Atomkraft-Greenwashing"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 11. März 2024
Ende des Eintragungszeitraumes: 18. März 2024
Stichtag: 5. Februar 2024

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

Bevollmächtigter:

Eduard Egger

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Andreas Palli
Mag. Pharm. Rene Günther Moser
Silke Nicole Schieg
Johannes Neubauer

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“ als Präsentationsgrafik (3,5 MB) oder als CSV-Datei (74,9 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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