NEIN zur Impfpflicht

(2. Mai bis 9. Mai 2022)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Februar 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"NEIN zur Impfpflicht"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 2. Mai 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: 9. Mai 2022
Stichtag: 28. März 2022

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Wir sind gegen jede Art von Impfpflicht in Österreich, insbesondere an minderjährigen Kindern.

Mit der (COVID-) Impfpflicht will der Staat jetzt aber das Volk zur Teilnahme an einem gentechnischen Experiment zwingen. Die Wirkungen & Nebenwirkungen der COVID-“Impfungen“ sind zweifelhaft.

Unsere Erachtens sollen sich in Österreich wohnhafte Menschen u.a. nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus anstecken und die Infektion überstehen müssen, um Strafen durch Behörden zu entgehen (§3 (1) 3 COVID-19-IG).

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll daher alle Impfpflichten in Österreich verhindern bzw. die sofortige Aufhebung aller COVID-Impfpflichten beschließen."

Bevollmächtigter:

Mag. Robert Marschall

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Gerlinde Wolz
Ing. Andre Hutter
Michael Fichtenbauer
Alexandra Pichler-Geritz

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „NEIN zur Impfpflicht“ als Präsentationsgrafik (2 MB) oder als CSV-Datei (77,9 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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