NEIN zur Impfpflicht
(2. Mai bis 9. Mai 2022)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Februar 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"NEIN zur Impfpflicht"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
2. Mai 2022 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
9. Mai 2022 |
Stichtag: |
28. März 2022 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Wir sind gegen jede Art von Impfpflicht in Österreich, insbesondere an minderjährigen Kindern.
Mit der (COVID-) Impfpflicht will der Staat jetzt aber das Volk zur Teilnahme an einem gentechnischen Experiment zwingen. Die Wirkungen & Nebenwirkungen der COVID-“Impfungen“ sind zweifelhaft.
Unsere Erachtens sollen sich in Österreich wohnhafte Menschen u.a. nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus anstecken und die Infektion überstehen müssen, um Strafen durch Behörden zu entgehen (§3 (1) 3 COVID-19-IG).
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll daher alle Impfpflichten in Österreich verhindern bzw. die sofortige Aufhebung aller COVID-Impfpflichten beschließen."
Bevollmächtigter:
Mag. Robert Marschall
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Gerlinde Wolz
Ing. Andre Hutter
Michael Fichtenbauer
Alexandra Pichler-Geritz
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „NEIN zur Impfpflicht“ als Präsentationsgrafik (pdf, 2 MB) oder als CSV-Datei (csv, 78 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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