KEINE IMPFPFLICHT
(20. Juni bis 27. Juni 2022)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 1. April 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"KEINE IMPFPFLICHT"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
20. Juni 2022 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
27. Juni 2022 |
Stichtag: |
16. Mai 2022 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahlfreiheit der medizinischen Behandlung. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge ein Gesetz beschließen, durch das es verboten wird, Menschen in Österreich einer generellen Impfpflicht zu unterwerfen und/ oder Menschen aufgrund ihres Impfstatus in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und/oder im Privatbereich zu diskriminieren. Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus sollen in diesem Gesetz unter Strafe gestellt werden.“
Bevollmächtigter:
Mag. Florian Höllwarth
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Mag. Alexander Scheer
Mag. Karin Sorger
Mag. Gertrud Putz
Valentina Baumgartner
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Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „KEINE IMPFPFLICHT“ als Präsentationsgrafik (pdf, 2,3 MB) oder als CSV-Datei (csv, 80 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.