Impfpflicht: Striktes NEIN
(20. September bis 27. September 2021)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 29. Juni 2021 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Impfpflicht: Striktes NEIN"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
20. September 2021 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
27. September 2021 |
Stichtag: |
16. August 2021 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen.
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge daher eine Impfpflicht verbieten und jegliche Art der Diskriminierung von Menschen ohne Impfung verhindern. Impfen muss freiwillig bleiben! Für Minderjährige entscheiden die Erziehungsberechtigten.
Meine Gesundheit, mein Recht: Impfpflicht NEIN!“
Bevollmächtigter:
Ing. Werner Bolek
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Anatolij Volk
Marcus Hohenecker
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
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Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Striktes Nein“ als Präsentationsgrafik (pdf, 1,7 MB) oder als CSV-Datei (csv, 78 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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