FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG

(19. September bis 26. September 2022)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 15. Juli 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 19. September 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: 26. September 2022
Stichtag: 16. August 2022

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.

Bevollmächtigte:

Sabine Hatzl

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bevollmächtigten wurden nominiert:

Josef Binder (*1967)
Brigitte Binder
Christine Binder
Josef Binder (*1940)

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das vorläufige Ergebnis des Volksbegehrens „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“ als Präsentationsgrafik (2,5 MB) oder als CSV-Datei (80,1 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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