COVID-Maßnahmen abschaffen

(19. September bis 26. September 2022)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 17. Mai 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"COVID-Maßnahmen abschaffen"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 19. September 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: 26. September 2022
Stichtag: 16. August 2022

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Keine gentechnischen Experimente mit Kindern!

Wir sind gegen jede Art von Impfzwang, insbesondere bei Kindern. Die Schulen sollen wieder einen ungehinderten Präsenzunterricht - ohne COVID-Maßnahmen - ermöglichen.

Die COVID-Maßnahmen und die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gefährden die Gastronomie-, Dienstleistungs- und Kultur-Betriebe existenziell, ohne erkennbaren Nutzen.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die sofortige Aufhebung aller COVID-Maßnahmen in Österreich beschließen."

Bevollmächtigter:

Mag. Robert Marschall

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Gerlinde Wolz
Ing. Andre Hutter
Michael Fichtenbauer
Alexandra Pichler-Geritz

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das vorläufige Ergebnis des Volksbegehrens „COVID-Maßnahmen abschaffen“ als Präsentationsgrafik (2,5 MB) oder als CSV-Datei (77,5 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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