CETA-Volksabstimmung

(25. März bis 1. April 2019)

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Einleitungsantrag und Stattgebung

Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Jänner 2019 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"CETA-Volksabstimmung"

stattgegeben; gleichzeitig hat er festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes 25. März 2019
Ende des Eintragungszeitraumes 1. April 2019
Stichtag 18. Februar 2019

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Wir sind gegen CETA!

Wir lehnen speziell die im CETA-Handelsvertrag mit Kanada vorgesehenen Sonderklagerechte für Unternehmen, die den Staat Österreich für ihre möglichen Investitionsverluste mittels privater Schiedsgerichte haftbar machen können, ab.

Die Volksvertreter mögen dazu eine Volksabstimmung beschließen. Wir regen daher eine bundesverfassungsgesetzliche Änderung an, die festlegt, dass durch Bundesgesetz eine Volksabstimmung über den CETA-Vertrag beschlossen werden kann und muss.“

Bevollmächtigter:

Mag. Robert Marschall

Als Stellvertreterin und als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Susanne Glatz

Dr. Klaus Lemberger

Alexandra Pichler-Geritz

Franz Nöhammer

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Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „CETA-Volksabstimmung“ als Präsentationsgrafik (1,5 MB) oder als CSV-Datei (72 KB) (Länder, Stimmbezirke, Gemeinden) herunterladen.

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