CETA-Volksabstimmung
(25. März bis 1. April 2019)
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Einleitungsantrag und Stattgebung
Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Jänner 2019 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"CETA-Volksabstimmung"
stattgegeben; gleichzeitig hat er festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes |
25. März 2019 |
Ende des Eintragungszeitraumes |
1. April 2019 |
Stichtag |
18. Februar 2019 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Wir sind gegen CETA!
Wir lehnen speziell die im CETA-Handelsvertrag mit Kanada vorgesehenen Sonderklagerechte für Unternehmen, die den Staat Österreich für ihre möglichen Investitionsverluste mittels privater Schiedsgerichte haftbar machen können, ab.
Die Volksvertreter mögen dazu eine Volksabstimmung beschließen. Wir regen daher eine bundesverfassungsgesetzliche Änderung an, die festlegt, dass durch Bundesgesetz eine Volksabstimmung über den CETA-Vertrag beschlossen werden kann und muss.“
Bevollmächtigter:
Mag. Robert Marschall
Als Stellvertreterin und als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Susanne Glatz
Dr. Klaus Lemberger
Alexandra Pichler-Geritz
Franz Nöhammer
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Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „CETA-Volksabstimmung“ als Präsentationsgrafik ( 1,5 MB) oder als CSV-Datei ( 72 KB) (Länder, Stimmbezirke, Gemeinden) herunterladen.
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