Beibehaltung Sommerzeit

(17. April bis 24. April 2023)

Downloads


Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 22. Dezember 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Beibehaltung Sommerzeit"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 17. April 2023
Ende des Eintragungszeitraumes: 24. April 2023
Stichtag: 13. März 2023

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung der Sommerzeit zu verankern.

Die ursprüngliche Notwendigkeit einer Zeitumstellung ist nicht mehr gegeben.

Es wird daher gefordert, die Sommerzeit als “Normalzeit” beizubehalten.“

Bevollmächtigte:

Doris Galbruner

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bevollmächtigten wurden nominiert:

Maria Teply
Christoph Galbruner
Elke Galbruner
Matthias Zottl

zurück zur Übersicht 

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Beibehaltung Sommerzeit“ als Präsentationsgrafik (2,7 MB) oder als CSV-Datei (75,8 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

Volksbegehren

Volksbegehren seit der XX. Gesetzgebungsperiode