Beibehaltung Sommerzeit
(17. April bis 24. April 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 22. Dezember 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Beibehaltung Sommerzeit"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
17. April 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
24. April 2023 |
Stichtag: |
13. März 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung der Sommerzeit zu verankern.
Die ursprüngliche Notwendigkeit einer Zeitumstellung ist nicht mehr gegeben.
Es wird daher gefordert, die Sommerzeit als “Normalzeit” beizubehalten.“
Bevollmächtigte:
Doris Galbruner
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bevollmächtigten wurden nominiert:
Maria Teply
Christoph Galbruner
Elke Galbruner
Matthias Zottl
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Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Beibehaltung Sommerzeit“ als Präsentationsgrafik ( 2,7 MB) oder als CSV-Datei ( 75,8 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.