Bedingungsloses Grundeinkommen
(18. November bis 25. November 2019)
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Einleitungsantrag und Stattgebung
Der Bundesminister für Inneres hat am 27. Mai 2019 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Bedingungsloses Grundeinkommen"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
18. November 2019 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
25. November 2019 |
Stichtag: |
14. Oktober 2019 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Es wird ein BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN in der Höhe von 1200.-€ für jede(n) österreichische(n) StaatsbürgerIn durch eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung angestrebt!“
Bevollmächtigter:
Mag. Max Peter Hofer
Als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Bernhard Freigassner, BSc., MSc.
Dipl.-Ing. Dr. Heinz Panholzer
Erich Schattauer, Dipl. Päd.
Elias Hermann
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Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Bedingungsloses Grundeinkommen“ als Präsentationsgrafik (pdf, 1,48 MB) oder als CSV-Datei (csv, 73 KB) (Länder, Stimmbezirke, Gemeinden) herunterladen.
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