BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
(17. April bis 24. April 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 22. Dezember 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
17. April 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
24. April 2023 |
Stichtag: |
13. März 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"BARGELD bedeutet Freiheit und darf weder beschränkt noch abgeschafft werden. Die Intentionen der EU und mehrerer Parteien in Österreich, Bargeld-Zahlungen auf 10.000,- bis 15.000,- Euro zu beschränken, sind ein unzulässiger Eingriff in unsere demokratischen Rechte und strikt abzulehnen!
Es wird daher der Beschluss eines Bundes(verfassungs)gesetzes zur dauerhaften Absicherung von uneingeschränkten Bargeldzahlungen gefordert!“
Bevollmächtigter:
Ing. Werner Bolek
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Anatolij Volk
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
Mag. Marcus Hohenecker
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“ als Präsentationsgrafik (pdf, 2,7 MB) oder als CSV-Datei (csv, 76 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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