BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!

(17. April bis 24. April 2023)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 22. Dezember 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 17. April 2023
Ende des Eintragungszeitraumes: 24. April 2023
Stichtag: 13. März 2023

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"BARGELD bedeutet Freiheit und darf weder beschränkt noch abgeschafft werden. Die Intentionen der EU und mehrerer Parteien in Österreich, Bargeld-Zahlungen auf 10.000,- bis 15.000,- Euro zu beschränken, sind ein unzulässiger Eingriff in unsere demokratischen Rechte und strikt abzulehnen!

Es wird daher der Beschluss eines Bundes(verfassungs)gesetzes zur dauerhaften Absicherung von uneingeschränkten Bargeldzahlungen gefordert!“

Bevollmächtigter:

Ing. Werner Bolek

Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Anatolij Volk
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
Mag. Marcus Hohenecker

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“ als Präsentationsgrafik (2,7 MB) oder als CSV-Datei (75,8 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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