Autovolksbegehren: Kosten runter!
(31. März bis 7. April 2025)
Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 17. Jänner 2025 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Autovolksbegehren: Kosten runter!"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
31. März 2025 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
7. April 2025 |
Stichtag: |
24. Februar 2025 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
Die enormen finanziellen Belastungen durch NoVA, steigende Sprit- und Strompreise, die hohe Mineralölsteuer, die CO2-Bepreisung, steigende Parkgebühren sowie das Fehlen von Entlastungen wie etwa dem in anderen Branchen möglichen Reparaturbonus, haben Autofahren enorm verteuert und die Nutzer:innen zu Melkkühen der Nation gemacht.
Der Gesetzgeber möge Maßnahmen setzen, die sicherstellen, dass Autofahren für alle Menschen leistbar wird, weil viele auf das eigene Kraftfahrzeug angewiesen sind.
Bevollmächtigter:
Gerhard Lustig
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Dr. Horst-Friedrich Knöbl
Mag. Gerhard Jarosch
Susanne Joszt, MA
Mag. Andreas Predcechtel
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