Asyl europagerecht umsetzen

(22. Juni bis 29. Juni 2020)

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Einleitungsantrag und Stattgebung

Der Bundesminister für Inneres hat am 30. Dezember 2019 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Asyl europagerecht umsetzen"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 22. Juni 2020
Ende des Eintragungszeitraumes: 29. Juni 2020
Stichtag: 25. Mai 2020

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Mangels Solidarität einiger EU-Mitgliedsstaaten im Asylbereich möge der Bundesgesetzgeber unverzüglich durch (verfassungs-)gesetzliche Maßnahmen folgende Rahmenbedingungen schaffen:

Jene Asyl-Kosten, die über Österreichs gerechten EU-Anteil hinausgehen, werden von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abgezogen, bis ein EU-weites solidarisches Asylwesen samt Asylfinanzausgleich und ein funktionierendes Management der EU-Außengrenzen eingerichtet sind.“

Bevollmächtigter:

Mag. Marcus Hohenecker

Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Anatolij Volk
Ing. Werner Bolek
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner

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EndgültigesGesamtergebnis

Sie können das engültige Ergebnis des Volksbegehrens „Asyl europagerecht umsetzen“ als Präsentationsgrafik (1 MB)  oder als CSV-Datei (116,2 KB) (Länder, Stimmbezirke, Gemeinden) herunterladen.

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Volksbegehren

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