Arbeitslosengeld RAUF!
(2. Mai bis 9. Mai 2022)
Downloads
Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Februar 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Arbeitslosengeld RAUF!"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
2. Mai 2022 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
9. Mai 2022 |
Stichtag: |
28. März 2022 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Wir fordern vom Nationalrat eine Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes,
*mit der die Nettoersatzrate für die Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes – wenigstens auf 70 % - und entsprechend die Notstandshilfe sofort und dauerhaft erhöht wird
*und die Zumutbarkeitsbestimmungen entschärft werden sowie die Rechtsstellung der Arbeitslosen insgesamt verbessert wird."
Bevollmächtigter:
Norbert Bauer
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Irina Vána
Christine Angerer
Horst Huemer
Raimund Lechthaler
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Arbeitslosengeld RAUF!“ als Präsentationsgrafik (pdf, 2 MB) oder als CSV-Datei (csv, 73 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
zurück zur Übersicht