Staatsbürgerschaftswesen
Informationen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedenen Wegen erworben werden, hauptsächlich im Weg der Abstammung oder durch Verleihung.
Nähere Informationen zum Erwerb aber auch Verlust der Staatsbürgerschaft erhalten Sie auf oesterreich.gv.at und auf der Seite Mein Österreich, Vorbereitung zur Staatsbürgerschaft .
Für Fragen zur Antragstellung oder für ein konkretes Verfahren wenden sie sich bitte an die dafür zuständige Landesregierung. Die Kontaktdaten finden Sie hier Mein Österreich, Vorbereitung zur Staatsbürgerschaft - Kontakt .
Staatsbürgerschaftsprüfung
Der für eine Verleihung der Staatsbürgerschaft erforderliche Nachweis von Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung und die sich daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Es gibt einen Bundes- und einen Landesteil. Dafür gibt es Lernunterlagen:
Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG
In besonderen Fällen kann einer Person die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen erhalten. Dafür muss sie außerordentliche Leistungen im Interesse der Republik Österreich erbracht haben. Zusätzlich wird erwartet, dass diese Person auch in Zukunft außerordentliche Leistungen erbringen werden.
Das wird im Einzelnen geprüft und muss von der Bundesregierung bestätigt werden. Welche Kriterien die Bundesregierung für eine solche Bestätigung ihrer Beschlussfassung zu Grunde legt können Sie hier nachlesen: Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gem. § 10 Abs. 6 StbG.
Rechtsgrundlagen
Konsolidierte Fassung ist die Zusammenfassung einer Rechtsvorschrift mit den zugehörigen Änderungen und Berichtigungen. Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sind also rechtlich unverbindlich. Rechtlich verbindliche Dokumente finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes unter "Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004".
Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2025