Polizeisport
Tag des Sportes 2024 © BMI / G. Pachauer
Spitzensport
Spitzensportförderung im BMI
Spitzensportförderung im Bundesministerium für Inneres (BMI) ist als duales Förderungssystem aufgebaut und verbindet eine nachhaltige Berufsausbildung mit der Möglichkeit, Sport professionell auszuüben. Spitzensportlerinnen und -sportlern, Para-Sportlerinnen und Para-Sportlern sowie Trainerinnen und Trainern wird einerseits eine fundierte Berufsausbildung und damit gleichzeitig eine soziale Absicherung abseits der sportlichen Karriere geboten, andererseits werden ihnen Förderungen für Training, Vorbereitungszeiten und Wettkämpfe gewährt. Im Gegenzug präsentieren die Fördernehmerinnen und Fördernehmer die Marke Polizei innen- und außenwirksam und vertreten dadurch das Bild einer leistungsstarken Polizei in Österreich.
Weiteres verpflichten sich Fördernehmerinnen und Fördernehmer unter anderem
- zum Erhalt und zur Verbesserung der sportlichen Leistung sowie regelmäßige Teilnahme an internationalen Wettkämpfen;
- zur Teilnahme bei offiziellen Anlässen (Ministerempfang, Veranstaltungen) und Kampagnen des BMI;
- zum sichtbaren und medienwirksamen Anbringen des Polizei-Sport-Logos bei öffentlichen Auftritten;
- zum aktiven Mitwirken am Medien- und Social Media-Konzept des BMI;
- zur Anerkennung der Anti-Doping-Bestimmungen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), der NADA Austria sowie der internationalen Fachverbände;
- sowie zur Teilnahme an Sportmeisterschaften der Exekutive.
Spitzensportverzeichnis des BMI
Aufnahmekriterien
Voraussetzungen für die Aufnahme in den BMI-Spitzensportkader:
- Mitgliedschaft in einem nationalen Kader in einem von Sport Austria anerkannten Bundessport-Fachverband;
- Einwandfreie Dopinghistorie;
- NADA-Zertifikat;
- Teilnahmebestätigung Online-Kurs „100% Sport“ (SAFE SPORT);
- Antrag auf Anerkennung der Spitzensportförderung im BMI;
- Förderempfehlung durch die Spitzensportkommission des BMI;
- Positives Ergebnis des Verfahrens zur Aufnahme in den Exekutivdienst.
Zusätzliche Voraussetzungen für die Aufnahme von Trainerinnen und Trainern:
- Tätigkeit in einem nationalen Verbandskader einer olympischen oder paralympischen Sportart;
- Höchste und gültige nationale Trainerlizenz;
- Umsetzung mindestens eines vom Bundessport-Fachverband unterstützten Zukunftsprojektes;
- Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung im Bereich „Kinder- und Jugendfürsorge“.
Gefördert werden besonders Einzel- und Duosportarten der Olympischen und Paralympischen Spiele, die eine hohe internationale Bedeutung, Zukunftsperspektiven und mediale Präsenz aufweisen, wobei Disziplinen mit strategischer Bedeutung für die Polizei priorisiert werden. Der Nachwuchsförderung wird ein besonderer Stellenwert eingeräumt.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Einer möglichen Aufnahme in den Spitzensportkader des BMI hat eine entsprechende Ausschreibung voranzugehen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung zur Aufnahme in das Spitzensportverzeichnis erfolgt über die Jobbörse des Bundes.
Sämtliche Interessentinnen und Interessenten haben innerhalb der veröffentlichten Bewerbungsfrist folgende Unterlagen ausschließlich schriftlich an die E-Mail-Adresse BMI-I-C-11-Bewerbung-Polizeisport@bmi.gv.at zu übermitteln:
- Antrag auf Anerkennung der Spitzensportförderung im BMI (Beilage 3);
- Nachweise der in der Ausschreibung geforderten Unterlagen. Ausgenommen davon ist das notwendige positive Ergebnis des Verfahrens zur Aufnahme in den Exekutivdienst;
- Bekanntgabe des gewünschten Standorts sowie des Termins für die Durchführung des Verfahrens zur Aufnahme in den Exekutivdienst. Die zur Verfügung stehenden Termine sind dem jeweiligen Ausschreibungstext zu entnehmen.
Im Zuge der Bewerbung ist das Personalauswahlverfahrens VB/S durchzuführen. Nur mit meinem positiven Ergebnis des Verfahrens zur Aufnahme in den Exekutivdienst kann die Bewerbung berücksichtigt werden.
Die für Sportangelegenheiten zuständige Abteilung im BMI informiert die Landespolizeidirektionen über die Bewerberinnen und Bewerber, welche das Verfahren zur Aufnahme in den Exekutivdienst durchführen wollen, sowie deren Terminwünsche.
Im Falle einer positiven Absolvierung des Verfahrens zur Aufnahme in den Exekutivdienst ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Beurteilung der Förderwürdigkeit, eine Bescheinigung der Landespolizeidirektion über das positive Ergebnis von den Interessentinnen und Interessenten zu übermitteln.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist tritt die Spitzensportkommission zusammen, um über die Förderwürdigkeit der Bewerberinnen und Bewerber zu beraten.
Ausbildung und Förderung
Die Ausbildung erfolgt österreichweit über eine Dauer von 5 Jahren. Pro Kalenderjahr ist eine Präsenzphase in Kleinstgruppen zu absolvieren. Nach Abschluss der Grundausbildung (Dienstprüfung) erfolgt die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis für den Exekutivdienst.
Grundausbildungslehrgang © GEPA / Jasmin Walter
Durch die Förderung ist es möglich, den Polizeiberuf mit der Spitzensportausübung auf höchstem Niveau zu kombinieren, da den nötigen Trainingsumfängen ganzjährig nachgekommen werden kann.
Alle Mitglieder des BMI-Spitzensportkaders haben jährlich einen Antrag auf Beibehaltung des Spitzensportstatus abzugeben. Basierend auf diesen Anträgen gibt die Spitzensportkommission eine Empfehlung über die Fortsetzung der Förderung ab.
Karriere nach dem Sport
Nach der Sportkarriere bietet die Polizei ein breites Spektrum an, um sich beruflich neu zu orientieren. Je nach Tätigkeitsfeld müssen unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen, beispielsweise Aufnahmeprüfungen oder Sonderausbildungen. Nachfolgend werden einige Tätigkeitsfelder des Bundesministeriums für Inneres bzw. der Polizei kurz dargestellt.
- EKO Cobra / DSE
- See- und Stromdienst (Donaudienst)
- Polizeidiensthundeeinheit
- Flugpolizei
- Alpinpolizei
- Bundeskriminalamt
- Allgemeiner Verwaltungsdienst
- Laufbahnausbildung der Verwendungsgruppe E2a (dienstführender Bediensteter)
- Ausbildung für den leitenden Exekutivdienst (E1): Fachhochschule – Bachelor-Studiengang „Polizeiliche Führung“
- Fachhochschule- Master-Studiengang „Strategisches Sicherheitsmanagement“
Parasport-Förderung
Das BMI fördert auch Para-Athletinnen und Para-Athleten sowie Begleitsportlerinnen und Begleitsportler (Guides), um Chancengleichheit, Vielfalt und gelebte Inklusion im Innenresort und in der Gesellschaft zu stärken.
Zumal Behindertensportlerinnen und Behindertensportler jedoch nicht in den Exekutivdienst, sondern nur in den allgemeinen Verwaltungsdienst aufgenommen werden können, finden jene Bestimmungen der Spitzensportförderung, die sich auf den Exekutivdienst beziehen, für Para-Athletinnen und Para-Athleten keine Anwendung.
Sollten die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Spitzensportverzeichnis nicht vorliegen, können Behindertensportlerinnen und Behindertensportler jedoch für Trainings- und Wettkampfzwecke gemäß Leistungssportförderung des BMI gefördert werden.
Alumni-Club
Der Alumni-Club ist ein Netzwerk, das als Vereinigung ehemaliger, gegenwärtiger und zukünftiger Spitzensportlerinnen und -sportler eingerichtet wurde. Der Alumni-Club bietet seinen Mitgliedern einerseits eine Plattform zum Informations-, Ideen-, und Erfahrungsaustausch. Andererseits ist der Alumni-Club ein Mentoring Programm. In jeder Landespolizeidirektion wird eine Mentorin oder ein Mentor bestimmt. Diese fungieren gemeinsam mit der zuständigen Abteilung als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Athletinnen und Athleten. Durch diesen persönlichen Kontakt wird neuen Spitzensportlerinnen und -sportlern der Einstieg in den Polizeiberuf erleichtert und sie werden über interne Abläufe, fachspezifische Fragestellungen usw. informiert.
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Leistungssport
Leistungssport ist ein wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale und internationale Höchstleistungen zu erzielen. Die sportliche Aktivität und der Trainingsumfang einer Leistungssportlerin oder eines Leistungssportlers gehen über das durchschnittliche Ausmaß des Breitensports hinaus und unterliegen höheren Leistungskriterien.
In Abgrenzung zum Spitzensport des BMI sind die sportliche Aktivität und der Trainingsumfang der Athletinnen und Athleten geringer und unterliegen weniger hohen Leistungskriterien.
Grundsätzlich werden Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betruer in „Berufsbezogene Sportarten“ (Sportarten mit einer besonderen Affinität zum Exekutivdienst) und „Sonstige Sportarten“ gefördert. Auch Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen werden im Rahmen des Leistungssports gefördert.
Aufnahme
Die Aufnahme in den 116-Plätze starken BMI-Leistungssportkader der berufsbezogenen Sportarten und somit in das Leistungssportverzeichnis erfolgt auf Antrag des Österreichischen Polizeisportverbandes (ÖPolSV) oder von Amts wegen durch das BMI bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
- Erfüllung der Leistungskriterien der jeweiligen Sportart (können beim betreffenden Fachreferenten erfragt werden),
- Abschluss der polizeilichen Grundausbildung,
- Stellungnahme der zuständigen LPD und
- Zustimmung der zuständigen Abteilung im BMI.
Da die bei den sonstigen Sportarten geltenden Leistungskriterien nicht im gleichen Rahmen messbar sind, scheinen Angehörige dieser Sportarten nicht im Leistungssportverzeichnis auf. Hier erfolgt die Leistungseinschätzung und die damit verbundene Einberufung zu Sichtungs- bzw. Vorbereitungskursen und Wettkämpfen auf Vorschlag des Österreischischen Polizeisportverbandes (ÖPolSV) oder von Amts wegen durch die zuständige Abteilung im BMI.
Eine Aufnahme in den Leistungssportkader während der polizeilichen Grundausbildung ist nur möglich, wenn dadurch unter Einziehung des jeweiligen Bildungszentrums ein positiver Abschluss der Grundausbildung nicht gefährdet wird.
Kaderkapazitäten der berufsbezogenen Sportarten
| Berufsbezogene Sportart |
Kaderkapazitäten |
| Judo |
12 Plätze |
| Laufen |
9 Plätze |
| Leichtathletik |
7 Plätze |
| Radsport |
12 Plätze |
| Ringen |
6 Plätze |
| Schießen Großkaliber |
8 Plätze |
| Schießen Sportwaffe |
10 Plätze |
| Schwimmen |
10 Plätze |
| Ski Alpin |
13 Plätze |
| Skibergsteigen |
6 Plätze |
| Ski Nordisch |
13 Plätze |
| Triathlon |
10 Plätze |
| Gesamt |
116 Plätze |
Sonstige Sportarten (nicht abschließend)
- Eishockey
- Fußball
- Golf
- Handball
- Motorsport
- Sportkegeln
- Tennis
- Tischtennis
- Volleyball
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten der berufsbezogenen Sportarten
Leistungssportlerinnen oder Leistungssportler der berufsbezogenen Sportarten können für Trainings- und Wettkampfzwecke mit Sonderurlaub gefördert werden.
Den Leistungssportkadern der berufsbezogenen Sportarten werden zusätzlich jährlich fixe Stundenkontingente an Trainingstagen für dienstliche Trainingskurse zur Verfügung gestellt.
Vor Veranstaltungen wie unter anderem Polizei-Weltmeisterschaften, -Europameisterschaften, Bundespolizeimeisterschaften etc. dürfen für den bereits qualifizierten Leistungssportkader zusätzlich bis zu zwei dienstliche Vorbereitungskurse durchgeführt werden.
Nachwuchsförderung
Um eine kontinuierliche Nachwuchssportförderung sicherzustellen, können Bedienstete, die nicht im Leistungssportverzeichnis aufgenommen sind, ebenfalls zu Trainingskursen einberufen werden.
Fördermöglichkeiten der sonstigen Sportarten
Leistungssportlerinnen und -sportler der sonstigen Sportarten können zur Vorbereitung auf eine Veranstaltung wie unter anderem zu Polizei-Weltmeisterschaften, -Europameisterschaften, Bundespolizeimeisterschaften etc. zu maximal zwei Vorbereitungskursen auf Sonderurlaubsbasis entsendet werden.
Fördermöglichkeiten für Trainerinnen und Trainer, Fachreferentinnen und –referenten sowie sonstigem Personal
Die angeführten Förderungskontingente für Kurse und Teilnahme an Wettkämpfen, gelten analog für Trainerinnen und Trainer, Fachreferentinnen und -referenten
Fördermöglichkeiten von Sportlerinnen und Sportlern mit Beeinträchtigung
Körperlich oder geistig beeinträchtigte Bedienstete des BMI, die als Behindertensportlerinnen oder -sportler des BMI aufgenommen werden, können für Trainings- und Wettkampfzwecke mit Sonderurlaub gefördert werden.
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Letzte Aktualisierung: 31. Jänner 2025