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  5. FAQ

Fragen & Antworten zum neuen Entry/Exit-System (EES)

Was ist das EES?
Entry Exit System

Das Entry/Exit-System (EES) ist ein neues EU-Informationssystem, das die Ein- und Ausreisen für den kurzfristigen Aufenthalt (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) von Personen aus Nicht-EU bzw. Nicht-EWR-Ländern erfasst. Bei Personen, deren Daten im EES gespeichert werden müssen, werden Reisedaten sowie biometrische Daten (Fingerabdrücke, Gesichtsbild) im EES gespeichert.

Die Erfassung im EES ist verpflichtend. Eine Weigerung, die hierfür erforderlichen Daten im Rahmen des Grenzübertritts bereitzustellen, führt zur Einreiseverweigerung.

Wann startet das EES in Österreich?

Am 12. Oktober 2025 – an internationalen Flughäfen und Flugplätzen.

Bis 10. April 2026 läuft eine sechsmonatige Einführungsphase – ab diesem Zeitpunkt beginnt der Vollbetrieb des EES.

Warum gibt es eine Einführungsphase?

In der Einführungsphase wird die Zahl jener Reisenden, die im EES gespeichert werden, stetig erhöht. Dadurch sollen Staus vermieden werden.

Die Stempelung der Reisepässe für EES-pflichtige Personen entfällt erst mit dem Vollbetrieb von EES im April 2025. Ab diesem Zeitpunkt ersetzen elektronische Ein- und Ausreisedatensätze die Stempel.

Icon für Stempelung von Reisepässen
In welchen Staaten kommt das EES zur Anwendung?

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz

Wer muss im EES erfasst werden?

Staatsangehörige aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Ländern ohne Aufenthaltstitel oder Visum für einen längerfristigen Aufenthalt

  • die für einen Kurzaufenthalt (bis zu maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) in einen oder mehrere der obengenannten 29 Staaten einreisen oder von dort ausreisen
  • und die entweder über ein Kurzaufenthaltsvisum verfügen oder nicht der Visumpflicht unterliegen.
Wer wird nicht erfasst?
  • Inhaber eines Reisepasses, ausgestellt von einem EU-/EWR-Staat oder von der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikanstaat oder dem Heiligen Stuhl
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel   oder einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt   in einem Mitgliedstaat der EU (Visa D)
Icon EU, EWR und Schweiz
Was ändert sich an der Grenze?
  • Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbild
  • Keine Stempelung von Reisedokumenten für EES-pflichtige Personen nach der Übergangsphase 12. Oktober 2025 bis 10. April 2026
Icon für Gescihtsbild
Icon für biometrische Daten
Wie kann eine Vorregistrierung mittels Self-Service-Systemen durchgeführt werden?
  • Einführung des Entry/Exit Systems (EES) bringt Self-Service-Systeme zur Vorerfassung von Reisedaten
  • Ziel: Erleichterung des Kontrollvorgangs am Grenzkontrollschalter
  • Passagiere können mittels der Self-Service-Systeme:
    • Reisepass selbst einscannen
    • biometrische Daten aufnehmen lassen
    • gesetzlich vorgesehene Fragen zum geplanten Aufenthalt in zahlreichen angebotenen Fremdsprachen beantworten
  • Nutzung möglich ab 12 Jahren (mit biometrischem Reisepass)
Icon für Self-Service-System
Was bringt das EES?
  • Modernere, sicherere und genauere Grenzkontrollen
  • Einfache Berechnung der Restaufenthaltsdauer mittels eines neuen Online-Tools
  • Besserer Schutz vor Dokumentenmissbrauch und Überschreitung der Aufenthaltsdauer
Was sollten Reisende beachten?
Icon Info
  • Mehr Zeit an der Grenze einplanen
  • Reisepass, Aufenthaltstitel oder Visum bereithalten
  • Doppelstaatsbürger sollten gegebenenfalls ihren EU- oder Schengen-Pass nutzen
 
 
Wie sind britische Staatsangehörige betroffen?
  • Britische Staatsangehörige sind grundsätzlich EES-pflichtig
  • Ausgenommen sind z. B. Inhaber von Aufenthaltstiteln oder Visa für einen längerfristigen Aufenthalt (etwa Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" oder von bestimmten Staaten ausgestellten vorläufige Dokumenten zur Bestätigungen der Stellung eines Antrags)
Werden Grenzübertritte innerhalb der EU im EES erfasst?

Nein, nur Ein- und Ausreisen an den Außengrenzen des Schengen-Gebiets.

Betrifft mich das EES, wenn ich als Nicht-EU-/Nicht-EWR-Bürger touristisch in die EU reise?

Ja. Wenn Sie ab dem 12. Oktober 2025 in einen der oben genannten 29 Staaten ein- oder ausreisen, werden Sie im EES erfasst und unterliegen dem oben beschriebenen neuen Grenzkontrollprozess.

Was ist zwischen Oktober 2025 und April 2026 zu beachten?

Aufgrund der Einführungsphase in den ersten sechs Monaten zwischen dem 12. Oktober 2025 und dem 10. April 2026 kann es sein,dass Sie nicht sofort oder nicht vollständig (also auch mit biometrischen Daten) im EES erfasst werden

Die Bedingungen für den EES-Betrieb sind in dieser Zeit gelockert und können an den einzelnen Grenzübergängen unterschiedlich ausfallen.

Betrifft mich das, wenn ich in einem Mitgliedstaat der EU wohne?

Sofern Sie in einem Mitgliedstaat der EU längerfristig aufenthaltsberechtigt sind – etwa auf Basis eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt –, bleibt der Grenzkontrollprozess für Sie unverändert.

Wichtig ist jedoch, beim Grenzübertritt die entsprechende Dokumentation vorzulegen.

Muss ich bei jeder Ein- und Ausreise im EES erfasst werden?

Ja. Solange Sie nicht von der Erfassung im EES ausgenommen sind (siehe oben), werden Sie bei jeder Ein- oder Ausreise gegen das EES verifiziert, und Ihr Grenzübertritt wird dort elektronisch verzeichnet – analog zum bisherigen Stempelvorgang.

Ich besitze einen österreichischen Aufenthaltstitel oder ein Visum D – ändert sich für mich etwas?

Wie oben beschrieben, werden Sie als Inhaber eines solchen Dokuments nicht im EES erfasst. Achten Sie darauf, dass Sie beim Grenzübertritt über diese Dokumente verfügen und sie dem Grenzkontrollorgan vorlegen. Ihr Reisedokument wird jedoch weiterhin gemäß dem österreichischen Grenzkontrollgesetz gestempelt.

Gelten andere Regeln für Geschäftsreisende?

Nein.

Gibt es Besonderheiten bei Gruppenreisen oder Familien?

Für jede Person wird einzeln geprüft, ob die Erfassung im EES erforderlich ist. Abhängig von der Nationalität kann es sein, dass manche Familienmitglieder im EES erfasst werden, während andere von der EES-Erfassung ausgenommen sind.

Da auch Kinder unter 12 mit ihrem Gesichtsbild (jedoch nicht mit ihren Fingerabdrücken) im EES erfasst werden, ist in vielen Fällen Unterstützung der Eltern bei der Gesichtsbildaufnahme erforderlich.

Was passiert, wenn ich als EES-pflichtiger Drittstaatsangehöriger keine persönlichen oder biometrischen Daten für die Grenzkontrolle abgebe?

In diesem Fall muss Ihnen die Einreise verweigert werden.

Was ist bei der Biometrieerfassung zu beachten?

Achten Sie darauf, dass Sie sich korrekt vor dem Kameragerät positionieren und vermeiden Sie es, soweit möglich, Objekte zu tragen, die die Gesichtserfassung behindern (z. B. Brillen, Kappen o. Ä..).

Beachten Sie außerdem die Hinweise der Grenzkontrollorgane sowie die Anweisungen auf den Displays der Geräte – so können Sie den Prozess schneller abschließen.

Weitere Informationen über die Anwendung des EES:

  • Entry/Exit-System (Einreise-/Ausreisesystem - EES)
  • Informationen der Europäischen Kommission zum EES  

Letzte Aktualisierung: 8. September 2025

Kofinanziert von der Europäischen Union

Entry/Exit System

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