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Fonds für die innere Sicherheit 2021-2027 (ISF)

Am 2. August 2022 genehmigte die EU das Nationale Programm Österreichs zum Fonds für die innere Sicherheit (ISF) für den Zeitraum 2021 bis 2027.

Was ist der ISF 2021-2027?

Der Fonds für die innere Sicherheit (ISF) ist ein EU-Finanzierungsinstrument des Mehrjährigen Finanzrahmens (MRF) 2021-2027 der Europäischen Union. Der ISF fördert Maßnahmen in den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalitätsbekämpfung und Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung.

Insgesamt erhält Österreich rund 30,2 Mio. Euro für die Förderung von ISF-Projekten in der Förderperiode 2021-2027 (Stand 7. März 2024). Die EU-weite Finanzausstattung des ISF 2021-2027 beträgt 1,931 Mrd. Euro. Die Fördersumme hat sich im Vergleich zur Vorperiode damit wesentlich erhöht.

Der ISF aus der Finanzierungsperiode 2021-2027 ersetzt das Instrument „polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement“ (ISF-Polizei) des Fonds für die innere Sicherheit des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020. Seinen Ursprung hat der ISF in der im Stockholmer Programm enthaltenen Forderung nach einem Fonds zur Umsetzung der Strategie der inneren Sicherheit und eines kohärenten und umfassenden Konzepts für die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden, einschließlich des Managements der Außengrenzen der Europäischen Union.

Was ist das allgemeine Ziel des ISF 2021-2027?

Das Instrument soll generell dazu beitragen, in der Europäischen Union ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Was sind die spezifischen Ziele des ISF? 2021-2027

Der Fonds fördert im Zeitraum 2021 bis 2027 Projekte zur:

  1. Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU. Dies umfasst:
    • Maßnahmen zur Intensivierung des Informationsaustausches, wodurch das sichere Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren, Übermitteln von und Zugreifen auf Informationen gesichert und verarbeitet werden.
    • Die Sondierung und Prüfung neue Ansätze für Zusammenarbeit und Informationsaustausch, auch in Bezug auf Bedrohungsanalysen, um den Informationsaustausch zu beschleunigen und die Qualität der ausgetauschten Informationen zu verbessern.
  2. Intensivierung gemeinsamer grenzübergreifender Aktionen.
    • Unter diesem Ziel werden Maßnahmen zur Verbesserung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Maßnahmen, zwischen den zuständigen Behörden in Bezug auf Terrorismus und schwere sowie organisierte Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension subsumiert.
  3. Stärkung der Kapazitäten zur Bekämpfung und Verhütung von Kriminalität und zur Verhinderung von Radikalisierung
    • Darunter sind Maßnahmen zur Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und Radikalisierung sowie zur Bewältigung sicherheitsrelevanter Vorfälle, Risiken und Krisen zu verstehen.

An wen richtet sich die Förderung des ISF 2021-2027?

Der Bereich des ISF bezieht sich ausschließlich auf die Förderung von Behördenprojekten, sodass keine öffentlichen Projektaufrufe durchgeführt werden.

Beispiele für Begünstigte im Rahmen des ISF Programms:

  • Bundespolizei
  • Organisationseinheiten des Innenministeriums

Zeitplan

  • Programmlaufzeit: 2021-2027
  • Förderfähigkeitszeitraum: Im Rahmen des ISF sind Ausgaben förderfähig, wenn sie zwischen 1. Januar 2021 und 31. Dezember 2029 angefallen sind.
  • Das ISF Programm Österreichs wurde von der Europäischen Kommission am 2. August 2022 genehmigt.

Rechtsgrundlagen

Bei der Umsetzung des ISF in der Förderperiode 2021-2027 (Förderfähigkeitszeitraum: 1. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2029) sind insbesondere nachfolgende Rechtsgrundlagen des Unionsrechts, des nationalen Rechts einschlägig:

  • Verordnung (EU) 2021/1060 Allgemeine Bestimmungen für die Unionsfonds EFRE, ESF Plus, Kohäsionsfonds, JTF, EMAF, AMIF, ISF und BMVI (Common Provisions Regulation, kurz CPR oder „Dachverordnung“)  
  • Verordnung (EU) 2021/1149 Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit (ISF-VO)  
  •  Nationales Programm Österreichs für den ISF 2021-2027 (pdf, 293 KB)

Ansprechstelle für den Fonds für die innere Sicherheit:

Verwaltungsbehörde:
Bundesministerium für Inneres (BMI), Abteilung V/A/4
Kontaktperson: Leitung der Abteilung V/A/4
E-Mail: BMI-V-A-4@bmi.gv.at
Telefon: +43 1 53 126-2785

Bei inhaltlichen Fragen zum Fonds für die innere Sicherheit bzw. zu Vorhaben wenden Sie sich bitte an die:
Zwischengeschaltete Stelle:
Bundesministerium für Inneres (BMI), Referat II/ORK/9/a
Kontaktperson: Leitung des Referates II/ORK/9/a
E-Mail: BMI-II-ORK-9-a-ISF@bmi.gv.at
Telefon: +43 59133-988910

Symbolfoto

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