Ausgabe 4/2025
Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten 2024
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Ernst Eugen Fabrizy, Jahn Shaheed, David Auer
Der Rechtsschutzbeauftragte (fortan kurz: RSB) beim Bundesminister für Inneres (BMI) veröffentlicht gemeinsam mit den jeweils an der Publikation mitarbeitenden Mitgliedern seines Rechtsschutzteams seit vielen Jahren regelmäßig Informationen über seine konkrete Tätigkeit im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr. Dem Transparenzanliegen des RSB geschuldet, wird dies mit dem vorliegenden Beitrag, der eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten des Berichts zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) aus dem Jahr 2024 bietet, fortgeführt. Die Erhebung der Daten aus den Meldungen wurde von Mag. Jahn Shaheed und Mag. David Auer, BA, LL.M. durchgeführt. Die Auswahl und Aufbereitung der im Folgenden präsentierten Daten aus dem SPG erfolgte durch den RSB Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy, Mag. Jahn Shaheed und Mag. David Auer BA, LL.M.
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Ein „Systemisches Resilienz-Framework“ für die kritische Infrastruktur
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Martin Langer, Wolfgang Tomaschitz, Claudia Körmer, Mirjam Habisreutinger, Kristina Hauer
Das hier vorgestellte „Systemische Resilienz-Framework“ (SRF) wurde von einem Forschungsteam des Fachbereichs Risiko- und Sicherheitsmanagement der Hochschule Campus Wien (HCW – vormals FH Campus Wien) für die Bedürfnisse der kritischen Infrastruktur entwickelt. Anlass dazu gab ein KIRAS-Forschungsprojekt zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (2022/2557) auf nationaler Ebene, das seit Herbst 2024 läuft. In diesem Kontext stellt das SRF einen Versuch dar, die zahlreichen Faktoren von Resilienz, die bereits von Seiten der Wissenschaft erarbeitet und in unterschiedlichen Praxisfeldern – auf personaler, interpersonaler, organisationaler und gesellschaftlicher Ebene – erprobt wurden, aufeinander zu beziehen und in einen schlüssigen Zusammenhang mit der aktuellen Normenlandschaft zu bringen, um Unternehmen eine integrale Steuerung ihrer Resilienzmaßnahmen zu ermöglichen. Das hier entwickelte Modell ist zudem geeignet, über den Anwendungsbereich kritischer Einrichtungen hinaus, Individuen, Teams, Organisationen und der gesamten Gesellschaft ein integratives Steuerungsinstrument für eine Resilienzstrategie in die Hand zu geben.
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Cyberkriminalität im Zahlungsverkehr-Spoofing und zivilrechtliche Risikoverteilung. Die rechtliche Verantwortung bei Spoofing-Zahlung und Grenzen der Zurechnung nach § 907a ABGB
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Rifat Büyükyorulmaz
Cyberkriminalität stellt eine wachsende Bedrohung für den elektronischen Geschäftsverkehr dar. Besonders perfide Betrugsformen wie das sogenannte E-Mail-Spoofing führen regelmäßig zu erheblichen finanziellen Schäden: Zahlungen werden durch täuschend echte E-Mails auf Konten Dritter umgeleitet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun in 8 Ob 121/24p über einen derartigen Fall entschieden. Ein Käufer hatte aufgrund manipulierter Kommunikation eine Überweisung an ein Konto vorgenommen, das nicht dem tatsächlichen Vertragspartner gehörte. Die zentrale Frage war, ob der Gläubiger unter bestimmten Umständen für den Verlust haftet – etwa, weil er durch unzureichende IT-Sicherheitsmaßnahmen zur Täuschung beigetragen habe. Der Beitrag analysiert die Entscheidung des OGH im Lichte des § 907a Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) sowie dogmatischer Zurechnungsgrundsätze wie Erklärungsfahrlässigkeit und Rechtsschein. Es wird gezeigt, dass der OGH konsequent am Bringschuldprinzip festhält und eine Risikoabwälzung auf den Gläubiger klar ablehnt. Auch eine analoge Anwendung der gesetzlichen Ausnahmen wurde verworfen. Damit trägt der Schuldner – selbst bei gutgläubigem Irrtum infolge des Cyberangriffs – weiterhin das volle Zahlungsrisiko. Der Artikel schließt mit praxisbezogenen Empfehlungen zur Risikominimierung und betont die Notwendigkeit organisatorischer und technischer Schutzmaßnahmen im Zahlungsverkehr.
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Glaubhaft oder gelogen? Vernehmungstechniken zur Identifikation unwahrer Aussagen
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Michael Saller
Lügen sind alltäglich – und doch bleibt ihre sichere Erkennung eine Herausforderung. Ermittler stehen dabei zunächst vor der komplexen Aufgabe, zwischen bewusster Täuschung und Irrtum zu unterscheiden. Während populäre Mythen vermeintliche „Lügensignale“ wie ausweichenden Blickkontakt oder Nervosität betonen, zeigen wissenschaftliche Studien, dass es kein universelles Merkmal gibt, das zuverlässig auf eine Lüge hinweist. Vielmehr ist aktives Zuhören, strukturiertes Fragen und die Analyse der Inhalte entscheidend. Die inhaltsorientierte Glaubhaftigkeitsanalyse, basierend auf Merkmalen wie Detailreichtum, Konstanz und objektiver Nachprüfbarkeit, ermöglicht es, Aussagen auf ihre Plausibilität zu prüfen. Der Beitrag beleuchtet unterschiedliche Lügentypen – von kompletten Erfindungen über irreführende Andeutungen bis zum Vortäuschen von Erinnerungslücken – und zeigt, wie sich Lügen von wahren Aussagen unterscheiden. Anhand von Praxisbeispielen wie der Affäre um Gil Ofarim oder irreführenden politischen Äußerungen wird verdeutlicht, wie strategische Fragetechniken und gezielte Überprüfung helfen können, Widersprüche aufzudecken.
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Psychosoziale Fachkräfte im öffentlichen Dienst. Die rechtliche Stellung psychosozialer Fachkräfte im Spannungsfeld von Verschwiegenheit und dienstlicher Pflicht
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Ralf Rossmanith
Der Einsatz psychosozialer Fachkräfte im öffentlichen Dienst ist seit Jahren weit verbreitet. Dabei wirft der Umgang mit der streng gesetzlich normierten Verschwiegenheitspflicht dieser Berufsgruppen Fragen auf, da sie in ein Spannungsverhältnis zu bestehenden Meldepflichten, dem Offizialprinzip und anderen dienstrechtlichen Verpflichtungen innerhalb des öffentlichen Dienstes tritt. Mangels klarer dienstrechtlicher Regelungen kommt es in der Praxis häufig zu Unsicherheiten im Umgang mit vertraulichen Informationen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Zusammenspiel und soll zugleich als praxisorientierte Orientierungshilfe für den rechtskonformen Umgang mit psychosozialen Verschwiegenheitspflichten innerhalb von Behörden dienen.
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Terrorismus in Europa: 60 Trends
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Florian Hartleb
Der Text analysiert Terrorismus in Europa als ein vielgestaltiges, dynamisches Phänomen und identifiziert 60 zentrale Trends, die ideologische, technologische, organisatorische und gesellschaftliche Entwicklungen abbilden. Terroristische Gewalt wird nicht mehr nur durch klassische Gruppenstrukturen getragen, sondern zunehmend durch hybride Netzwerke, Einzeltäter und digitalisierte Radikalisierungsprozesse. Die Untersuchung beleuchtet islamistische, rechtsextreme und verschwörungsideologische Strömungen gleichermaßen und zeigt auf, wie neue Formen der Gewaltästhetik, narrative Kriegsführung und Gamification die Sicherheitslage verändern. Neben technologischen Bedrohungen wie Cyberterrorismus oder KI-Missbrauch werden auch gesellschaftliche Faktoren wie Antisemitismus, Verschwörungserzählungen, die Rolle extremistischer Influencer und die zunehmende Polarisierung thematisiert. Drei Zukunftsszenarien skizzieren mögliche Entwicklungen bis 2040. Das Fazit betont die Notwendigkeit einer strategischen, vorausschauenden und demokratisch verankerten Terrorismusbekämpfung, die nicht allein auf Repression, sondern auf Resilienz, politische Bildung und gesellschaftliche Teilhabe setzt. Der Text versteht Terrorismus als Prüfstein für die wehrhafte Demokratie und fordert ein umfassendes sicherheitspolitisches und gesellschaftliches Umdenken – auf nationaler wie europäischer Ebene.
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20 Jahre Wachkörperreform – 20 Jahre Bundespolizei in Österreich. Vom Team 04 bis zum Projekt T-2025. Die Entwicklungen und exekutivhistorischen Tätigkeiten im BMI von 2003 bis 2025
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Joachim Steinlechner
Durch das größte Verwaltungsinnovationsprojekt in der Zweiten Republik, die sogenannte „Wachkörperreform 2005“, wurden mit Wirksamkeit vom 01.07.2005 die bis dahin bestehenden Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswache und Kriminalbeamtenkorps zur einheitlichen österreichischen Bundespolizei zusammengeführt. In den Folgejahren wurden zahlreiche weitere Reformen im Innenressort, wie etwa die Behördenreform 2012, umgesetzt. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Bundespolizei am 01.07.2025 setzte sich das Bundesministerium für Inneres (BMI) im Projekt „T-2025. Traditionspflege im Bundesministerium für Inneres. Agenda 2025“ (kurz:„T-2025“) mit den Entwicklungen der Bundespolizei in den letzten beiden Dekaden auseinander. In die Projektarbeiten im größten Traditionsprojekt in der mehr als 175-jährigen Geschichte des Innenministeriums war – neben Expertinnen und Experten aus dem Innenressort – auch ein ausländisches Forscherteam inkludiert.
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Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2025