Innenministerium

2.924-mal "Contact Tracing" von Polizei durchgeführt

Die Polizei unterstützt die Gesundheitsbehörden bei Erhebung von Identitätsdaten, Krankheitssymptomen und Kontaktdaten von Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen. Nach Übermittlung der Daten an die Gesundheitsbehörden werden diese unverzüglich gelöscht.

In den Bundesländern unterstützen spezielle COVID-Kompetenzteams der Polizei die Gesundheitsbehörden beim "Contact Tracing", einem Angebot der Polizei für die Gesundheitsbehörden. Diese Unterstützung wurde bisher 2.942-mal in Anspruch genommen (Stand: 6. Juli 2020).

Die Zahlen im Detail: 970 (Tirol), 950 (Steiermark), 898 (Oberösterreich), 111 (Niederösterreich), elf (Kärnten) und zwei Mal (Burgenland). In Salzburg, Vorarlberg und Wien wurde bisher dieses Angebot von den dortigen Gesundheitsbehörden noch nicht in Anspruch genommen. In Oberösterreich unterstützen zudem 30 Soldatinnen und Soldaten im Assistenzeinsatz die Gesundheitsbehörden beim "Contact Tracing".

"Die Bekämpfung des Corona-Virus' ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, dem sich auch die Polizei als Teil dieser Gesellschaft verpflichtet fühlt", sagt der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf. "Die Polizistinnen und Polizisten werden die Gesundheitsbehörden bestmöglich dabei unterstützen, dass sich das Corona-Virus nicht weiter in Österreich ausbreitet. Mit dem heutigen Beschluss im Nationalrat wird nun auch die standardisierte Abfrage von Krankheitssymptomen anhand eines Fragebogens der Gesundheitsbehörde möglich, wie es etwa auch die Verwaltungsbeamten der zuständigen Bezirksbehörden tun."

Ausbreitung des Corona-Virus‘ eindämmen

Ziel von "Contact Tracing" ist, die Ausbreitung des Corona-Virus‘ einzudämmen und besonders gefährdete Menschen zu schützen. Dabei ist die Geschwindigkeit in der Eindämmung und Bekämpfung der Schlüssel zum Erfolg. Polizistinnen und Polizisten spielen eine wichtige Rolle beim Durchtrennen der Infektionskette. Sie unterstützen die Gesundheitsbehörden, indem sie über mögliche Kontaktpersonen nachfragen, bzw. über Personen, die unter Umständen infiziert worden sein könnten. Das Ergebnis wird an die Gesundheitsbehörde übermittelt. Die Polizei steht dafür rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, zur Verfügung und hat große Erfahrung im strukturierten Befragen von Personen.

Wie läuft "Contact Tracing" ab?

Eine Person infiziert sich und wird in weiterer Folge positiv auf das Corona-Virus getestet. Die Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrat) kontaktiert im Bedarfsfall die Polizei und informiert sie über die positive Testung. Die Befragung wird über Ersuchen der Gesundheitsbehörden von Spezialisten aus dem Bundeskriminalamt bzw. den Landeskriminalämtern durchgeführt.

Die Polizei tritt an die erkrankte Person heran (hauptsächlich telefonisch, direkter Kontakt soll vermieden werden). Die Befragung der erkrankten Person erfolgt standardisiert und strukturiert mit einem Fragebogen der Gesundheitsbehörden. Die Fragen beziehen sich vor allem auf mögliche Kontaktpersonen bzw. Personen, die unter Umständen infiziert worden sind. Das Ergebnis wird an die Gesundheitsbehörde übermittelt.

Die Polizei ist bei diesem Procedere in der Lage, schnell eine große Zahl von Risikopatienten zu kontaktieren. Dadurch kann rasch die Infektionsketten unterbrochen und Verdachtsfälle isoliert werden.

Gesetzliche Grundlage von "Contact Tracing"

Das Agieren der Polizei im Rahmen des "Contact Tracing" ist in den Änderungen des Epidemiegesetzes (1950) vorgesehen. Demnach darf die Polizei nur auf Ersuchen der Gesundheitsbehörde beim "Contact Tracing" als Unterstützung tätig werden, und auch nur, wenn es die Ressourcen der Exekutivbehörden zulassen. Dabei unterstützt die Polizei die Gesundheitsbehörden bei der Erhebung von Identitätsdaten, allfälligen Krankheitssymptomen und Kontaktdaten von Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen. Nach Übermittlung der Daten an die Gesundheitsbehörden sind diese unverzüglich zu löschen.

In Unterstützung der Gesundheitsbehörden hat die Polizei 2.924-mal "Contact Tracing" durchgeführt.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 17974 vom Freitag, 10. Juli 2020, 08:00 Uhr
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