Rechtsstaat und Menschenrechte

„Rechtsstaat und Menschenrechte“

Rechtsstaatlichkeit gehört zusammen mit Loyalität und Qualität zu den zentralen Werten des BMI. Die österreichische Rechtsordnung ist Grundlage, Maßstab und auch Grenze allen Handelns des BMI. Dabei soll allen Menschen stets mit Respekt begegnet und der Grundsatz eines effektiven Rechtsschutzes für alle Menschen geachtet werden. Damit ist das BMI die größte Menschenrechtsschutzorganisation Österreichs. Rechtsstaatlichkeit wird im Kontext der Verhältnismäßigkeit gesehen, um bei Handlungs- und Auslegungsspielräumen vernünftig und angemessen agieren zu können.

Menschenrechte

Die Grund- und Menschenrechte sind als Querschnittsmaterie in jedem Handlungsbereich des BMI zu verwirklichen. Neben der Pflicht zur Achtung der Menschenrechte hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in der internationalen Menschenrechtsentwicklung eine weitere wesentliche Funktion der Menschenrechte herausgebildet – die Verpflichtung zur Gewährleistung der Menschenrechte. Das heißt, der Staat muss konkrete gesetzliche, administrative und sonstige Maßnahmen setzen, um aktiv Menschenrechte zu fördern.


Um den in einem dynamischen Umfeld wachsenden Herausforderungen in Menschenrechtsfragen gerecht zu werden, wurde im Juni 2013 die Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten eingerichtet. Die Abteilung III/S/1 versteht sich als Kompetenz-, Koordinierungs- und Servicestelle nach innen und nach außen. Kernaufgaben sind insbesondere die Erarbeitung menschenrechtlicher Standards, die zusammenfassende Behandlung der Angelegenheiten des Nationalen Präventionsmechanismus, die Unterstützung der BMI-Mitglieder des Menschenrechtsbeirates und die Mitwirkung in Fragen der Aus- und Weiterbildung in grund- und menschenrechtlichen Angelegenheiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt seit dem Jahr 2015 auf dem Bereich „Leichter lesen“ (TÜV zertifiziert, mit kontrolliertem Gütesiegel) – der Zurverfügungstellung von Übersetzungsleistungen in leicht verständlicher Sprache.

Menschenrechtsbeirat im BMI und seine Kommissionen 1999 – 06/2012

Der Menschenrechtsbeirat des BMI und seine Kommissionen haben mit 30. Juni 2012 ihre Kontroll- und Beratungstätigkeiten im Innenministerium nach 13-jähriger Aktivität beendet. Details zur Geschichte, Mandat, Rechtsgrundlagen, Berichte und Empfehlungen finden Sie hier.

Nationaler Präventionsmechanismus der Volksanwaltschaft seit 07/2012

Mit der Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT – Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) erhält die Volksanwaltschaft seit dem 1. Juli 2012 ein verfassungsgesetzliches Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Diesen verfassungsgesetzlichen Auftrag nimmt die Volksanwaltschaft als „Nationaler Präventionsmechanismus“ (NPM) wahr. Nähere Informationen finden Sie hier .

Zentrale Ansprechstelle in Bezug auf Fragen zum NPM im BMI ist die Abteilung III/S/1:
E-Mail: BMI-III-S-1@bmi.gv.at
Telefon: 01/ 53 126 -3545