Sicherheitsbericht

Die Bundesregierung ist gemäß § 93 des Sicherheitspolizeigesetzes verpflichtet, dem National- und dem Bundesrat jährlich den Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten. Der Sicherheitsbericht enthält einen Bericht über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes im abgelaufenen Jahr, der über die Schwerpunkte der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden, der Sicherheitsakademie und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Aufschluss gibt.

Über diese Verpflichtungen hinaus sollen mit dem Sicherheitsbericht die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI im Dienste der Österreicherinnen und Österreicher dargestellt werden. Er ist aber auch Grundlage für einen Blick auf die Herausforderungen, die das BMI bzw. die Polizei beschäftigen.

Der Sicherheitsbericht ist zudem ein wichtiges Element des Managementkreislaufes des BMI. Dieser startet mit der strategischen Planung zur Ressortstrategie. Darauf baut die Budgetplanung auf, die mit den Controllingberichten operativ gesteuert wird. Mit dem Sicherheitsbericht, dem strategischen Leistungsbericht des BMI, findet der Kreislauf seinen Abschluss.

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