Unabhängiger Beirat Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM-Beirat)


Der unabhängige Beirat der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe

Mit der Novelle des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G), BGBl. I Nr. 107/2023  wurde eine eigene bundesweit zuständige Ermittlungs- und Beschwerdestelle zur Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes geschaffen (Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe – EBM). Zur Vermeidung von institutionellen und hierarchischen Verbindungen zwischen Ermittlerinnen und Ermittlern und den von Beschwerden betroffener Polizeibediensteten, wurde die EBM bewusst außerhalb der klassischen polizeilichen Hierarchie als eigene Abteilung im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) eingerichtet.

Weitere Informationen zur Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM)  und zur deren Meldestelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten .

Zur Stärkung der Unabhängigkeit der EBM wurde gem. § 4a BAK-G im BMI ein unabhängiger Beirat eingerichtet. Dieser multiprofessionelle EBM-Beirat agiert weisungsfrei (Art. 20 Abs. 2 Z 2 B-VG), unterliegt der Amtsverschwiegenheit und den sonstigen Geheimhaltungspflichten und kann organisatorisch-institutionell unabhängig in der Abteilung BMI III/S/1 (Abteilung für Grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten) in den eigens zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten seinen Aufgabenbereichen nachkommen.

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Aufgaben

Der EBM-Beirat wurde zum Zweck der Sicherstellung der gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung der EBM eingerichtet und kann aus eigenem, über Ersuchen des Bundesministers für Inneres oder des Direktors des BAK tätig werden. Ihm obliegt unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Grund- und Menschenrechte die begleitende strukturelle Kontrolle der Tätigkeiten der EBM, die insbesondere die strategische Prüfung der ausreichenden Ausstattung und des wirtschaftlichen Einsatzes der Ressourcen, der laufenden Ausbildung der eingesetzten Bediensteten, der eingerichteten Instrumente zur Qualitätssicherung, der fortlaufenden Organisations- und Personalentwicklung und der grundlegenden Ablauf- und Kommunikationsprozesse umfasst. Ziel der Tätigkeiten des EBM-Beirats sind u.a. die Erkennung und das Aufzeigen von systemischen Mängeln und bestehendem Organisationsbedarf und die diesbezügliche Beratung (§ 9a BAK-G ).

Um (verfahrens-)unsicheren Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern, die sich nicht direkt an die Polizei oder das BAK wenden wollen, einen uneingeschränkten und umfassenden Zugang zum Beschwerdesystem zu ermöglichen, fungiert der EBM-Beirat ebenso als Anlaufstelle für Meldungen betreffend Misshandlungsvorwürfe. Meldungen an den EBM-Beirat können auf postalischem und elektronischem Weg erfolgen. Eine Weiterleitung an die EBM erfolgt im Rahmen der Geschäftszeiten.

Dem EBM-Beirat kommt ein umfassendes Einsichtsrecht zu. Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Empfehlungen ist vom EBM-Beirat jährlich ein Bericht an den Bundesminister für Inneres zu erstatten, der diesen Bericht dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu übermitteln hat. Die Empfehlungen des EBM-Beirats sind zu veröffentlichen. Sofern geboten, kann der EBM-Beirat jederzeit dem Bundesminister für Inneres sowie der Öffentlichkeit Bericht erstatten.

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Vorsitz und Mitglieder

Der EBM-Beirat besteht aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreterin und sieben weiteren Mitgliedern sowie sieben Ersatzmitgliedern, die auf Basis von Vorschlägen vom Bundesminister für Inneres für eine Funktionsperiode von sieben Jahren bestellt wurden.

Das Vorschlagsrecht kommt iSd. § 9a Abs. 5 BAK-G,

  1. dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs für den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter,
  2. dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag für ein Mitglied und ein Ersatzmitglied,
  3. der Österreichischen Ärztekammer für ein Mitglied und ein Ersatzmitglied,
  4. der Österreichischen Universitätenkonferenz für ein Mitglied und ein Ersatzmitglied,
  5. zwei vom Bundesminister für Inneres bestimmten, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, die sich der Wahrung der Grund- und Menschenrechte oder der Opferrechte widmen, für je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied,
  6. zwei von der Bundesministerin für Justiz bestimmten, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, die sich der Wahrung der Grund- und Menschenrechte oder der Opferrechte widmen, für je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied zu.

Unter der Fachaufsicht des Vorsitzes des unabhängigen EBM-Beirats übernehmen Referentinnen und Referenten die Aufgaben der Servicierung des EBM-Beirats.

Folgend finden Sie die Mitglieder sowie Ersatzmitglieder des unabhängigen EBM-Beirats (Stand 8. März 2024):

Vorsitzender Stv. Vorsitzende
Univ.Prof. Dr. Meinrad Handstanger Mag. Barbara Soder
Mitglied Ersatzmitglied
Mag. Clemens Lahner Dr. Bernhard Fink
Vizepräsident Dr. Harald Schlögel Dr. Johannes Zahrl
Univ.Prof. Dr. Verena Murschetz LL.M.  Univ.Prof. Mag. Dr. Hannes Schütz
Philipp Sonderegger Univ.Prof. Dr. Ingeborg Zerbes
Mag. Martin Prinz Univ.Prof. Dr. Lyane Sautner
Mag. Fiorentina Azizi-Hacker, LL.M. Mag.Désirée Sandanasamy
Mag. Teresa Exenberger Mag. Teresa Hatzl, LL.M.

 

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Kontakt

Die Geschäftsstelle des EBM-Beirats ist in der Abteilung III/S/1 der Sektion III-Recht des BMI angesiedelt.

Geschäftsstelle des EBM-Beirates
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien

Mail: EBM.Beirat@bmi.gv.at

Außerdem können Meldungen direkt bei der EBM eingebracht werden: 
(schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail)

Meldestelle "Korruption und Amtsdelikte" (Single Point of Contact)
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien

Telefon: +43 1 53 126-906800
Telefax: +43 1 53 126-108583
E-Mail: BMI-III-BAK-SPOC@bak.gv.at
www.bak.gv.at