Asyl- und Fremdenwesen

Umsetzung der BBU: Einigung zwischen BMI und BMJ

Die Bundesregierung fixiert Umsetzung der "Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen" (BBU) unter Sicherstellung weisungsfreier und unabhängiger Asylrechtsberatung.

"Wir haben einen wichtigen Bereich des Regierungsübereinkommens im offenen und konstruktiven Dialog gemeinsam umgesetzt. Die Verträge mit der ARGE Rechtsberatung (Diakonie und Volkshilfe Oberösterreich) und dem Verein Menschenrechte Österreich wurden am heutigen Tag gekündigt und laufen daher mit 31. Dezember 2020 aus", sagte Innenminister Karl Nehammer am 28. Feber 2020 anlässlich der am Vortag zustande gekommenen Einigung zur Etablierung der "Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen" (BBU).

"Für mich war es das Wichtigste, die im Vorfeld geäußerte Kritik ernst zu nehmen, und daher im Rahmen des bereits bestehenden Gesetzes die Unabhängigkeit und inhaltliche Weisungsfreiheit der Rechtsberater von der BBU-Geschäftsführung sicherzustellen. Auch der Leiter der Rechtsberatung wird daher fachlich weisungsfrei sein", sagte Justizministerin Alma Zadic.

Der Einigung über die Ausgestaltung des bereits in der Vorgängerregierung beschlossenen Gesetzes waren intensive Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Justizministeriums, Innenministeriums und von Asylrechtsorganisationen vorausgegangen.

Einigung herrscht auch über die zusätzliche Absicherung der Unabhängigkeit der Rechtsberatung, für die ein Qualitätsbeirat eingesetzt wird, der aus unabhängigen Expertinnen und Experten bestehen wird. Diese werden von Organisationen wie dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), dem Menschenrechtsbeirat und der Volksanwaltschaft beschickt werden.

"Ebenso haben wir klare Qualitätskriterien vereinbart, die durch regelmäßige Evaluierung der Rechtsberatung garantiert werden sollen. Damit wollen wir auch sicherstellen, dass die BBU im Bereich der Rechtsberatung eine transparente und offene Organisationseinheit darstellt. Unser Anliegen ist es, dass die bisher tätigen Rechtsberater auch weiterhin ihre Klienten im Rahmen der BBU beraten und vertreten können", sagte Zadic.

"Im Fokus unserer Bemühungen steht eine grundrechtskonforme, qualitätsvolle und stringente Rechtsberatung. Die BBU wird diese Anforderungen, im ständigen Dialog und Austausch mit dem Qualitätsbeirat, umfassend gewährleisten", sagte der Innenminister.

Artikel Nr: 17729 vom Mittwoch, 26. Februar 2020, 10:00 Uhr
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