Prävention

Verwendung von Feuerwerkskörpern

Das Bundesministerium für Inneres warnt auch in diesem Jahr vor dem Gebrauch nicht zulässiger Feuerwerkskörper und ersucht bei Silvesterfeiern, auf das Ruhebedürfnis der Mitbürger Rücksicht zu nehmen.

Auch heuer wird während des Jahreswechsels wieder die Verwendung von Knallkörpern und Raketen das Stimmungsbild prägen. Das Bundesministerium für Inneres ersucht daher, bei Silvesterfeiern auf das Ruhebedürfnis der Mitbürger, insbesondere der alten und kranken Menschen, Rücksicht zu nehmen. Es wird ersucht, die für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen geltenden Verbote zu beachten und Lärmexzesse sowie jeden sicherheitsgefährdenden Gebrauch von Feuerwerkskörpern und Knallpräparaten zu unterlassen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb des Ortsgebietes verboten ist. Besonders strenge Verbotsbestimmungen für pyrotechnischen Gegenstände und Sätze gelten für den Nahbereich von Einrichtungen, in denen sich überwiegend alte, kranke oder sonst ruhebedürftige Menschen aufhalten, wie beispielsweise Krankenanstalten, Kinder-, Alters-und Erholungsheime sowie in der Nähe von Tierheimen, Tiergärten, Kirchen und Gotteshäusern. Ebenso wird auf das Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, hingewiesen.

Die Sicherheitsexekutive wurde angewiesen, bei Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes energisch einzuschreiten, um Gefährdungen und Belästigungen durch missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Artikeln möglichst zu vermeiden, und um auf diese Weise auch einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, den Bürgerinnen und Bürgern einen ungetrübten und stimmungsvollen Jahreswechsel zu ermöglichen.

Das Bundesministerium für Inneres warnt auch in diesem Jahr vor dem Gebrauch nicht zulässiger Feuerwerkskörper.
Foto: ©  EKO Cobra, BBL
Abdruck honorarfrei

Artikel Nr: 17590 vom Montag, 30. Dezember 2019, 00:00 Uhr
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