Innenministerium

Karner und Edtstadler: Maßnahmen gegen Jugendkriminalität

Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler präsentierten am 19. April 2024 einen ersten Bericht von Expertinnen und Experten zur Strafmündigkeit.

Angesichts jüngster brutaler Gewaltdelikte unter Beteiligung von unter 14-Jährigen könne man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sagte Innenminister Gerhard Karner bei der Präsentation des Maßnahmenpakets zur Thematik Jugendkriminalität und Strafmündigkeit mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. In den vergangenen zehn Jahren sei es nahezu zu einer Verdoppelung der Tatverdächtigen im Alter von zehn bis 14 Jahren gekommen. Wurden 2013 noch 4.821 Tatverdächtige im Alter von zehn bis 14 Jahren zur Anzeige gebracht, waren es 2023 bereits 9.730. "Der erste Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe stellt Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen dar und folgt den Leitlinien: Kinder schützen, Jugendliche erziehen und Gewalttäter strafen", brachte es Karner auf den Punkt.

"Die Täter kennen das aktuelle System und nutzen es aus", ergänzte Edtstadler. Daher sei es richtig und wichtig, ohne ideologische Scheuklappen über Maßnahmen gegen Jugendkriminalität nachzudenken und notwendige Ableitungen "zum Schutz von Opfern und Gesellschaft" zu treffen. "Es ist unsere politische Verantwortung, harte Gegenmaßnahmen zu setzen", warb Edtstadler für die präsentierten Expertenvorschläge. Das Strafrecht sei nur eine Maßnahme – "die ‚ultima ratio‘, um Täter wieder auf den ‚richtigen Weg‘ zu bringen."

Zentrale Empfehlungen

Die zentralen Empfehlungen aus dem ersten Bericht der Expertinnen und Experten aus Innenministerium, Bundeskriminalamt, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Familienministerium sowie Verfassungsministerium:

Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre für besonders schwere Straftaten oder Intensivtäter inklusive Prüfung der geistigen Reife (bereits jetzt möglich).
Mit einer einzelnen Maßnahme, einer ausschließlichen Freiwilligkeit und ohne Verpflichtungen werde keine nachhaltige Lösung des Problems möglich sein, sagte Karner.

Unmündige Straftäter, die erstmals eine Straftat begehen, werden künftig zu einer verpflichtenden Regelbelehrung zur Polizei geladen. Diese Regelbelehrung wird gemeinsam mit den Eltern erfolgen. Bei Missachtung ist eine Geldstrafe bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfalle bis zu 4.600 Euro für die Eltern vorgesehen.

Eine weitere Maßnahme: Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen. Diese bewährten sich bereits im Gewaltschutz, vor allem bei Gewalt gegen Frauen. Um jungen Straftätern umfassend begegnen zu können, ist die Vernetzung von Polizei, Jugendschutzbehörden, Institutionen aus dem Bereich Jugendbetreuung sowie Schulen notwendig. Die rechtliche Umsetzung der beiden letztgenannten Maßnahmen erfolgt durch eine entsprechende Anpassung des Sicherheitspolizeigesetzes zur Erweiterung der Fallkonferenzen für straffällige Jugendliche.

"Schwere Straftaten müssen zum Schutz der Gesellschaft zu strafrechtlichen Konsequenzen führen", betonte der Innenminister und verwies auf die ersten Erfolge der neuimplementierten Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität: Seit Anfang März 2024 gab es 326 Anzeigen (davon 259 an Minderjährige) und 13 Festnahmen (davon neun Minderjährige).

Innenminister Gerhard Karner präsentierte gemeinsam mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler einen ersten Bericht von Expertinnen und Experten zur Strafmündigkeit.
Foto: ©  BMI/ Gerd Pachauer

Artikel Nr: 26806 vom Samstag, 20. April 2024, 12:00 Uhr
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