Europawahl 2019
Downloads
- Wahlkalender (pdf, 73 KB)
- Leitfaden für die Gemeinden (pdf, 1,5 MB)
- Leitfaden für die Bezirks-und Landeswahlbehörden (pdf, 1 MB)
- Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln
- Informationen zur Europawahl in Leichter Sprache (Artikel in Kooperation mit dem österreichischen Behindertenrat) (pdf, 179 KB)
- Verlautbarung der Bundeswahlbehörde 24.04.2019 (pdf, 732 KB)
- Verlautbarung der Bundeswahlbehörde über Mandatsnachfolge Mag. Werner Kogler (pdf, 550 KB)
- Verlautbarung der Bundeswahlbehörde über Mandatsnachfolge Heinz-Christan Strache (pdf, 534 KB)
- Verlautbarung der Bundeswahlbehörde über Mandatsnachfolge Mag.a Karoline Edtstadler (pdf, 544 KB)
- Verlautbarung der Bundeswahlbehörde über die Besetzung des 19. Mandats (pdf, 543 KB)
- Verlautbarung der Bundeswahlbehörde über Mandatsnachfolge Simone Schmiedtbauer (pdf, 180 KB)
Links
Endgültiges Ergebnis inklusive Wahlkarten
Verlautbarung der Bundeswahlbehörde vom 12. Juni 2019 (pdf, 876 KB)
Das endgültige Endergebnis der Europawahl 2019 lautet - nach Feststellung durch die Bundeswahlbehörde am 12. Juni 2019 - wie folgt:
Wahlberechtigte
6.416.177
abgegebene Stimmen
3.834.662
gültige Stimmen
3.779.764
Ergebnis
Parteibezeichnung |
Kurzbezeichnung |
Stimmen |
Prozent |
Mandate |
Österreichische Volkspartei |
ÖVP |
1.305.956 |
34,55% |
7 |
Sozialdemokratische Partei Österreichs |
SPÖ |
903.151 |
23,89% |
5 |
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen |
FPÖ |
650.114 |
17,20% |
3 |
Die Grünen - Grüne Alternative |
GRÜNE |
532.193 |
14,08% |
2 |
NEOS – Das Neue Europa |
NEOS |
319.024 |
8,44% |
1 |
KPÖ Plus – European Left, offene Liste |
KPÖ |
30.087 |
0,80% |
0 |
EUROPA JETZT! – Initiative Johannes Voggenhuber |
EUROPA |
39.239 |
1,04% |
0 |
Sie können das endgültige Ergebnis der Europawahl 2019 inklusive Wahlkarten mit Gemeindeergebnissen auch als komprimierte MS-Excel-Datei (xlsx, 1023 KB) oder als PDF-Datei - Gemeindeergebnisse (pdf, 11,2 MB) herunterladen.
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Erzielte Vorzugsstimmen
Die bei der Europawahl 2019 von den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern erzielten Vorzugsstimmen können Sie hier als komprimierte MS-Excel-Datei (xlsx, 55 KB) oder als PDF-Datei (pdf, 197 KB) herunterladen.
Sie können auch nachfolgende Übersichten der einzelnen Parteien als PDF-Datei herunterladen:
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Gewählte Bewerberinnen und Bewerber
Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am 12. Juni 2019 das endgültige Ergebnis festgestellt.
Von Österreich können 18 Abgeordnete in das Europäische Parlament entsendet werden.
Folgenden Bewerberinnen und Bewerbern wurden Mandate zugewiesen:
- Mag.a Karoline Edtstadler – ÖVP
- Dr. Othmar Karas – ÖVP
- Mag.a Dr.in Angelika Winzig – ÖVP
- Simone Schmiedtbauer – ÖVP
- Mag. Lukas Mandl – ÖVP
- Barbara Thaler – ÖVP
- Dipl.-Ing. Alexander Bernhuber – ÖVP
- Mag. Andreas Schieder – SPÖ
- Mag.a Evelyn Regner – SPÖ
- Mag. Dr. Günther Sidl – SPÖ
- Mag.a Dr.in Bettina Vollath – SPÖ
- Hannes Heide – SPÖ
- Harald Vilimsky – FPÖ
- Heinz-Christian Strache – FPÖ
- Mag. Dr. Georg Mayer, M.B.L.-HSG – FPÖ
- Mag. Werner Kogler – GRÜNE
- Sarah Wiener – GRÜNE
- Claudia Gamon – NEOS
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Überblick
Wahltag: 26. Mai 2019
Stichtag: 12. März 2019
Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre; die Wahl wird in allen Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten: von 23. bis 26. Mai 2019. In Österreich wird der Wahltermin (formell) durch die Bundesregierung festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag bestimmt, nachdem sich verschiedene für die Durchführung der Europawahl betreffende Fristen richten.
Für Österreich können bei der Europawahl am 26. Mai 2019 nach derzeitigem Stand 18 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden. Nach einem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union werden Österreich 19 Sitze im Europäischen Parlament zustehen.
Zur Teilnahme an der Europawahl 2019 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
- Österreicher(in) oder Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicher(in)
- am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
- kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Um bei der Europawahl gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss ein(e) Bewerber(in) bei der Europawahl aktiv wahlberechtigt sein und darüber hinaus spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (d.h. spätestens an diesem Tag den 18. Geburtstag feiern). Es darf kein Ausschluss von der Wählbarkeit gegeben sein.
Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Europawahl ist der (Rats-)Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Beschluss des Rates vom 20. September 1976, 76/787/EGKS, EWG, Euratom), zuletzt geändert durch den Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates vom 13. Juli 2018. Die Stimmabgabe von Unionsbürgern, die nicht im Herkunftsmitgliedstaat, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnen, ist in der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 in der Fassung der Richtlinie 2013/1/EU vom 20. Dezember 2012 (ABl. L 26 vom 26.1.2013 S. 27), geregelt.
Innerstaatlich ist die Durchführung einer Europawahl durch die Europawahlordnung geregelt. Weitere Rechtsquelle ist das Europa-Wählerevidenzgesetz , auf dessen Grundlage unter Berücksichtigung der angeführten Richtlinie für Europawahlen eigene Europa-Wählerevidenzen geführt werden.
Die Europawahl 2019 erfolgt nach folgenden Prinzipien
- Verhältniswahl (die zu vergebenden Mandate werden mittels des d'Hondtschen Verfahrens ermittelt);
- das Bundesgebiet ist ein einheitlicher Wahlkörper;
- Vorzugsstimmen können durch Eintragung auf dem Stimmzettel vergeben werden; für eine Vorreihung sind Vorzugsstimmen im Ausmaß von 5 % der auf die Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erforderlich;
- ein gültiger Wahlvorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens drei Abgeordneten zum Nationalrat oder der Unterschrift von einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Beibringung von 2.600 Unterstützungserklärungen;
- Wahltag ist ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag
Das Formular einer ausfüllbaren und speicherbaren Unterstützungserklärung steht hier (pdf, 727 KB) zur Verfügung.
Wie schon oben angeführt, sind bei einer Europawahl neben den in Österreich lebenden Wahlberechtigten (diese sind identisch mit den Wahlberechtigten bei einer Nationalratswahl) auch die in der Europa-Wählerevidenz eingetragenen Auslandsösterreicher(innen) sowie die in diesem Register eingetragenen Unionsbürger(innen) mit Hauptwohnsitz in Österreich wahlberechtigt. Näheres hierzu finden Sie auf den Seiten Informationen für Auslandsösterreicher(innen) und Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger(innen).
Bei der Durchführung einer Europawahl werden auf allen Ebenen die Wahlbehörden (Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden sowie die Bundeswahlbehörde) in jenen Zusammensetzungen tätig, in denen sie seit der zuletzt durchgeführten Nationalratswahl im Amt sind.
Was die Administration der Stimmabgabe betrifft, gleicht eine Europawahl im Wesentlichen einer Bundespräsidentenwahl. Dies betrifft - grundsätzlich - die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl oder vor einer anderen Wahlbehörde mittels Wahlkarte, insbesondere auch durch Bettlägerige vor einer fliegenden Wahlbehörde.
Die Regelungen betreffend die Verbotszonen entsprechen jenen bei Nationalratswahlen; ein Alkoholverbot besteht bei Europawahlen - wie bei allen anderen Wahlen - nicht. Es besteht auch keine Wahlpflicht.
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Ausschreibung, Wahltag, Stichtag
Gemäß BGBl II Nr. 30/2019, ausgegeben am 31. Jänner 2019, wird die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages verordnet:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/2018, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 26. Mai 2019 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 12. März 2019 bestimmt.
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Endgültige Zahl der Wahlberechtigten
Die neun Landeswahlbehörden haben der Bundeswahlbehörde die endgültige Zahl der Wahlberechtigten in ihrem Gebiet für die Europawahl 2019 übermittelt. Die Zahlen gliedern sich wie folgt (in Klammer steht jeweils die endgültige Zahl der Wahlberechtigten bei der Europawahl 2014):
Zahl der Wahlberechtigten
Bundesland |
Männer |
Frauen |
insgesamt |
Burgenland |
114.584 |
(113.891) |
120.025 |
(120.029) |
234.609 |
(233.920) |
Kärnten |
210.866 |
(213.517) |
228.173 |
(231.877) |
439.039 |
(445.394) |
Niederösterreich |
630.609 |
(623.793) |
664.918 |
(660.934) |
1.295.527 |
(1.284.727) |
Oberösterreich |
541.793 |
(537.359) |
566.655 |
(565.932) |
1.108.448 |
(1.103.291) |
Salzburg |
190.037 |
(188.911) |
206.190 |
(206.346) |
396.227 |
(395.257) |
Steiermark |
470.564 |
(472.759) |
495.555 |
(501.808) |
966.119 |
(974.567) |
Tirol |
263.894 |
(261.420) |
279.638 |
(278.144) |
543.532 |
(539.564) |
Vorarlberg |
134.295 |
(131.985) |
140.700 |
(138.836) |
274.995 |
(270.821) |
Wien |
546.798 |
(544.469) |
610.883 |
(618.592) |
1.157.681 |
(1.163.061) |
Gesamt |
3.103.440 |
(3.088.104) |
3.312.737 |
(3.322.498) |
6.416.177 |
(6.410.602) |
Detaillierte Angaben (pdf, 252 KB) können Sie auch als PDF-Datei herunterladen.
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Zahl der ausgestellten Wahlkarten
Das Bundesministerium für Inneres hat am 24. Mai 2019 anhand der Vermerke der Gemeinden in der Europa-Wählerevidenz die Zahl der ausgestellten Wahlkarten für die Europawahl 2019 ermittelt. Die Zahlen gliedern sich wie folgt (in Klammer steht jeweils die Zahl der ausgestellten Wahlkarten für die Europawahl 2014):
ausgestellte Wahlkarten
Landeswahlkreis |
an im Inland lebende Wahlberechtigte |
an im Ausland lebende Wahlberechtigte |
Insgesamt |
Burgenland |
17.441 |
(11.598) |
668 |
(430) |
18.109 |
(12.028) |
Kärnten |
31.297 |
(19.852) |
3.432 |
(2.516) |
34.729 |
(22.368) |
Niederösterreich |
115.400 |
(78.848) |
4.763 |
(2.932) |
120.163 |
(81.780) |
Oberösterreich |
113.468 |
(67.730) |
6.714 |
(4.527) |
120.182 |
(72.257) |
Salzburg |
41.837 |
(23.546) |
3.836 |
(2.452) |
45.673 |
(25.971) |
Steiermark |
96.417 |
(61.272) |
6.305 |
(4.487) |
102.722 |
(65.759) |
Tirol |
49.258 |
(25.670) |
4.267 |
(2.664) |
53.525 |
(28.334) |
Vorarlberg |
26.246 |
(16.212) |
3.343 |
(1.992) |
29.589 |
(18.204) |
Wien |
151.398 |
(110.873) |
10.159 |
(6.483) |
161.557 |
(117.356) |
Österreich |
642.762 |
(415.601) |
43.487 |
(28.456) |
686.249 |
(444.057) |
Eine detaillierte Gegenüberstellung (pdf, 152 KB) der Zahl der ausgestellten Wahlkarten der Europawahl vom 26. Mai 2019 mit der Europawahl vom 25. Mai 2014 sowie eine Übersicht der Zahl der ausgestellten Wahlkarten auf der Ebene der Länder und Stimmbezirke (pdf, 345 KB) können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.
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Parteien die kandidieren, Bewerberinnen und Bewerber
Die Bundeswahlbehörde hat für die Europawahl 2019 die auf der nachstehenden Abbildung eines amtlichen Stimmzettels aufscheinenden Wahlvorschläge veröffentlicht. Wenn Sie über die Wahlvorschläge Näheres erfahren wollen, klicken Sie bitte auf die jeweilige Parteibezeichnung.
BMI Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/S/2, 1010 Wien, Telefon: +43 1 531 26-905203 | Kontakt