Europawahlen - Wählen mit Wahlkarte
Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso aber auch Personen, die aus anderen Gründen ihr Wahllokal nicht aufsuchen können. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.
Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können bei der Heimatgemeinde eine automatische Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich beantragen.
Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.
Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die in Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.
Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.
Menschen in Heil- und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe sowie sonst in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen können von so genannten besonderen Wahlbehörden („fliegende Wahlkommissionen“) besucht werden und vor diesen ihr Wahlrecht mit der Wahlkarte ausüben. Auch Häftlinge (sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind) können vor besonderen Wahlbehörden wählen.
Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und diese an die zuständige Wahlbehörde zu senden.
Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per E-Mail, über die Internetmaske einer Gemeinde, gegebenfalls per Telefax) - beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung - beantragen. Auch die Onlinebeantragung von Wahlkarten mittels „ID Austria“ ist inzwischen breitflächig möglich. Damit können Sie Weg- und Wartezeiten sparen, denn Ihre Wahlkarte wird in der Regel als Standardpostsendung zugesandt und landet direkt im Briefkasten. Bei Antragstellung ohne qualifizierte elektronische Signatur erhalten Sie ein Einschreiben. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (5. Juni 2024) – wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, auch noch bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (7. Juni 2024, 12.00 Uhr) – beantragen; mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (7. Juni 2024), 12.00 Uhr. Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, bei einer persönlichen Beantragung der Wahlkarte unmittelbar nach deren Erhalt in jeder Gemeinde in Österreich die Stimme sofort mittels Briefwahl abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Wahlkarte keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres beantragen können.
Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?
Im Inland:
Vor einer Wahlbehörde
- in allen Wahllokalen
- beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde
oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)
Im Ausland:
Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.
Wohin muss ich die Wahlkarte bei der Briefwahl senden?
Wenn Sie die Wahlkarte nicht dazu verwenden, vor einer Wahlbehörde zu wählen, sondern die Stimmabgabe mittels Briefwahl ausüben möchten, so müssen Sie dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Sie können die Wahlkarte z. B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.
Bei postalischer Beförderung trägt der Bund die Kosten für das Porto, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Alternativ kann sie am Wahltag in jedem Wahllokal und jeder Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben werden.
BMI Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/S/2, 1010 Wien, Telefon: +43 1 531 26-905203 | Kontakt