Ausgabe 1/2026
Digitaler Begleiter für Betroffene und Fachkräfte bei häuslicher Gewalt. AinoAidTM in Österreich
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Catharina Vogt, Stefanie Giljohann, Stefan Hopf
Häusliche Gewalt stellt in Österreich – wie in allen EU-Staaten und weltweit – ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das Beziehungen, Familien und die Gesellschaft insgesamt beeinträchtigt. Die vielfältigen Erscheinungsformen dieser Gewalt erschweren ihre Identifikation sowohl für die Unterstützenden als auch die Betroffenen. Gewalt wird häufig erst erkannt, wenn sie bereits weit fortgeschritten ist und erhebliche emotionale, körperliche und soziale Folgen verursacht hat. Trotz vorhandener Unterstützungsangebote bleibt ein erheblicher Teil der Betroffenen ohne Zugang zum Hilfesystem. Diese Versorgungslücke erfordert neue, niederschwellige Zugänge zu Information und Unterstützung, um Betroffene frühzeitig zu identifizieren, zu erreichen, um Schutz zu ermöglichen und Eskalationen zu verhindern. Mit diesem Ziel wurde innerhalb des IMPROVE-Projekts der KI-gestützte, webbasierte Chatbot AinoAidTM entwickelt – eine innovative Plattform, die rund um die Uhr anonym und frei zugänglich Unterstützung bei häuslicher Gewalt bietet. AinoAidTM ermöglicht einen digitalen ersten Zugang ins Hilfesystem, indem er evidenzbasiertes Wissen verständlich teilt, zur Reflexion anregt und gezielt zu weiterführender Hilfe orientiert – für Betroffene ebenso wie für ihr Umfeld und Fachkräfte. Zentral ist hierbei der Einsatz adaptiver künstlicher Intelligenz, die in Echtzeit aus einer komplexen Datenbasis bedarfsgenau relevante Inhalte bereitstellt. Mit jeder Nutzung lernt das System dazu und verbessert kontinuierlich seine Passung – ein zukunftsweisender Ansatz in der digitalen Gewaltprävention. Dieser Beitrag stellt Zielstellung und Funktionsweise des Chatbots sowie erste Ergebnisse seiner panel-basierten Evaluation (N=745) in Österreich vor. Die Ergebnisse belegen das Potenzial von AinoAidTM, bestehende Barrieren im Zugang zu Hilfe wirksam zu reduzieren.
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Umgang mit Fehlverhalten. Polizei im Spannungsfeld reflektiver, konfliktfähiger (Fehler)Kultur und Disziplinarrecht
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Christiane Howe
Immer wieder werden Fehlerkultur und Transparenz bei der Polizei eingefordert. Der Behörde wird vorgehalten, eine nicht-lernende und intransparent operierende Organisation zu sein, die für die Gesellschaft im Kern undurchschaubar bleibt. Gefordert werden unabhängige Ermittlungen bei Beschwerden, auch weil ein nicht unerhebliches Maß an Misstrauen gegenüber der Organisation besteht und mitunter Korpsgeist vermutet wird. Der Artikel fragt, was eine reflektive, konfliktfähige (Fehler)Kultur bedeuten, wie sich diese in der Polizeibehörde gestalten und wie diese angesichts des geltenden Disziplinarrechts überhaupt aussehen kann. Polizeibeamtinnen und -beamte unterliegen dem Legalitätsprinzip und sehen sich dem aus dem Beamtengesetz hergeleiteten Disziplinarrecht gegenüber, das einen Umgang mit Fehlverhalten formal vorschreibt. Wenn das Eingestehen oder Melden von Fehlverhalten die Behörde verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen und erzieherisch-repressive Maßnahmen einzuleiten, erschwert dies einen offenen, konstruktiven und lernenden Umgang mit Fehlern. Insofern hält das rechtliche Korsett für Polizeibeamtinnen und -beamte kaum Möglichkeiten für einen solchen reflexiven Umgang mit Fehlern bereit, obwohl dies dringend geboten wäre. Der Artikel versucht auszuloten, wie hier Handlungsräume erweitert werden könnten und wie Veränderungen vorgenommen werden müssten.
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Supervision und Coaching in der Polizei. Erfolgsfaktoren und Institutionalisierung
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Florian Lode
Die erfolgreiche Durchführung und Institutionalisierung von Supervision und Coaching in der Polizei treffen auf verschiedene Erschwernisse. Diese liegen erstens in der Rolle der Polizeikräfte, zweitens in der Polizeiorganisation als eine „greedy institution“ und drittens in der Profession. Nicht für jede Polizeibeamtin und jeden Polizeibeamten ist Supervision und Coaching geeignet. Dies liegt insbesondere auch daran, dass für sie Nichtreflexion Selbstschutz ist. Sie schützen durch Nichtreflexion ihre professionellen blinden Flecken. Entsprechende organisatorische Rahmenbedingungen können jedoch dazu beitragen, dass Supervision und Coaching sowie ihre Institutionalisierung gelingt.
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Menschenrechte in Einsätzen mit psychisch beeinträchtigten Menschen. Zwischen Sicherheitsproblemen und Recht auf Unterstützung
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Emanuel John
Der polizeiliche Umgang mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erhält zunehmend Aufmerksamkeit, insbesondere nach medial präsenten Vorfällen. So wurde nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Dortmund das Konzept „Kompetenzen im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen (MepAs)“ in der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt. Auch widmet sich die polizeiwissenschaftliche Forschung dem Thema vermehrt, was sich in verschiedenen Analysen und Konzepten für das polizeiliche Vorgehen äußert. Gemeinsam ist diesen eine Fokussierung sicherer Einsatzbewältigung durch Symptomkenntnisse und verbesserte Kommunikation. Es fehlt jedoch eine Bezugnahme auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Diese fordert die Anerkennung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen als Rechtssubjekte und die Unterstützung von deren Rechtsfähigkeit. Dieser Beitrag analysiert vorliegende Konzepte kritisch und argumentiert, dass eine Berufsethik der Sorge in die Polizeiarbeit integriert werden muss, um Polizeieinsätze mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen konform mit der UN-BRK zu gestalten.
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Ethnisierung organisierter Kriminalität. Mediale Konstruktionen in Bild und Süddeutscher Zeitung
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Jannis Seifert
Diese Arbeit analysiert gesellschaftliche Wahrnehmungen organisierter Kriminalität (OK) in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung ethnischer Zuschreibungen. Im Fokus stehen zwei medial konstruierte Phänomenbereiche: die ethnisch organisierte Kriminalität mit italienischer (EOKIT) und mit türkisch-arabischer Zuschreibung (EOKAT). Ziel ist es, migrations- und sicherheitspolitische Narrative sowie deren politische Anschlussfähigkeit zu rekonstruieren. Analytisch stützt sich die Untersuchung auf die Alien Conspiracy Theory und das Konzept der Versicherheitlichung. Die Ergebnisse zeigen deutliche Asymmetrien in der medialen Wahrnehmung und in den daraus abgeleiteten Policy-Forderungen: Während EOKIT nahezu ausschließlich selbstreferenziell und als transnational ökonomisch agierend dargestellt wird, erscheint EOKAT – insbesondere in der Bild-Zeitung – stark kulturell, religiös und migrationspolitisch aufgeladen. Dieses mediale Othering verstärkt stigmatisierende Narrative und spiegelt sich in selektiven politischen Maßnahmen wider, etwa in der exklusiven Fokussierung auf EOKAT im Rahmen der „Allianz gegen Clankriminalität“ (BMI 2023). Die qualitative Medienanalyse basiert auf 66 Artikeln aus Bild und Süddeutscher Zeitung (2023) und auf einem deduktiv entwickelten Kategoriensystem zur Auswertung zentraler Narrative zu Bedrohung, Herkunft und politischen Forderungen. Die Analyse plädiert für eine faktenbasierte sicherheitspolitische Debatte und einen bewussteren medialen Sprachgebrauch – sowohl auf politischer als auch auf journalistischer Ebene.
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Subjektive Sicherheitsgefühle in hybriden Medienlandschaften. Evidenzgeleitete Empfehlungen für die Sicherheitskommunikation öffentlicher Institutionen
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Kevin Koban, Jörg Matthes
Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Zuwanderung und Gewaltkriminalität sowie zuletzt mit der COVID-19-Pandemie und dem Russisch-Ukrainischen Krieg haben das individuelle Sicherheitsempfinden innerhalb der österreichischen Bevölkerung in den letzten Jahren geprägt und dabei verschiedene Sorgen, Ängste und damit verbundene individuelle und kollektive Tendenzen präsent werden lassen. Traditionelle Medien spielen seit jeher als Informationsquellen und Orte der gesellschaftlichen Diskussion eine zentrale Rolle für das individuelle Sicherheitsempfinden. Soziale Medien und Smartphones haben jedoch die Verbreitung, Rezeption und Diskussion sicherheitsrelevanter Information grundlegend verändert und damit bewährte Praktiken einer effizienten und kurz- wie langfristig effektiven Sicherheitskommunikation öffentlicher Institutionen in Frage gestellt. Der vorliegende Beitrag bietet in diesem Zusammenhang einen Überblick der Ergebnisse des KIRAS-Projekts „Sicherheitsgefühl der Menschen in neuen Medienlandschaften“ (SECU), das sich in einem methodisch vielseitigen Studienprogramm empirisch (a) mit individuellen Wahrnehmungen und Nutzungsgewohnheiten der sozialen Medien bei sicherheitsrelevanten Ereignissen, (b) Korrelaten der Rezeption von Sicherheitsnachrichten in traditionellen und sozialen Medien sowie (c) kausalen Einflüssen verschiedentlich gestalteter Kommunikationsmaßnahmen beschäftigt hat. Die gesammelten Projektbefunde münden abschließend in einem evidenzgeleiteten Leitfaden für die Sicherheitskommunikation öffentlicher Institutionen, der als flexible Diskussionsgrundlage herangezogen werden kann, um optimierbare Praktiken organisationspezifisch zu überdenken, graduelle Modifikationen auszutesten und für spezifische Anwendungsfälle oder Eventualitäten vorbereitet zu sein.
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KI in der Rechtsprüfung: Warum XAI allein nicht ausreicht
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Jessica Herrmann, Frank Breitinger
Die juristische Subsumtion gilt seit jeher als Prüfstein für die Leistungsfähigkeit moderner KI-Systeme. Trotz jahrzehntelanger Forschung gelingt es bislang kaum, juristische Prüfschritte in ihrer dogmatischen Tiefe maschinell abzubilden. Frühe Expertensysteme scheiterten an starren Formalisierungen, aktuelle Sprachmodelle eröffnen zwar neue Möglichkeiten, doch ihre Argumentationslogik bleibt probabilistisch und rechtlich nur eingeschränkt nachvollziehbar. Hier zeigt sich die Spannung zwischen technischer Leistungsfähigkeit und normativer Strukturtreue. KI-Modelle können plausibel klingende Texte erzeugen, ohne eine systematische Prüfstruktur einzuhalten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Was fehlt noch zum KI-Richter und womit müssen wir uns befassen, um eine rechtsstaatliche Einführung zu ermöglichen? Die meisten Verfahren der „Explainable AI“ („erklärbare KI“, XAI) liefern bislang lediglich technische Transparenz, nicht aber eine rechtsstaatlich tragfähige Begründung im Sinne einer „Explainability by Design“. Ein juristisch normiertes Lastenheft kann hier Maßstäbe setzen, indem es Anforderungen an Prüfschritte, Alternativdarstellungen, Protokollierung und Zielgruppenadäquanz definiert. Dieser Artikel stellt den aktuellen Forschungsstand entlang von fünf methodischen Hauptlinien dar: regelbasierte Systeme, sprachmodellbasierte Ansätze, fall- und vektorbasierte Verfahren, wissensrepräsentationsbasierte Modelle sowie hybride Architekturen und diskutiert ihre jeweiligen Stärken und Grenzen im Hinblick auf Transparenz, Flexibilität und dogmatische Steuerbarkeit. Im Zentrum steht die These, dass nur Systeme, die von vornherein so konstruiert sind, dass jeder Subsumtionsschritt explizit nachvollziehbar bleibt, perspektivisch als eigenständige Entscheidungsinstanz diskutiert werden können.
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letzte Aktualisierung: 1. April 2026