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Ausgabe 3/2020

  • Die Geschichte der berittenen Polizei in Österreich. Teil 2
  • Lagedaten, Datenlage, Prognoseansätze. Perspektiven des „Predictive Policing“ in Niedersachsen. Teil 2
  • Kinder in Haft? Zum rechtlichen Rahmen der Unterbringung von Kindern bei ihren Müttern im Strafvollzug
  • Zwischen Harmonie und Zerrüttung. Das Verhältnis zwischen Europäischer Kommission und EU-Mitgliedstaaten im Bereich Justiz und Inneres. Teil 1
  • "Haben Sie gut hergefunden?“ Die Bedeutung der Rapport-Phase für den Verlauf der polizeilichen Vernehmung
  • Gentrifizierung und Kriminalität. Theoretische Erklärungen und forschungspraktische Probleme
  • "Staatlich geprüft“ (…). Rechtsfragen der Verwendung von Gütesiegeln im Sicherheitsgewerbe

Die Geschichte der berittenen Polizei in Österreich. Teil 2

 Volltext (pdf, 1,3 MB)   Zitation (ris, 2 KB) 

Mario Muigg

Der erste Teil dieses Beitrages bot einen allgemeinen historischen Überblick über die berittene Polizei in Österreich. Der Bogen spannte sich von der Vorgeschichte über die Einführung bis hin zur Verankerung berittener Polizeieinheiten in den allmählich sich ausbildenden und sich stetig verfestigenden polizeilichen Strukturen. Nach dem Untergang der Monarchie hatte auch die politische Führung der Ersten Republik auf berittene Polizeieinheiten gesetzt. Ebenso hielten das Dollfuß-Schuschnigg-Regime und die NS-Diktatur in den 1930er und 1940er Jahren an den Berittenen fest. Das Ende der berittenen Polizei wurde schließlich durch die verheerenden Folgen des Zweiten Weltkrieges eingeleitet. Während in Wien nach 1945 sämtliche Initiativen zum Wiederaufbau misslangen, blieben in Städten wie Graz oder Linz polizeiliche Reiterstaffeln erhalten. 1950 war auch dort Schluss. Die Prioritäten lagen inzwischen woanders. Eine Wiedereinführung der berittenen Polizei wurde im Laufe der Zweiten Republik mehrfach diskutiert. Am Ende blieb es bei Absichtserklärungen. Seit 2018 wurde tatsächlich an einer konkreten Umsetzung gearbeitet und 2019 sollten erstmals wieder berittene Polizistinnen und Polizisten in Österreich ihren Dienst versehen. Aber kurz vor der beabsichtigten Indienststellung beendete das plötzliche Scheitern der Regierungskoalition die Realisierung dieses Vorhabens. Die Geschichte der berittenen Polizei von der NS-Zeit bis zu deren Auflösung in der Nachkriegszeit, von den wiederholten Diskussionen rund um eine Neuaufstellung bis hin zum gescheiterten Versuch der Wiedereinführung wird im vorliegenden, zweiten Teil dieses Beitrages behandelt.

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Lagedaten, Datenlage, Prognoseansätze. Perspektiven des „Predictive Policing“ in Niedersachsen. Teil 2

 Volltext (pdf, 772 KB)   Zitation (ris, 1 KB) 

Alexander Gluba, Alexander Pett, Markus Pullen, Maximilian Querbach

Seit 2016 testet die Polizei Niedersachsen im Rahmen des Projekts PreMAP (Predictive Mobile Analytics for Police) Grenzen und Möglichkeiten der Prognose zukünftiger Wohnungseinbrüche. Während im Projekt zunächst die inhaltlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen wurden, konnte dann der entwickelte Ansatz pilotiert und evaluiert werden. Die Ergebnisse waren auf Seiten des Vorhersagealgorithmus und der Reaktionsebene teilweise nicht befriedigend und optimierungsbedürftig, dennoch sprachen sich Nutzerinnen und Nutzer dafür aus, die Potentiale des Predictive Policing weiter zu erforschen (siehe Gluba et al. 2020). Der vorliegende Beitrag zeigt in einer Art Werkstattbericht, welche grundsätzlichen Überlegungen in dieser Sache angestellt, welche Methoden genutzt und welche ersten Ergebnisse erzielt wurden und werden.

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Kinder in Haft? Zum rechtlichen Rahmen der Unterbringung von Kindern bei ihren Müttern im Strafvollzug

 Volltext (pdf, 727 KB)   Zitation (ris, 822 Bytes) 

Sebastian Gölly, Nina Kaiser

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes, die den Umgang mit in Strafhaft befindlichen Müttern und deren Kindern regeln, sowie insbesondere mit der Unterbringung der Kinder bei der Mutter in Haft. Dabei werden die verschiedenen möglichen Fallkonstellationen aufgezeigt, die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen erörtert und allfällige Problemfelder dargestellt. Nach überblicksartigen Auseinandersetzungen mit Kritikpunkten an der geltenden Rechtslage wird überlegt, in welchen Bereichen Novellierungen sinnvoll sein könnten.

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Zwischen Harmonie und Zerrüttung. Das Verhältnis zwischen Europäischer Kommission und EU-Mitgliedstaaten im Bereich Justiz und Inneres. Teil 1

 Volltext (pdf, 589 KB)   Zitation (ris, 1 KB) 

Valerie Bauernfeind, Antonio-Maria Martino

Im Jahr 1992 erhielt die Europäische Union (EU) durch den Vertrag von Maastricht Kompetenzen im Bereich Justiz und Inneres. Das heute als „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ betitelte Kompetenzgebiet hat sich seitdem zu einem der fruchtbarsten, aber auch umstrittensten Politikbereiche der Union entwickelt. Seit dem Vertrag von Lissabon teilen sich die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten Kompetenzen für den gesamten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. In dem Papier wird untersucht, wie sich die Beziehungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Laufe der Jahre entwickelt haben und welche größeren Zwischenfälle sich ereignet haben. Schließlich skizziert es (Teil 2) mögliche Wege zur Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.

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"Haben Sie gut hergefunden?“ Die Bedeutung der Rapport-Phase für den Verlauf der polizeilichen Vernehmung

 Volltext (pdf, 1,2 MB)   Zitation (ris, 2 KB) 

Mascha Körner, Theresa Lemme

In Zeiten des technischen Fortschritts wird auch die Relevanz des Personenbeweises im Strafverfahren diskutiert. Im Gegensatz zu kriminaltechnisch gewonnenen Sachbeweisen können Aussagen allerdings wertvolle Informationen über Tatbeteiligte oder Tatmotive beinhalten. Voraussetzung hierfür ist eine qualitativ hochwertige polizeiliche Vernehmung, deren Güte allerdings durch vielfältige Faktoren beeinflusst werden kann. Vor allem der Einstieg in eine Vernehmung, die bewusste Gestaltung der Ankommensphase – auch Rapport genannt – ist eminent wichtig für die Etablierung einer positiven Arbeitsbeziehung zwischen geladener und vernehmender Person und damit für den Vernehmungserfolg. Gleichwohl mangelt es bisher in Deutschland an wissenschaftlich fundierten, einheitlichen Empfehlungen, die Anwendung in der polizeilichen Praxis finden. Ziel der Arbeiten des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen im BMBF-geförderten Projekt „BEST – Befragungsstandards für Deutschland“ ist es, standardisierungsfähige Elemente für polizeiliche Vernehmungen zu entwickeln. Hierfür wird der Status quo der Vernehmungspraxis exemplarisch in den Feldern Wirtschafts- und Jugendkriminalität mittels teilnehmender Beobachtung sowie narrativ angelegten Expertinnen- und Experteninterviews untersucht. Bis dato konnten 119 Vernehmungen beobachtet, elf Interviews geführt und speziell mit Blick auf den Beginn einer Vernehmung ausgewertet werden. Es zeigte sich, dass vor allem das Setting, also räumliche und zeitliche Rahmenbedingungen, Intentionen und Ziele der vernehmenden Beamtinnen und Beamten sowie die beziehungsfördernde Interaktion in der frühen Kontakt- und Orientierungsphase maßgeblich den weiteren Verlauf einer Vernehmung bestimmen können. Welche Gestaltungsformen in der Ankommensphase einer Vernehmung möglich sind und inwiefern Empfehlungen aus der Theorie Anwendung in der polizeilichen Praxis finden, wird in diesem Beitrag unter Einbezug der ersten Untersuchungsergebnisse diskutiert.

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Gentrifizierung und Kriminalität. Theoretische Erklärungen und forschungspraktische Probleme

 Volltext (pdf, 538 KB)   Zitation (ris, 1 KB) 

Tim Lukas, Jan Üblacker

Gentrifizierung ist eines der zentralen Konfliktfelder gegenwärtiger Stadtentwicklung. Der Begriff beschreibt den Austausch von statusniedrigeren Bewohnerinnen und Bewohnern eines Stadtviertels durch statushöhere Bevölkerungsgruppen. Während die kriminogenen Wirkungen sozialräumlicher Segregation empirisch gut dokumentiert sind, wurde der Zusammenhang zwischen Gentrifizierung und Kriminalitätsentwicklung im deutschsprachigen Raum bislang nicht untersucht. Kriminalgeografische Ansätze und Theorien legen sinkende ebenso wie steigende Kriminalitätsraten in Aufwertungsgebieten nahe. In US-amerikanischen Studien finden sich divergierende Befunde, die ebenfalls in beide Richtungen deuten. Die Ergebnisse sind jedoch nur eingeschränkt auf die Situation in Deutschland und Österreich übertragbar. Ausgehend von einem Überblick über den aktuellen Forschungstand wollen wir im vorliegenden Artikel einen Beitrag zur Konzeptualisierung von Gentrifizierungsprozessen im Kontext der Kriminalgeografie leisten.

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"Staatlich geprüft“ (…). Rechtsfragen der Verwendung von Gütesiegeln im Sicherheitsgewerbe

 Volltext (pdf, 510 KB)   Zitation (ris, 706 Bytes) 

Nicolas Raschauer

Um Unternehmen, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung abgelegt hat, die Möglichkeit zu bieten, sich auch im Außenauftritt von Konkurrenten abzuheben, wurde rezent die Möglichkeit geschaffen, sich über ein Gütesiegel „auszuzeichnen“. Die Reichweite dieses persönlichen Rechts ist für viele Unternehmen aber noch relativ unklar. Das nachfolgende Manuskript beantwortet einzelne in der Praxis auftretende Zweifelsfragen.

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Letzte Aktualisierung: 11. Jänner 2021

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