Vereinswesen
Grundsätzliches
Vorbemerkungen
Die österreichische Verfassung garantiert allen Menschen die Freiheit, sich mit anderen zusammenzuschließen, einen Verein zu gründen und einem Verein anzugehören. Diese Vereinsfreiheit ist für unsere Demokratie von herausragender Bedeutung. Vereine sind aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Sie wirken in mannigfacher Weise an der Gestaltung unseres Lebens mit. In Freizeit, Sport und Beruf, im sozialen Bereich und im Bildungswesen, in Wissenschaft, Religion, Kultur, Wirtschaft und Politik begegnen wir einer enormen Vielzahl und Vielfalt von Vereinen.
Hauptsächliche Rechtsquelle für die Gründung von Vereinen ist das Vereinsgesetz 2002. Wir möchten ihnen eine Einstiegshilfe anbieten, wenn sie an der Gründung von Vereinen interessiert, mit dem Vereinsrecht aber nicht vertraut sind. Dazu wollen wir ihnen einen Überblick über die notwendigen Schritte und die häufigsten Fragen geben, die uns im Zusammenhang bedeutsam erscheinen. Wir gehen dabei über das Gründungsgeschehen bei der Vereinsbehörde etwas hinaus, um ihnen die Orientierung zu erleichtern.
Was wir hier nicht bieten können, das sind umfassende Informationen zu allen Aspekten eines Vereins und Lösungsansätze für alle Probleme, die sich im Laufe eines Vereinslebens einstellen könnten. Die Vereinsbehörden helfen ihnen gerne weiter.
Dieser Leitfaden ist als Unterstützung bei der Auswahl einer Organisationsform und ihrer Umsetzung gedacht. Wir haben auch einige Vorlagen (Muster für Statuten und Eingaben zum Download) vorbereitet und laden sie ein, unser Angebot zu nutzen.
In den Musterstatuten (Fußnote 1) finden sie unter anderem die notwendigen Änderungen gegenüber dem früheren Muster nach dem Vereinsgesetz 1951 aufgelistet. Wer sich dieses früheren Musters bedient hat, kann durch einen Vergleich der Regelungen leicht feststellen, wo eventuell Anpassungen notwendig sind.
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Warum eigentlich einen ideellen Verein gründen?
Einen Verein zu gründen heißt zunächst, sich mit anderen zur gemeinsamen Verfolgung eines Ziels zusammenzuschließen. Einen Verein im Sinne des Vereinsgesetz 2002 zu gründen, heißt darüberhinaus, sich zur Verwirklichung eines ideellen Zwecks, für längere Zeit und in besonders organisierter Form zusammenzutun. Warum wollen das so viele Menschen?
Nun, auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens finden sich eben Menschen zusammen, die bestimmte Interessen teilen. In der Gruppe können Interessen meist wirkungsvoller verfolgt werden als von einzelnen Personen. Hinzu kommt ein dem Menschen eigenes Streben nach Gemeinsamkeit.
Der Wunsch vieler Menschen nach gemeinschaftlicher Betätigung ist eng verbunden mit der Frage nach der Organisation ihres gemeinsamen Wirkens. Soll eine eher lose Verbindung gesucht oder ein förmlich organisierter Zusammenschluss gewählt werden? Die Überlegung, wie organisieren wir uns am besten, berührt sowohl das Verhältnis der Mitglieder einer Interessengemeinschaft untereinander und zur Gruppe als auch das Auftreten der Gruppe nach außen. Im allgemeinen gilt: Je stärker sich eine Personenverbindung nach außen orientiert und je mehr sie am Rechtsleben teilnehmen will, desto wichtiger wird die Frage nach der Rechtsform des Zusammenschlusses. Daneben spielt natürlich eine Rolle, wie ausgeprägt das Bedürfnis nach ausdrücklichen Regeln für das Innenverhältnis ist.
Überall dort, wo das gemeinschaftliche Anliegen in der dauernden Verfolgung ideeller Ziele durch die beteiligten Personen besteht und diese zugleich ein Bedürfnis nach förmlicher Organisation bzw nach Verselbständigung des gemeinsamen Interesses empfinden, wird gerne auf die Rechtsform des Vereins zurückgegriffen. Ein solcher Zusammenschluss weist eine in seinen Statuten festgelegte innere Ordnung auf, nach welcher der gemeinsame Wille gebildet wird, zu besorgende Aufgaben verteilt werden und die rechtliche Stellung der Mitglieder sowie der Organe des Vereins geregelt wird. Vor allem aber wird mit der Gründung eines Vereins eine Einrichtung geschaffen, die selbst rechtsfähig ist und selbständig am Rechtsleben teilnehmen kann.
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Der Verein als Rechtsperson
Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist eine juristische Person. Er besitzt als solche selbst Rechtspersönlichkeit und nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil. Er kann selbständig, das heißt unabhängig von seinen Mitgliedern für sich selbst Rechte und Pflichten haben, auch Besitz und Eigentum erwerben. Ein Verein kann also Verträge (Rechtsgeschäfte) abschließen, zum Beispiel ein Bankkonto eröffnen, Räumlichkeiten anmieten, Dienstleistungen in Auftrag geben, einen Fuhrpark unterhalten, als Arbeitgeber auftreten, Spenden sammeln, etc.
Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszwecks dienen. Der Verein kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Er ist steuerpflichtig und kann in Konkurs gehen. Für Verbindlichkeiten haftet er mit seinem Vereinsvermögen.
Ein Verein wird zwar von seinen Mitgliedern, von ihrem Willen und ihrer Mitarbeit getragen, er ist aber anderseits auch insoferne von seinen Mitgliedern vollkommen unabhängig, als er in seinem Bestand vom Wechsel der Mitglieder nicht berührt wird.
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Das gemeinsame Interesse - Der Vereinszweck
Wer einen organisierten rechtsfähigen Zusammenschluss von Personen anstrebt, muß sich an die von der Rechtsordnung bereitgestellten Organisationstypen halten. Dem Einfallsreichtum sind in dieser Hinsicht relativ enge Grenzen gesetzt.
Der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist eine der für Personenverbindungen zur Verfügung stehenden Rechtsformen, allerdings nicht für jeden beliebigen Zweck. Er kann nur zur gemeinschaftlichen Verfolgung eines ideellen Zweckes gegründet werden. Eine solchen Zielen untergeordnete Wirtschaftstätigkeit ist möglich. Für die ausschließliche oder überwiegende Verfolgung wirtschaftlicher Interessen kann ein Verein aber nicht gebildet werden. Das Vereinsgesetz 2002 bestimmt nämlich, daß Vereine als solche "nicht auf Gewinn berechnet" sein dürfen.
Davon abgesehen muss der Zweck eines Zusammenschlusses, zu dessen gemeinsamer Verfolgung ein Verein gebildet werden soll, auch sonst von der Rechtsordnung erlaubt sein.
Ob im Einzelfall ein Zwang zu einer bestimmten (anderen) Rechtsform oder eine Wahlmöglichkeit (zugunsten des Vereins) besteht, hängt von den gesetzlichen Regelungen insgesamt und vom verfolgten Ziel bzw von den zu seiner Erreichung vorgesehenen Aktivitäten ab.
Nur lose organisierte Personenverbindungen, die sich nicht auf Dauer oder nur fallweise bzw. ohne fixe innere Ordnung zusammenfinden, fallen jedenfalls nicht unter das Vereinsgesetz, weil sie nicht dem Begriff des ideellen Vereins entsprechen.
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Weitere grundsätzliche Aspekte einer Vereinsgründung
Die Bildung eines Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist ziemlich einfach. Sie verursacht auch nur geringe Kosten.
Bei der Gestaltung der inneren Ordnung eines Vereins in seinen Statuten haben die Beteiligten große Freiheit.
Die Gründung von Vereinen, ihr Bestand und ihre Tätigkeit genießen verfassungsrechtlichen Schutz.
Auf der anderen Seite müssen sich auch Vereine natürlich im Rahmen der Gesetze bewegen. Dies gilt nicht nur für das Vereinsgesetz selbst, sondern genauso für all die anderen zahlreichen Bestimmungen.
Die erwähnte Pflicht besteht ganz allgemein und im besonderen auch für Aktivitäten, die in Vereinsstatuten ausdrücklich vorgesehen sind. Ihre Beachtung kann schon für die Zulässigkeit der Vereinsgründung entscheidend sein, sie ist aber im weiteren Vereinsleben von ebenso großer Bedeutung. Ihre Missachtung kann nicht nur verschiedenste (straf)rechtliche Konsequenzen haben, sondern unter Umständen auch zur behördlichen Auflösung eines Vereins führen.
Besonders betonen möchten wir, daß allein die vereinsrechtliche Abdeckung einer bestimmten Vereinstätigkeit durch ihre Aufnahme in die Statuten den Verein von der Beachtung sonstiger Rechtsvorschriften nicht befreit. Wenn danach zum Beispiel behördliche Bewilligungen erforderlich sind, müssen diese selbstverständlich eingeholt werden.
In Zusammenhang mit der Überlegung, einen Verein zu gründen, sind unserer Erfahrung nach auch andere als vereinsgesetzliche Aspekte von großem Interesse. Je nach dem verfolgten Zweck und den Ambitionen der Beteiligten spielen etwa auch Fragen zum Gewerberecht, zum Handelsrecht und zum Wettbewerbsrecht, zum EU-Recht, zum Konsumenten- und zum Datenschutz, zum Recht der Medien und zum Postrecht, zu Regelungen für Sammlungen und zum Veranstaltungsrecht, zum Arbeitsrecht und zum Insolvenzrecht, zur Buchführung, zur Rechnungslegung und zur steuerlichen Behandlung der Vereine insgesamt von Anfang an eine mehr oder weniger bedeutende Rolle.
Vor allem dem Umstand, daß das Abgabenrecht den Vereinen und den zu ihren Gunsten getätigten Spenden unter gewissen Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen einräumt, wird erfahrungsgemäß besondere Aufmerksamkeit zuteil.
Wer sich in einem Verein engagieren möchte, interessiert sich außerdem meist sehr für Fragen der Haftung von einzelnen Vereinsmitgliedern und Vereinsfunktionären.
Wir verstehen das naheliegende Interesse an all diesen Themenkreisen und müssen sie doch bitten, sich damit in erster Linie an die jeweils zuständigen Behörden zu wenden, die vielfach Auskunftsstellen oder ähnliche Serviceeinrichtungen unterhalten.
Hier wollen wir einen Leitfaden zur Vereinsgründung anbieten, bei dem die Anforderungen des Vereinsgesetzes 2002 im Vordergrund stehen.
Einem besonders häufigen Missverständnis möchten wir aber doch an dieser Stelle begegnen: Die "Gemeinnützigkeit" ist ein abgabenrechtlicher Begriff und der "gemeinnützige Verein" kein Synonym für den ideellen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Bitte beachten sie auch den ergänzenden Hinweis weiter unten.
Die Gründung eines Vereins macht - wie gesagt - nicht allzu große Mühe. Auch sonst bieten das Wesen des Vereins und seine rechtliche Behandlung gewiss manchen Anreiz, diese Rechtsform für gemeinschaftliche Aktivitäten zu wählen.
Bevor sie sich zu einer Vereinsgründung entschließen, sollten sie aber auch bei Vorliegen eines zulässigen Zwecks doch genau prüfen, ob der Verein wirklich die für das angestrebte Ziel am besten geeignete Organisationsform ist.
Wenn sie sich zu einer Vereinsgründung entschlossen haben, sollten sie darum bemüht sein, die Statuten des Vereins im rechtlichen Rahmen bestmöglich auf ihre Bedürfnisse abzustimmen. Dies empfehlen wir besonders für die Übernahme eines Statutenmuster (rtf, 135 KB), um Individualität und Flexibilität zu schaffen und damit praktischen Schwierigkeiten im späteren Vereinsleben vorzubeugen.
Vor allem in Hinblick auf die Organisationsstruktur großer Vereine und den Betrieb vereinseigener Unternehmungen empfehlen sich spezifische Anpassungen bzw. Ergänzungen. Informationen über abgabenrechtliche Begünstigungen von Vereinen sowie ausführliche Hinweise zur Besteuerung der Vereine insgesamt erhalten Sie auf den Seiten des Finanzministeriums. Dort finden Sie unter „Broschüren-Ratgeber“ bei „Steuern“ die Broschüre "Vereine und Steuern. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder“. Über ein auf die Erlangung steuerlicher Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§§ 34 ff BAO) abgestimmtes Statutenmuster werden Sie dort unter Punkt 13 ebenfalls informiert.
An dieser Stelle möchten wir ihre Aufmerksamkeit auch auf die Literaturhinweise lenken.
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Vorbemerkungen
In Österreich dürfen sich alle Menschen
- zusammenschließen,
- einen Verein gründen oder
- einem Verein angehören.
Das steht in der Verfassung. Die Verfassung ist das höchste österreichische Gesetz.
Die Vereinsfreiheit ist wichtig für die Demokratie. Demokratie heißt, dass das Volk die Regierung wählt.
Vereine sind sehr wichtig für unsere Gesellschaft.
Es gibt zum Beispiel Vereine in den Bereichen:
- Freizeit
- Sport
- Beruf
- Soziales
- Bildung
- Wissenschaft
- Religion
- Kultur
- Wirtschaft
- Politik
.
Hier finden Sie das Vereinsgesetz 2002.
Interessieren Sie sich für die Gründung eines Vereines?
Sie kennen sich mit dem Vereinsrecht nicht aus?
Wir geben Ihnen einen Überblick über die notwendigen Schritte und die häufigsten Fragen.
Wir können Ihnen aber nicht alle Informationen anbieten. Wir können auch nicht alle Probleme lösen, die sich ergeben können.
Wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die Vereinsbehörden.
Die Vereinsbehörden helfen Ihnen gerne weiter.
Diese Informationen sollen Ihnen helfen, eine Organisations-Form auszusuchen.
Sie sollen Ihnen auch bei der Umsetzung der Organisations-Form helfen.
Hier finden Sie einige Vorlagen für Anträge und Anzeigen, die Sie gerne verwenden können.
Haben Sie noch ein altes Muster nach dem Vereinsgesetz 1951 verwendet?
Dann finden Sie auf dieser Seite ganz unten neue Muster-Statuten.
Sie können die Regelungen leicht vergleichen und feststellen, wo vielleicht Anpassungen notwendig sind.
Warum sollen Sie eigentlich einen ideellen Verein gründen?
Wenn Sie einen Verein gründen, müssen Sie sich mit anderen Menschen zusammenschließen. Sie brauchen ein gemeinsames Ziel.
Wenn Sie einen Verein im Sinne des Vereins-Gesetzes 2002 gründen wollen, müssen Sie sich
- zur Verwirklichung eines ideellen Zwecks
- für längere Zeit und
- in besonders organisierter Form
mit anderen Menschen zusammentun.
Ideeller Zweck heißt, dass der Verein nicht auf Gewinn berechnet sein darf.
Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszweckes verwendet werden.
Warum wollen das so viele Menschen?
Oft haben Menschen bestimmte gemeinsame Interessen.
Diese Interessen kann man in der Gruppe oft besser verfolgen als alleine.
Menschen machen auch oft lieber etwas gemeinsam mit anderen Menschen.
Diese Menschen überlegen sich dann, wie sie sich am besten organisieren.
Es geht um
- das Verhältnis der Gruppenmitglieder untereinander und
- das Auftreten der Gruppe nach außen.
Wenn diese Gruppe sich stark nach außen orientieren will ist die Frage der Rechtsform sehr wichtig.
Es kommt natürlich auch darauf an, wie viele Regeln es für das Innenverhältnis geben soll.
Meistens gründen Gruppen einen Verein, wenn
- sie gemeinsam und dauernd ideelle Ziele erreichen wollen
- und sie die Gruppe förmlich organisieren wollen.
Wenn eine Gruppe einen Verein gründet, muss sie Statuten festlegen.
Die Statuten sind die Regeln, die sich der Verein selbst gibt.
Ein Verein ist eine Einrichtung, die selbst rechtsfähig ist und selbständig am Rechtsleben teilnehmen kann.
Das heißt, der Verein kann zum Beispiel Verträge abschließen oder etwas kaufen.
Der Verein als Rechtsperson
Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist eine juristische Person.
Das heißt, der Verein hat Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten sind unabhängig von den Mitgliedern.
Der Verein kann Besitz erwerben und auch Verträge abschließen. Zum Beispiel:
- ein Bankkonto eröffnen
- Räume mieten
- etwas in Auftrag geben
- Arbeitgeber sein
- Spenden sammeln.
Der Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein. Das heißt, er kann Einnahmen bekommen. Diese Einnahmen dienen nur dem ideellen Vereinszweck.
Das heißt, das Geld darf nur für die Vereinstätigkeit verwendet werden.
Der Verein kann zu Schadenersatz verpflichtet werden.
Der Verein muss Steuern zahlen und kann in Konkurs gehen.
Für Verbindlichkeiten haftet er mit seinem Vereinsvermögen.
Das heißt, wenn der Verein etwas bezahlen muss, was er nicht bezahlen kann, haftet er normalerweise mit seinem Vermögen dafür.
Ein Verein hängt von dem Willen und der Mitarbeit seiner Mitglieder ab.
Aber auch wenn die Mitglieder wechseln, gibt es den Verein weiter.
Das gemeinsame Interesse - Der Vereinszweck
Wollen Sie sich mit anderen Personen zusammenschließen?
Soll dieser Zusammenschluss organisiert und rechtsfähig sein?
Es gibt verschiedene Organisations-Typen, und an die müssen Sie sich halten.
Das steht im Vereinsgesetz.
Es gibt auch andere Organisations-Typen, wie zum Beispiel:
- Genossenschaften
- Aktien-Gesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Das sind keine Vereine nach dem Vereinsgesetz.
Einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 kann man nur zur gemeinschaftlichen Verfolgung eines ideellen Zweckes gründen.
Ideeller Zweck heißt, dass der Verein nicht auf Gewinn berechnet sein darf.
Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszweckes verwendet werden.
Ein Verein darf aber wirtschaftlich tätig sein.
Der Zweck des Vereins muss auch im Gesetz erlaubt sein.
Im Gesetz steht auch,
- ob der Verein eine bestimmte Rechtsform haben muss oder
- sich die Rechtsform aussuchen darf.
Das hängt vom Ziel des Vereins und von den Tätigkeiten ab, die vorgesehen sind.
Wenn sich Personen
- nicht fest organisieren möchten,
- nicht auf Dauer und
- ohne fixe innere Ordnung
zusammen finden, fallen sie nicht unter das Vereinsgesetz.
Das ist kein ideeller Verein.
Vereinsgründung
Die Gründung eines Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist ziemlich einfach. Sie kostet auch nicht viel.
Die Gestaltung der inneren Ordnung eines Vereins in seinen Statuten ist ziemlich frei. In den Statuten werden zum Beispiel:
- der Name,
- die Ziele
- die innere Ordnung des Vereins und
- seine Vertretung nach außen bestimmt.
Die Vereine müssen sich immer an die Gesetze halten.
Das gilt für alle Aktivitäten, auch wenn sie in den Statuten stehen.
Wenn sich ein Verein nicht an die Gesetze hält, kann er eine Strafe bekommen.
Es kann sogar sein, dass die Behörde den Verein auflöst.
Wichtig können auch noch andere Bereiche sein, zum Beispiel:
- Gewerberecht
- Handelsrecht
- EU-Recht
Das ist das Recht der Europäischen Union.
- Datenschutzrecht
- Medienrecht
- Veranstaltungsrecht
- Steuerliche Behandlung von Vereinen.
Es kommt auf den Zweck des Vereins an und was die Gründer wollen.
Oft sind Vereine und die Spenden für sie nach dem Abgabenrecht steuerlich begünstigt.
Wer sich in einem Verein engagieren möchte, interessiert sich außerdem meist sehr für Fragen der Haftung von einzelnen Vereinsmitgliedern und Vereinsfunktionären.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Justiz.
Ein Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Es gibt auch gemeinnützige Vereine.
Das Wort Gemeinnützigkeit kommt im Abgabenrecht vor.
Gemeinnützig sind nur Zwecke, die nur und unmittelbar die Allgemeinheit fördern.
Bevor Sie einen Verein gründen, sollten Sie überlegen, ob der Verein die beste Organisationsform für Ihr Ziel ist.
Wenn Sie den Verein gründen, müssen Sie Statuten festlegen, die für den Verein passen. Die Statuten sind die Regeln des Vereins.
Als Muster können Sie ein Statutenmuster verwenden und an die Zwecke Ihres Vereins anpassen. Das Statutenmuster können Sie durch einen Klick herunterladen.
Es ist sehr wichtig, dass Sie die Statuten an Ihren Verein anpassen und wenn notwendig erweitern.
Wenn Sie nähere Informationen über Steuern und Abgabenrecht für Vereine wissen wollen, schauen Sie bitte auf die Seiten des Finanzministeriums.
Dort finden Sie zum Beispiel unter dem Punkt Steuerservice die Broschüre Vereine und Steuern. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.
Am Ende dieser Broschüre finden Sie auch Statutenmuster.
Diese Muster sind für steuerliche Begünstigungen für Vereine, die sich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich betätigen.
Mildtätig heißt, dass der Verein hilfsbedürftige Personen fördert, zum Beispiel Menschen mit Behinderung.
Genauere Regeln dazu finden Sie ab § 34 Bundesabgabenordnung.
Die Abkürzung dafür lautet BAO.
Wenn Sie noch mehr über das Vereinsrecht lesen wollen, klicken Sie bitte auf Literaturhinweise.