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Verhältniswahlrecht, Wahlkreiseinteilung

Die Vertretungskörper werden in Österreich auf allen Ebenen nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.

Vertretungskörper sind:

  • der Nationalrat
  • die Landtage und
  • die Gemeinderäte.

Beim Verhältniswahlrecht werden die Sitze in dem Vertretungskörper im Verhältnis nach der Stärke der erhaltenen Stimmen vergeben. Die Sitze heißen auch Mandate.

Es werden also zuerst alle Stimmen der Wählerinnen und Wähler gezählt.
Dann wird berechnet, wie viele Mandate die einzelnen Parteien bekommen.

Österreich ist in 9 Landeswahlkreise eingeteilt. Die Landeswahlkreise sind in 39 Regionalwahlkreise eingeteilt.

Eine Liste mit allen Regionalwahlkreisen können Sie sich auf einer eigenen Seite ansehen.

Im Regionalwahlkreis, Landeswahlkreis und auf Bundesebene gibt es je ein Ermittlungsverfahren. Das ist ein Verfahren, mit dem die Wahlbehörde die Mandate berechnet.

Wenn Sie dazu mehr wissen wollen, klicken Sie hier.

In Österreich muss eine Partei 4 % aller gültigen Stimmen erzielen, damit sie Mandate im Nationalrat bekommt.

Auch mit einem Direktmandat oder Grundmandat kann eine Partei in den Nationalrat kommen.
Dazu braucht die Partei in mindestens einem Regionalwahlkreis ganz besonders viele Stimmen.

Auf Bundesebene finden diese Wahlen statt:

Es gibt es auch noch Volksabstimmungen und Volksbefragungen.

Alle werden durch Bundesgesetze geregelt.

Die Wahl der 183 Abgeordneten zum Nationalrat ist in einem speziellen Gesetz (Nationalrats-Wahlordnung) geregelt.

Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen werden durch Gesetze der Länder geregelt.

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