Pensions-Volksbegehrens

(6. bis 13. März 2006)

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Einleitungsantrag und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 10. Oktober 2003 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Bezeichnung

Pensions-Volksbegehren

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt

Beginn des Eintragungszeitraumes: 22. März 2004
Ende des Eintragungszeitraumes: 29. März 2004
Stichtag: 16. Februar 2004

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

Der Nationalrat wird aufgefordert eine gerechte Pensionsreform unter Berücksichtigung folgender Ziele zu beschließen:

  • Gerechte Pensionen für alle durch eine langfristige Harmonisierung der Pensionssysteme!
  • Langfristige Absicherung der Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems durch
    • Eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage durch Berechnung der Arbeitgeberbeiträge von gesamtbebetrieblichen Kennzahlen
    • Erhöhung der Erwerbsquote
    • Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit sowie eine aktive Arbeitsmarktpolitik
    • Aufrechterhaltung der Beteiligung des Staates
    • Klares Bekenntnis zum Generationenvertrag und zum umlagefinanzierten Pensionssystem! Weiterentwicklung und Sicherung unseres weltweit anerkannten staatlichen Pensionssystems!
  • Beachtung des Vertrauensgrundsatzes durch Wahrung erworbener Pensionsansprüche! Keine überfallsartigen Verschlechterungen und Kürzungen!
  • Sicherung des Lebensstandards im Alter!
  • Berücksichtigung des Arbeitsmarktes bei der Gestaltung des Pensionsantrittalters!
  • Keine Verlagerung der Altersversorgung in den spekulativen Kapitalmarkt!

Dem Antrag war folgende Begründung angeschlossen:

Unter dem Deckmantel der sogenannten „Pensionssicherungsreform“ sind mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP und FPÖ massive Einschnitte bei den Pensionen beschlossen worden. Diese überfallsartigen, radikalen Pensionskürzungen verschärfen die Ungerechtigkeiten im Pensionssystem, statt sie zu reduzieren. Allein bis 2007 summieren sich die Pensionskürzungen auf fast drei Milliarden Euro – der Großteil dieser Summe wird für die Abfangjäger fällig.

So werden die Pensionen der ÖsterreicherInnen gekürzt:

  • 12% weniger für viele, die im nächsten Jahr in Pension gehen! Das bedeutet den Verlust von 1,7 Monatspensionen jedes Jahr!
  • Minus 12 Prozent auch bei sehr langer Beitragszeit – von der so bezeichneten „Arbeiter-Regelung“ bleibt nichts übrig!
  • Invaliditätspensionisten sind von den Kürzungen voll betroffen!
  • Minus 40% für ArbeitnehmerInnen unter 35 bei Einführung des von der Regierung geplanten beitragsorientierten Pensionskontos! Den Jungen droht die Armutsfalle!
  • Massive Verschlechterungen für Frauen! Sie treffen die Pensionskürzungen besonders hart, da sie aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigungslücken durch Kindererziehung ohnehin niedrige Pensionen beziehen!
  • Eingriff in bestehende Pensionen! Pensionen über der Medianpension (ca. 660 € monatlich) werden nicht an die Inflation angepasst und dadurch real gekürzt!
  • 85.000 ältere Menschen werden in die Arbeitslosigkeit gedrängt. Bis zu 45.000 Jugendliche werden ohne Job sein, weil weniger Arbeitsplätze frei werden.
  • Die Lasten dieser Pensionskürzungen sind ungleich verteilt - 90 Prozent der Kürzungen treffen ArbeiterInnen und Angestellte.

Mit der im Juni 2003 beschlossenen Pensionsreform erfolgte eine massive Pensionskürzung, die Arbeitslosigkeit droht weiter zu steigen. Ausschlaggebend für die erheblichen finanziellen Einbußen sind insbesondere die Senkung des jährlichen Steigerungsbetrages von 2,0 auf 1,78 Prozent, die Erhöhung der Abschläge von 3 auf 4,2 Prozent bei vorzeitigem Pensionsantritt, die Verlängerung des Bemessungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre sowie die Nicht-Valorisierung im ersten Pensionsbezugsjahr.

Es wird weder der Vertrauensschutz für ganze Generationen von Einzahlern gewahrt, noch gibt es eine Zukunftssicherung für die heutigen Berufseinsteiger. Diese sogenannte Pensionsreform zielt ausschließlich auf eine kurzfristige Einsparung von fast 3 Milliarden Euro in den nächsten 4 Jahren ab. Am meisten zur Kasse gebeten werden wieder einmal die ASVG-Versicherten.

Es gibt keinen Grund zu derartigen Pensionskürzungen und übereilten Reformen, da sogar die von der ÖVP-FPÖ Bundesregierung einberufene Pensionsreformkommission lediglich einen geringen Anstieg des Finanzierungsbedarfes für Pensionen gegenüber dem heutigen Niveau bei positiver Entwicklung der Erwerbsquote prognostiziert. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt wird der Aufwand von 10,5 Prozent im Jahr 2000 auf 11,5 Prozent im Jahr 2050 steigen. Der Höchstwert liegt bei 12,8 Prozent im Jahr 2035.

Es handelt sich also um eine durchaus zu bewältigende Herausforderung. Der Mehrbedarf kann – ohne Pensionskürzungen oder schmerzhafte Beitragserhöhungen – durch Maßnahmen wie einer Anhebung der Erwerbsquote, einer Verbreiterung der Basis der Finanzierung, Transparenz und Kostenwahrheit bei den Ersatzzeiten, Vereinheitlichung der Beitragssätze, Gestaltung des Pensionsalters unter Rücksichtnahme auf Arbeitsmarkt und Lebensplanung, Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit sowie Sicherung der Arbeitsplätze etc. finanziert werden.

Keineswegs dramatisch ist auch die Entwicklung des Bundeszuschusses zu den Pensionen. Dieser wird sogar von 3,1% des BIP im Jahr 2003 auf 2,9% im Jahr 2007 sinken! Diese Zahlen stammen nicht von Regierungsgegnern, sondern aus dem Regierungsentwurf zur Pensionsreform und belegen, dass es die von der Regierung behauptete „Explosion“ beim Bundeszuschuss nicht gibt. Der Grund für diese sinkenden Zuschüsse sind die Pensionsreformen der letzten Jahre.

Wenn die Bundesregierung trotz dieses sinkenden Bundesbeitrages Finanzierungsprobleme angibt, dann liegt die Ursache dafür bei den Fehlern der ÖVP-FPÖ Regierung. Den Pensionsversicherungen fehlen jene Geldmittel, die jahrelang aus den Fonds des Arbeitsmarktservice (AMS), des Familienlastenausgleichs (FLAF) und der Insolvenzreserve überwiesen worden sind. Die Bundesregierung hat aber - um die Budgetzahlen zu schönen - diese Töpfe ausgeräumt. Jetzt sind sie leer. Das Problem ist also hausgemacht.

Arbeitslosigkeit wird explodieren:

Mehr als die Hälfte der heute ihre Pension Antretenden ist arbeitslos oder krank. Wer ältere ArbeitnehmerInnen bei vorzeitigem Pensionsantritt bestraft oder ihnen den Weg in eine Frühpension versperrt, drängt sie in Arbeitslosigkeit oder Krankenstand - bei wesentlich geringerem Einkommen. Damit wird kein Finanzierungsproblem gelöst, sondern die Kosten nur von der Pensionsversicherung in die Arbeitslosen- und Krankenversicherung verschoben.

Durch die Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 65 bzw. 60 Jahre wird die Arbeitslosigkeit massiv steigen. 85.000 ältere ArbeitnehmerInnen werden arbeitslos und werden keinen Arbeitsplatz mehr finden. Bis zu 45.000 Jugendliche werden durch fehlende Frühpensionierungen nicht am Arbeitsmarkt unterkommen.

Neue Armut im Alter:

Derzeit beziehen ca. 230.000 ÖsterreicherInnen, deren Eigenpension nicht ausreicht, eine Ausgleichszulage. Durch die Pensionskürzungen wird sich diese Gruppe drastisch vergrößern. Etwa ein Drittel aller PensionistInnen hat nur knapp mehr als die Ausgleichszulage von 643 €. Die massiven Pensionskürzungen bedrohen die Existenz dieser Menschen. Die Einrichtung eines Härtefonds ist ein „Gnadenakt“. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gelder aus dem Fonds, der völlig unzureichend dotiert ist. Die Betreffenden werden zu Bittstellern gemacht. Nur ein Teil der Bezieher niedriger Pensionen, darunter kaum Frauen, verfügt über ausreichend Beitragsjahre, um aus dem Härtefonds überhaupt Mittel zu bekommen. Diese Einmalzahlungen sind außerdem völlig ungenügend, um die lebenslangen Pensionskürzungen auszugleichen. Bei einer Pensionsbezugsdauer von 20 Jahren würden auf einen Bezieher einer niedrigen Pension pro Monat nicht einmal 2 € entfallen!

Frauen:

Frauen, die wegen ihrer geringeren Aktiveinkommen ohnehin bereits benachteiligt sind, werden besonders getroffen. Der längere Durchrechnungszeitraum führt insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigungslücken durch Kindererziehung zu massiven Pensionskürzungen. Bei den Frauen in Pension erreicht schon jetzt nicht einmal die Hälfte die Höhe der Ausgleichzulage. Bereits jetzt sind fast drei Viertel der AusgleichszulagenbezieherInnen weiblich. Neben der Pensionskürzung von bis zu 10%, die Frauen aufgrund ihrer niedrigen Pensionen härter trifft als Männer, werden Frauen von der Abschaffung der vorzeitigen Alterspensionen überdurchschnittlich beeinträchtigt. (So beträgt z.B. der Frauenanteil bei der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit 80% !).

Unter 35-Jährige:

Ab 2004 soll es ein beitragsorientiertes Pensionskonto für alle unter 35-Jährigen geben. Da die Deckelung der Verluste mit der Einführung des Pensionskontos endet, drohen den unter 35-Jährigen massive Pensionsverluste! Ein rein beitragsdefiniertes Pensionskonto hätte laut Berechnungen des IHS folgende Kürzungen zur Folge: Männerpensionen minus 42%, Frauenpensionen minus 48%!
Den Jungen droht somit die Armutsfalle!

ArbeitnehmerInnen mit langer Versicherungsdauer:

Sogar Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, sind von den Kürzungen betroffen und verlieren massiv. Auch jene, die 45 volle Beitragsjahre zusammenbringen, verlieren bis zu 12% ihrer Pension, das entspricht 1,7 Monatspensionen!

Ältere Arbeitslose:

Wer vor dem Pensionsantrittsalter seine Arbeit verliert, erhält künftig ein „Altersübergangsgeld“ in der Höhe seines Arbeitslosengeldbezugs plus 25% Zuschlag. Dieses „Altersübergangsgeld“ kann bis zu einem Viertel unter der bisher ausbezahlten Pension liegen. Das Altersübergangsgeld gibt es außerdem nur für Personen, die spätestens 2006 das bisherige Pensionsantrittsalter 61,5 bzw. 56,5 Jahren erreichen. Danach gibt es nur Notstandshilfe oder – wegen der Anrechnung des Einkommens des Partners – gar keine Leistung.

Unsichere Kapitalmärkte:

Die Menschen werden in eine private Vorsorge gedrängt, die sich viele nicht leisten können und etliche Nachteile in sich birgt. Jeder zweite Österreicher verdient monatlich weniger als 1280 € netto. Da bleibt für die private Vorsorge nicht viel übrig. Außerdem haben ältere Personen durch die fehlenden Übergangsregelungen keine Möglichkeit zur Eigenvorsorge.

Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens:

  • es ist unsicher, weil es von den Börsenkursen abhängig ist
  • es ist teuer – die Verwaltungskosten bei Privatversicherungen betragen ein Vielfaches der staatlichen Pensionsversicherung
  • es löst die Probleme, die sich aufgrund der zunehmenden „Alterung der Gesellschaft“ ergeben, nicht. Im Gegenteil: Wenn z.B. im Jahr 2030 viele ihre als private Eigenvorsorge angesparten Wertanlagen verkaufen müssen, um eine Privatpension zu erhalten, und entsprechend wenig Junge da sind, die diese Wertpapiere, Aktien, Fondsanteile, etc. kaufen, verfällt der Preis und damit die erhofften Pensionen.
  • durch ein stärker auf private Eigenvorsorge ausgerichtetes System wird ein Pensionssystem insgesamt nicht billiger, sondern nur anders finanziert: Die Kosten tragen allein die ArbeitnehmerInnen, die Arbeitgeber zahlen dabei nicht mit.

Durch die im Juni 2003 beschlossene Pensionsreform werden die Pensionen nicht gesichert, sondern nur gekürzt! Notwendig ist daher ein einheitliches Pensionssystem für alle Bevölkerungsgruppen, wo gleichen Beitragssätzen auch gleiche Leistungen gegenüberstehen sowie die Beseitigung der im Juni 2003 beschlossenen Pensionskürzungen! Diese neu zu beschließende, sozial gerechte Pensionsreform ist den Betroffenen - also dem Volk – einer Abstimmung vorzulegen!

Bevollmächtigter:

Dipl.-Ing Erich HAIDER, Landeshauptmann-Stv.
Wischerstraße 2, 4040 Linz

Als Stellvertreter(innen) des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Josef ACKERL, Landesrat

Dr Silvia STÖGER, Landesrätin

HR Dr. Karl FRAIS, Klubobmann im OÖ Landtag

Dr Ingrid HOLZHAMMER, Stadträtin

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Endgültiges Ergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Pensions-Volksbegehrens als gepackte MS-Excel-Datei (148,7 KB) oder als PDF-Datei (401,3 KB)  herunterladen.

Die herunterladbaren Dokumente beinhalten zusätzlich zum hier dargelegten Informationsangebot Präsentationsgrafiken.

Bundesgebiet

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in % (brutto)
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Eintragungen
+ UE
BURGENLAND 218.455 49 36.400 0 16,66 % 36.400
KÄRNTEN 424.946 5 32.576 0 7,67 % 32.576
NIEDERÖSTERREICH  1,175.925 129 141.989 52 12,08 % 142.041
OBERÖSTERREICH 1,020.417 329 115.223 33.156 14,54 % 148.379
SALZBURG 365.401 20 27.626 5 7,56 % 27.631
STEIERMARK 925.618 88 84.306 2 9,11 % 84.308
TIROL 487.245 11 23.921 1 4,91 % 23.922
VORARLBERG 241.077 25 8.435 1 3,50 % 8.436
WIEN  1,102.940 91 123.811 55 11,23 % 123.866
ÖSTERREICH 5,962.024 747 594.287 33.272 10,53 % 627.559
Präsentationsgrafik
Präsentationsgrafik
Präsentationsgrafik © BMI

 

Burgenland

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+ UE
FREISTADT EISENSTADT 9.074  0  716  0  7,89 % 716
FREISTADT RUST 1.432  0  311  0 21,72 % 311
EISENSTADT UMGEBUNG 30.375 11 6.405 0 21,09 % 6.405
GÜSSING 21.478 4 3.101 0 14,44 % 3.101
JENNERSDORF  14.282  8  1.874 0 13,12 % 1.874
MATTERSBURG  28.749  6  5.716 0 19,88 % 5.716
NEUSIEDL AM SEE 41.006 5 6.654 0 16,23 % 6.654
OBERPULLENDORF 30.169 10 5.631 0 18,66 % 5.631
OBERWART 41.890 5 5.992 0 14,30 % 5.992
BURGENLAND 218.455 45 36.400 0 16,66 % 36.400

 Kärnten

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Unter-
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in % (brutto)
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Eintragungen
+ UE
KLAGENFURT STADT 68.869 0 3.684 0 5,35 % 3.684
VILLACH STADT 42.803 0 3.088 0 7,21 % 3.088
FELDKIRCHEN 22.806 0 1.570 0 6,88 % 1.570
HERMAGOR 14.980 0 1.183 0 7,90 % 1.183
KLAGENFURT LAND 43.807 1 3.439 0 7,85 % 3.439
SANKT VEIT AN DER GLAN 44.609 2 3.776 0 8,46 % 3.776
SPITTAL AN DER DRAU 61.425 2 4.558 0 7,42 % 4.558
VILLACH LAND 49.286 0 4.758 0 9,65 % 4.758
VÖLKERMARKT 33.026 0 2.884 0 8,73 % 2.884
WOLFSBERG 43.335 0 3.636 0 8,39 % 3.636
KÄRNTEN  424.946 5 32.576 0 7,67 % 32.576

Niederösterreich

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Eintragungen
gültige
Eintragungen
Unter-
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erklärungen
Stimm-
beteiligung
in % (brutto)
gültige
Eintragungen
+ UE
KREMS AN DER DONAU STADT 17.917 0 1.779 1 9,93 % 1.780
SANKT PÖLTEN STADT 37.572 0 5.509 0 14,66 % 5.509
WAIDHOFEN AN DER YBBS  8.932 0  1.057 0 11,83 % 1.057
WIENER NEUSTADT STADT 28.554 2 4.013 0 14,05 % 4.013
AMSTETTEN 82.859 23 11.062 45 13,40 % 11.107
BADEN 92.286 2 12.665  0 13,72 % 12.665
BRUCK AN DER LEITHA 30.727 9 4.608 0 15,00 % 4.608
GÄNSERNDORF 67.382 23 9.831 0 14,59 % 9.831
GMÜND  31.285 1 4.587 0 14,66 % 4.587
HOLLABRUNN 38.978 1 3.022 0 7,75 % 3.022
HORN 24.976 3 1.882 0 7,54 % 1.882
KORNEUBURG 52.858 1 5.780 0 10,93 % 5.780
KREMS AN DER DONAU LAND 42.521 3 3.472 0 8,17 % 3.472
LILIENFELD 20.402 6 4.086 0 20,03 % 4.086
MELK 57.369 8 6.958 1 12,13 % 6.959
MISTELBACH 56.131 0 5.414 0 9,65 % 5.414
MÖDLING 80.520 2 8.247 2 10,24 % 8.249
NEUNKIRCHEN 65.628 2 10.166 0 15,49 % 10.166
SANKT PÖLTEN LAND 70.532 5 8.823 1 12,51 % 8.824
SCHEIBBS 31.464 0 2.764 2 8,79 % 2.766
TULLN 49.010 5 4.461 0 9,10 % 4.461
WAIDHOFEN AN DER THAYA 22.059 0 2.205 0 10,00 % 2.205
WIENER NEUSTADT LAND 53.910 16 7.603 0 14,10 % 7.603
WIEN UMGEBUNG 76.973 11 10.084 0 13,10 % 10.084
ZWETTL 35.080 6 1.911 0 5,45 % 1.911
NIEDERÖSTERREICH 1,175.925 129 141.989 52 12,08 % 142.041

Oberösterreich

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in % (brutto)
gültige
Eintragungen
+ UE
 LINZ STADT 137.118  18.219  3.616  15,92 %  21.835
 STEYR STADT  28.267 0 4.253  1.166  19,17 %  5.419 
WELS STADT 39.460 1 4.751 1.005 14,59 % 5.756
BRAUNAU AM INN 69.546 14 5.890 1.909 11,21 % 7.799
EFERDING 22.966 7 2.594 578 13,81 % 3.172
FREISTADT 48.180 13 4.965 1.769 13,98 % 6.734
GMUNDEN 73.811 15 9.341 3.366 17,22 % 12.707
GRIESKIRCHEN 46.309 26 4.004 1.061 10,94 % 5.065
KIRCHDORF AN DER KREMS 40.270 14 4.493 1.736 15,47 % 6.229
LINZ LAND 96.106 60 12.451 3.892 17,01 % 16.343
PERG 47.532 23 6.712 2.556 19,50 % 9.268
RIED IM INNKREIS 43.110 10 3.242 1.106 10,09 % 4.348
ROHRBACH 42.914 24 3.177 962 9,64 % 4.139
SCHÄRDING 41.802 11 3.050 833 9,29 % 3.883
STEYR LAND 43.737 28 5.804 1.708 17,18 % 7.512
URFAHR UMGEBUNG 59.481 20 5.897 1.410 12,28 % 7.307
VÖCKLABRUCK 93.133 39 10.304 2.951 14,23 % 13.255
WELS LAND 46.675 24 6.076 1.532 16,30 % 7.608
OBERÖSTERREICH  1,020.417 329 115.223 33.156  14,54 % 148.379

 Salzburg

Gebiet Stimm-
berechtigte
ungültige
Eintragungen
gültige
Eintragungen
Unter-
stützungs-
erklärungen
Stimm-
beteiligung
in % (brutto)
gültige
Eintragungen
+ UE
SALZBURG STADT 99.054 2 7.486 3 7,56 % 7.489
HALLEIN  8.330 3 3.135 0 8,18 % 3.135
SALZBURG UMGEBUNG 98.545 7 6.027 2 6,12 % 6.029
SANKT JOHANN IM PONGAU 53.957 0 4.729 0 8,76 % 4.729
TAMSWEG 15.832 1 975 0 6,16 % 975
ZELL AM SEE 59.683 7 5.274 0 8,84 % 5.274
SALZBURG 365.401 20 27.626 5 7,56 % 27.631

Steiermark

Gebiet Stimm-
berechtigte
ungültige
Eintragungen
gültige
Eintragungen
Unter-
stützungs-
erklärungen
Stimm-
beteiligung
in % (brutto)
gültige
Eintragungen
+ UE
GRAZ STADT 180.431 0 8.087 0 4,48 % 8.087
BRUCK AN DER MUR 50.431 11 9.275 0 18,39 % 9.275
DEUTSCHLANDSBERG 48.142 6 3.902 0 8,11 % 3.902
FELDBACH

52.381

6 2.411 0 4,60 % 2.411
FÜRSTENFELD 17.915 3 698 0 3,90 % 698
GRAZ UMGEBUNG 103.703 4 8.248 0 7,95 % 8.248
HARTBERG 52.251 2 3.369 0 6,45 % 3.369
JUDENBURG 37.383 4 5.751 0 15,38 % 5.751
KNITTELFELD 22.811 3 3.412 0 14,96 % 3.412
LEIBNITZ 58.591 4 3.234 0 5,52 % 3.234
LEOBEN 53.216 2 9.257 1 17,40 % 9.258
LIEZEN 61.921 13 7.941 1 12,83 % 9.742
MÜRZZUSCHLAG 33.958 5 6.753 0 19,89 % 6.753
MURAU 24.031 0 1.907 0 7,94 % 1.907
RADKERSBURG 18.657 3 656 0 3,52 % 656
VOITSBERG 42.798 1 4.831 0 11,29 % 4.831
WEIZ 66.998 21 4.574 0 6,83 % 4.574
STEIERMARK 925.618 88 84.306 2 9,11 % 84.308

Tirol

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berechtigte
ungültige
Eintragungen
gültige
Eintragungen
Unter-
stützungs-
erklärungen
Stimm-
beteiligung
in % (brutto)
gültige
Eintragungen
+ UE
INNSBRUCK STADT 82.931 0 4.397 1 5,30 % 4.398
IMST 37.917 1 1.334 0 3,52 % 1.334
INNSBRUCK LAND 113.240 4 5.990 0 5,29 % 5.990
KITZBÜHEL 42.685 0 1.930 0 4,52 % 1.930
KUFSTEIN 66.502 2 3.450 0 5,19 % 3.450
LANDECK 30.849 2 1.261 0 4,09 % 1.261
LIENZ 37.875 0 1.149 0 3,03 % 1.149
REUTTE 21.536 1 1.745 0 8,10 % 1.745
SCHWAZ 53.710 1 2.665 0 4,96 % 2.665
TIROL 487.245 11 23.921 1 4,91 % 23.922

Vorarlberg

Gebiet Stimm-
berechtigte
ungültige
Eintragungen
gültige
Eintragungen
Unter-
stützungs-
erklärungen
Stimm-
beteiligung
in % (brutto)
gültige
Eintragungen
+ UE
BLUDENZ 42.382 3 2.190 0 5,17 % 2.190
BREGENZ 81.878 18 2.307 1 2,82 % 2.308
DORNBIRN 52.295 0 1.753 0 3,35 % 1.753
FELDKIRCH 64.522 4 2.185 0 3,39 % 2.185
VORARLBERG 241.077 25 8.435 1 3,50 % 8.436

Wien

Gebiet Stimm-
berechtigte
ungültige
Eintragungen
gültige
Eintragungen
Unter-
stützungs-
erklärungen
Stimm-
beteiligung
in % (brutto)
gültige
Eintragungen
+ UE
INNERE STADT 12.754 0 1.915 1 15,02 % 1.916
LEOPOLDSTADT 57.398 0 6.186 1 10,78 % 6.187
LANDSTRASSE 56.644 6 5.856 2 10,34 % 5.858
WIEDEN 20.765 3 1.750 2 9,44 % 1.752
MARGARETEN 32.457 6 3.128 1 9,64 % 3.129
MARIAHILF 20.139 0 1.626 1 8,08 % 1.627
NEUBAU 19.900 0 1.862 3 9,37 % 1.865
JOSEFSTADT 15.987 0 1.642 1 10,28 % 1.643
ALSERGRUND 26.624 1 2.529 0 9,50 % 2.529
FAVORITEN 107.587 1 13.335 7 12,40 % 13.342
SIMMERING 55.758 0 7.675 0 13,76 % 7.675
MEIDLING 55.217 0 6.307 1 11,42 % 6.308
HIETZING 39.123 16 4.396 2 11,24 % 4.398
PENZING 57.906 17 5.148 0 8,89 % 5.148
RUDOLFSHEIM-FÜNFHAUS 39.568 2 4.575 2 11,57 % 4.577
OTTAKRING 56.767 21 6.782 4 11,95 % 6.786
HERNALS 32.176 3 4.041 0 12,56 % 4.041
WÄHRING 32.011 4 2.730 8 8,55 % 2.738
DÖBLING 48.929 3 4.086 0 8,35 % 4.086
BRIGITTENAU 49.766 1 6.291 1 12,64 % 6.292
FLORIDSDORF 97.677 1 12.920 2 13,23 % 12.922
DONAUSTADT 102.541 2 11.427 6 11,15 % 11.433
LIESING 65.246 4 7.604 10 11,67 % 7.614
WIEN  1,102.940 91 123.811 55 11,23 % 123.866

Das endgültige Ergebnis des Pensions-Volksbegehrens wurde von der Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 10. Mai 2004 festgestellt.
 
Nach Vorliegen und Verlautbarung des endgültigen Ergebnisses und dem Verstreichen der vierwöchigen Anfechtungsfrist wird die Bundeswahlbehörde das Volksbegehren dem Nationalrat zur Behandlung vorlegen.

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