Krisen- und Katastrophenmanagement
Achtung! Sirenenprobe! Am 7. Oktober 2023, 12:00 bis 12:45 Uhr, Zivilschutz-Probealarm in ganz Österreich! Keine Gefahr!
Zivilschutz in Österreich

Internationales Schutzzeichen des Zivilschutzes gem. Art. 66 des "Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte" (Zusatzprotokoll I).
Zivilschutz-Probealarm © BMI
Am Samstag, den 7. Oktober 2023, wird wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Zwischen 12.00 und 12.45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt werden. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen betrieben wird. Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächendeckende Sirenenwarnung.
Die Signale können derzeit über etwa 8.300 Feuerwehrsirenen abgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Lagezentrum des Bundesministeriums für Inneres, von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer oder den Bezirkswarnzentralen erfolgen.
Neben der Auslösung dieser Sirenen wird, wie in den Vorjahren, auch heuer während des Probealarms eine Testauslösung von KATWARN Österreich/Austria durch die Bundeswarnzentrale erfolgen.
Die Bedeutung der Signale
Sirenenprobe: 15 Sekunden
Warnung: 3 Minuten gleichbleibender Dauerton. Herannahende Gefahr!
Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.
Alarm: 1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Gefahr!
Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. im Internet durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
Entwarnung: 1 Minute gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahr!
Weitere Hinweise über Radio und Fernsehen (ORF) bzw. Internet beachten.
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Zivilschutz, Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz in Österreich
Dem Bundesministerium für Inneres obliegen die Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisenmanagements und des staatlichen Katastrophenschutzmanagements, die Mitwirkung bei anlassbezogener Krisenbewältigung, die internationale Katastrophenhilfe sowie die Angelegenheiten des Zivilschutzes.
Damit ist in Österreich für die Koordination bei überregionalen bzw. internationalen Anlassfällen auf Bundesebene eine Stelle zuständig. Dadurch ist eine bessere und schnellere Reaktion und Hilfe in Krisensituationen möglich.
Die Abteilung II/ORK/10 (Krisenmanagement, Lageinformation und Leitstellenangelegenheiten) im BMI ist die hierfür zuständige Stelle.
Das Referat II/ORK/10/a (Lagezentrum BMI) hat u.a. die Zuständigkeiten:
Das Referat II/ORK/10/b (Krisensicherheit, Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz) deckt die folgenden konkreten Bereiche ab:
Die Begriffe Zivilschutz, Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz werden oft in unterschiedlichen Bedeutungen nebeneinander verwendet. Der Terminus „ Katastrophenmanagement “ wird als Überbegriff für die Bereiche Vermeidung, Vorsorge, Bewältigung und Wiederherstellung verstanden.
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Krisen- und Katastrophenmanagement
Aktuelles
01.11.2021, 08:00 Uhr
Katastrophenhilfe
Flugzeuge mit bis ca. 6.000 Litern Löschkapazität aus Italien und Hubschrauber aus Deutschland unterstützen in Hirschwang an der Rax im Kampf gegen den verheerenden Waldbrand. Nehammer, Tanner und Pernkopf danken italienischen und bayerischen Behörden sowie allen Einsatzkräften.
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01.11.2021, 07:00 Uhr
Katastrophenhilfe
In Hirschwang an der Rax stehen seit gestern zwei Canadair-Maschinen des italienischen Zivilschutzes bei der Bekämpfung des Waldbrandes im Einsatz. Zwei weitere Spezialhubschrauber aus Deutschland werden für heute erwartet, eine Militärmaschine aus der Slowakei ist in den Morgenstunden bereits eingetroffen.
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26.10.2021, 11:00 Uhr
Innenministerium
Der Ministerrat beschloss am heutigen Nationalfeiertag das neue Krisensicherheitsgesetz. Damit wird das Krisenmanagement der Republik auf eine neue, gesetzliche Basis gestellt und ein weiterer Punkt des Regierungsprogramms wird abgearbeitet.
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