Die BBU hat dafür eine zentrale E-Mail-Adresse zur Bekanntgabe von Quartierplätzen für Vertriebene eingerichtet.
Unter nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at bzw. dem Online-Formular können Sie jederzeit Quartierangebote einmelden, die hilfsbedürftigen Flüchtenden aus der Ukraine als Zufluchtsort dienen können.
Diese werden von der BBU zentral gesammelt und nach bestimmten Kriterien und Größen an die jeweiligen Bundesländer weitervermittelt. Eine Unterkunft soll grundsätzlich folgende Kriterien erfüllen: Schlafräumlichkeiten, ausreichend Sanitäranlagen, kurzfristige Verfügbarkeit, Versorgungssicherheit ([Warm-]Wasser, Heizung, Strom) und die Möglichkeit zur Zubereitung von Speisen, sofern keine Verpflegung angeboten werden kann.
Eine Kontaktaufnahme zur weiteren Vorgehensweise und den nächsten Schritten erfolgt sodann. Bitte informieren Sie uns zudem, sollte die Unterkunft nicht mehr verfügbar sein. Wie viel Unterstützungsleistung Sie als Unterkunftgeber erhalten und welche Schritte notwendig sind - siehe