Zentrales Melderegister - ZMR
Die Abkürzung für das Zentrale Melde-Register ist ZMR.
Ein Register ist ein elektronisches Verzeichnis.
Die Abteilung IV/9 des Bundesministeriums für Inneres ist nur für die technischen Angelegenheiten des ZMR zuständig.
Für Anträge oder Fragen, die die Wohnsitz-Meldungen im ZMR betreffen, sind die österreichischen Melde-Behörden zuständig.
Das Bundesministerium für Inneres kann in diesen Fällen nicht weiterhelfen.
Eine Liste der österreichischen Melde-Behörden finden Sie hier:
Liste der österreichischen Melde-Behörden
Allgemeine Informationen zur Meldepflicht finden Sie hier:
Allgemeine Informationen zur Meldepflicht
Zentrales Melde-Register
Hier bekommen Sie weitere Informationen:
Überblick über Städte und Gemeinden
Bürgerinnen/Bürger
Behörden
Wirtschaft
Produkte
SZR / ERnP
SZR ist die Abkürzungen für das Stammzahlen-Register.
ERnP ist die Abkürzung für das Ergänzungs-Register.
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