LL_Text.png

Zentrales Melderegister - ZMR

Zentrales Melderegister

Die Abkürzung für das Zentrale Melde-Register ist ZMR.
Ein Register ist ein elektronisches Verzeichnis.

Die Abteilung IV/9 des Bundesministeriums für Inneres ist nur für die technischen Angelegenheiten des ZMR zuständig.

Für Anträge oder Fragen, die die Wohnsitz-Meldungen im ZMR betreffen, sind die österreichischen Melde-Behörden zuständig.
Das Bundesministerium für Inneres kann in diesen Fällen nicht weiterhelfen.
Eine Liste der österreichischen Melde-Behörden finden Sie hier:
Liste der österreichischen Melde-Behörden 

Allgemeine Informationen zur Meldepflicht finden Sie hier:
Allgemeine Informationen zur Meldepflicht 

Zentrales Melde-Register

Hier bekommen Sie weitere Informationen:

Überblick über Städte und Gemeinden

Bürgerinnen/Bürger

Behörden

Wirtschaft

Produkte

SZR / ERnP
SZR ist die Abkürzungen für das Stammzahlen-Register.
ERnP ist die Abkürzung für das Ergänzungs-Register.


Zurück zur Seite