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Ergebnisermittlung

Nach einer Wahl gibt es sehr schnell ein vorläufiges Ergebnis. Erst einige Zeit später gibt es dann ein endgültiges Ergebnis.

Was ist der Unterschied?

  1. Vorläufiges Gesamtergebnis:
    Die örtliche Wahlbehörde zählt am Wahltag zuerst die Stimmen aus.
    Die örtliche Wahlbehörde ist in kleineren Gemeinden dieGemeindewahl-Behörde und in größeren Gemeinden dieSprengelwahl-Behörde.
    Sofort nach der Auszählung gehen die Meldungen an die nächsthöhere Wahlbehörde und zum Schluss an die Bundeswahlbehörde.
    So kann schon kurze Zeit nach dem Schließen des letzten Wahllokals ein vorläufiges Ergebnis veröffentlicht werden.
    Am Montag und Donnerstag nach dem Wahltag kommen bei der Nationalratswahl noch die vorläufigen Ergebnisse der Briefwahl dazu. Danach gibt es ein vorläufiges Gesamtergebnis. Das wird später noch einmal überprüft.
  2. Endgültiges Gesamtergebnis:
    Die Wahlbehörde, die die Stimmen ausgezählt hat, erstellt Protokollemit den Ergebnissen der Wahl und unterschreibt sie.
    Danach kommen diese Protokolle zur nächsthöheren Wahlbehörde.
    Dort werden sie mit den anderen Protokollen gesammelt und kommenin einen Wahlakt.
    Ein Wahlakt ist eine Mappe mit den Protokollen.
    Die Wahlakte werden von den höheren Wahlbehörden überprüft.
    Das endgültige Gesamtergebnis beschließt die Bundes-Wahlbehörde ein paar Wochen nach dem Wahltag.

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