Bundespräsidentenwahl 2022

(9. Oktober 2022)

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Endgültiges Gesamtergebnis inklusive Verlautbarung der Bundeswahlbehörde

Die Bundeswahlbehörde hat das amtliche Endergebnis der Bundespräsidentenwahl am 17. Oktober 2022 festgestellt und anschließend veröffentlicht.

Wahlberechtigte: 6.363.336
Wahlbeteiligung:  65,2%
abgegebene Stimmen:  4.148.082
ungültige Stimmen:  91.353
gültige Stimmen:  4.056.729
  Dr. Michael Brunner Gerald Grosz Dr. Walter Rosenkranz Heinrich Staudinger Dr. Alexander Van der Bellen Dr. Tassilo Wallentin Dr. Dominik Wlazny
  Stimmen % Stimmen % Stimmen % Stimmen % Stimmen % Stimmen % Stimmen %
Burgenland 2.716 1,7%  9.999  6,3% 27.395   17,2%  1.586 1,0% 84.279 53,0%  18.419 11,6%  14.716  9,2%
Kärnten 5.683  2,1% 20.986 7,7% 64.851 23,9% 4.015 1,5% 127.191 46,8% 26.793 9,9%  22.328  8,2%
Niederösterreich 19.693 2,2% 52.787 5,8% 169.769 18,6% 18.388 2,0% 494.206 54,1% 80.202 8,8% 79.056 8,6%
Oberösterreich 17.730 2,4% 38.307 5,2% 148.552 20,3% 14.689 2,0% 404.829 55,3% 54.422 7,4% 53.001 7,2%
Salzburg 5.060 2,0% 11.111 4,4% 42.855 16,9% 4.209 1,7% 152.200 59,9% 22.222 8,7% 16.445 6,5%
Steiermark 12.884 2,1% 44.464 7,4% 117.772 19,5% 8.341 1,4% 319.228 53,0% 54.343 9,0% 45.588 7,6%
Tirol 5.745 1,9% 14.824 4,9% 50.824 16,9% 3.894 1,3% 185.037 61,3% 20.060 6,7% 21.229 7,0%
Vorarlberg 4.699 3,1% 7.747 5,1% 25.201 16,5% 2.421 1,6% 94.776 62,1% 4.706 3,1% 13.011 8,5%
Wien 11.255 1,7% 25.717 3,8% 69.878 10,4% 6.868 1,0% 437.844 65,4% 46.047 6,9% 71.636 10,7%
Gesamt 85.465 2,1% 225.942 5,6% 717.097 17,7% 64.411 1,6% 2.299.590 56,7% 327.214 8,1% 337.010 8,3%

Sie können das endgültige Ergebnis inklusive Wahlkarten mit Gemeindeergebnissen der Bundespräsidentenwahl 2022 auch als komprimierte MS-Excel-Datei (561,8 KB) oder als PDF-Datei (11,3 MB) herunterladen.

Hier werden Sie zu einer umfassenden Ergebnispräsentation  weitergeleitet.

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Ausschreibung, Wahltag, Stichtag

Gemäß BGBl. II Nr. 273/2022 (71,9 KB), ausgegeben am 7. Juli 2022, wird die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten und die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages verordnet:

Aufgrund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 101/2022, wird verordnet:

§ 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Oktober 2022 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 9. August 2022 bestimmt.

§ 4. Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung „Bundespräsident“ gilt für alle Geschlechter.

Die übrigen (wichtigen) Termine können Sie dem umfangreichen Wahlkalender entnehmen.

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Wahlwerber

Gemäß § 9 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 – BPräsWG, BGBl. Nr. 57/2022, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2022 werden folgende Wahlvorschläge für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 veröffentlicht:

  • Dr. Michael Brunner
  • Gerald Grosz
  • Dr. Walter Rosenkranz
  • Heinrich Staudinger
  • Dr. Alexander Van der Bellen
  • Dr. Tassilo Wallentin
  • Dr. Dominik Wlazny

Die Kundmachung der Wahlvorschläge für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 (699 KB)  können Sie als PDF-Datei herunterladen.

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Endgültige Zahl der Wahlberechtigten

Das Bundesministerium für Inneres gibt gemäß § 35 Abs. 2 NRWO im Auftrag der Bundeswahlbehörde die endgültige Zahl der Wahlberechtigten für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 bekannt (in Klammer steht zum Vergleich jeweils die endgültige Zahl der Wahlberechtigten bei der Nationalratswahl 2019):

Bundesland insgesamt davon mit Wohnsitz
im Ausland
Burgenland 233.412 (233.182) 1.001 (975)
Kärnten 434.371 (437.785) 4.648 (4.724)
Niederösterreich 1.294.432 (1.292.902) 6.684 (6.750)
Oberösterreich 1.100.049 (1.104.436) 9.256 (9.305)
Salzburg 392.684 (395.640) 5.394 (5.472)
Steiermark 955.578 (965.659) 8.813 (8.913)
Tirol 540.626 (543.044) 6.299 (6.395)
Vorarlberg 275.202 (274.500) 4.578 (4.582)
Wien 1.137.135 (1.149.664) 14.440 (14.837)
Gesamt 6.363.489 (6.396.812) 61.113 (61.953)

Detaillierte Angaben können Sie auch als PDF-Datei (404,1 KB) herunterladen. Als MS Excel-Datei (95,8 KB) finden Sie eine Gliederung nach Ländern, Stimmbezirken und Gemeinden.

Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl 2022 (aktives Wahlrecht), sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl (9. Oktober 2022) das 16. Lebensjahr vollendet haben (alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Ablauf des Wahltages ihren 16. Geburtstag gefeiert haben)
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • am Stichtag (9. August 2022) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Um zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss eine Wahlwerberin oder ein Wahlwerber das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet (alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Ablauf des Wahltages ihren 35. Geburtstag gefeiert haben) haben.

Damit ein Wahlvorschlag für eine Wahlwerberin oder einen Wahlwerber rechtsgültig eingebracht werden kann, ist eine entsprechende Unterstützung erforderlich. Einem Wahlvorschlag müssen mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen oder Auslands-Unterstützungserklärungen beigegeben sein.

Nähere Details zur Kandidatur bei der Bundespräsidentenwahl 2022 entnehmen Sie  einer gesonderten Seite.

Bei der Durchführung der Bundespräsidentenwahl werden auf allen Ebenen die Wahlbehörden (Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden sowie die Bundeswahlbehörde) in jenen Zusammensetzungen tätig, in denen sie seit der zuletzt durchgeführten Nationalratswahl im Amt sind.

Aus organisatorischer Sicht gleicht eine Bundespräsidentenwahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl. Dies betrifft auch die Möglichkeit der Stimmabgabe mit Wahlkarten, die Stimmabgabe durch Bettlägerige und die Stimmabgabe im Ausland. Die Wahlzeiten werden von den Gemeinden individuell festgesetzt, die Wahllokale müssen jedoch längstens um 17.00 Uhr schließen. Auch die Regelungen betreffend die Verbotszonen entsprechen jenen bei Nationalratswahlen; ein Alkoholverbot besteht bei Bundespräsidentenwahlen - wie bei allen anderen Wahlen - nicht.

Um zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen erforderlich. Kandidieren mehr als zwei Wahlwerberinnen oder Wahlwerber und erlangt von diesen keine oder keiner eine solche Mehrheit, so findet vier Wochen nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang ("engere Wahl", "Stichwahl") statt, bei dem die beiden stimmenstärksten Wahlwerberinnen und (oder) Wahlwerber antreten.

In der Folge wird das Ergebnis der Wahl durch die Bundeswahlbehörde auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet verlautbart. Die Funktionsperiode des neuen Bundespräsidenten beginnt dann mit der Angelobung vor der Bundesversammlung und dauert sechs Jahre.

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Zahl der ausgestellten Wahlkarten

Das Bundesministerium für Inneres hat am 7. Oktober 2022 anhand der Vermerke der Gemeinden in der Wählerevidenz die Zahl der ausgestellten Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl 2022 ermittelt. Die Zahlen gliedern sich wie folgt (in Klammer steht jeweils die Zahl der ausgestellten Wahlkarten für die Nationalratswahl 2019):

Landeswahlkreis an im Inland lebende Wahlberechtigte an im Ausland lebende Wahlberechtigte Insgesamt
Burgenland 21.262 (27.716) 961 (944) 22.223 (28.660)
Kärnten 52.890 (52.535) 4.560 (4.708) 57.450 (57.243)
Niederösterreich 144.445 (169.772) 6.601 (6.704) 151.046 (176.476)
Oberösterreich 192.700 (177.484) 9.159 (9.199) 201.859 (186.683)
Salzburg 49.044 (61.032) 5.331 (5.397) 54.375 (66.429)
Steiermark 145.610 (155.270) 8.685 (8.751) 154.295 (164.021)
Tirol 69.810 (75.547) 6.203 (6.282) 76.013 (81.829)
Vorarlberg 36.202 (38.876) 4.542 (4.566) 40.744 (43.442)
Wien 185.909 (251.517) 14.222 (14.633) 200.131 (266.150)
Österreich 897.872 (1.009.749) 60.264 (61.184) 958.136 (1.070.933)

Eine detaillierte Gegenüberstellung (241,2 KB) der Zahl der ausgestellten Wahlkarten der Bundespräsidentenwahl vom 9. Oktober 2022 mit der Nationalratswahl vom 29. September 2019 sowie eine Übersicht der Zahl der ausgestellten Wahlkarten auf der Ebene der Länder und Stimmbezirke (586,9 KB) können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden. 

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