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Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal gehen können, können Sie Ihr Wahlrecht mit Briefwahl ausüben.

Sie brauchen dafür eine Wahlkarte. Die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, ist dafür zuständig.

Sie können die Wahlkarte:

  • mit der Post, bis zum 4. Tag vor dem Wahltag
  • persönlich, bis zum 2. Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr,
  • per E-Mail,
  • per Telefax oder
  • über die Internetseite der Gemeinde

beantragen.

Beim Antrag müssen Sie einen Grund nennen, warum Sie nicht in Ihr Wahllokal gehen können. Zum Beispiel weil Sie im Ausland sind oder krank sind.

Per Telefon darf man keine Wahlkarte beantragen.

Beim Bundesministerium für Inneres erhalten Sie keine Wahlkarte!

Sie können die Briefwahl in Österreich und auch im Ausland nützen.

Als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch bei einer österreichischen Botschaft oder einem österreichischen Konsulat im Ausland beantragen. Zusätzliche Informationen finden Sie hier: Link

Sie bekommen die Wahlkarte 3 bis 4 Wochen vor dem Wahltag.

Sie können sofort wählen, wenn Sie die Wahlkarte bekommen haben.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Anweisungen zur Ausübung der Briefwahl.

In der Wahlkarte finden Sie:

  • den amtlichen Stimmzettel,
  • ein selbstklebendes Wahlkuvert
  • ein Informationsblatt über die Stimmabgabe mit Briefwahl und
  • eine Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber.
    Das sind alle Personen, die gewählt werden möchten.

Wie funktioniert die Briefwahl?

  • Nehmen Sie den amtlichen Stimmzettel und das selbstklebende Wahlkuvert heraus.
  • Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus.
    Das heißt, Sie wählen ganz alleine.Niemand darf Ihnen sagen, wen Sie wählen sollen.
    Niemand darf Ihnen dabei zusehen.
  • Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das selbstklebende Wahlkuvert.
  • Kleben Sie das Wahlkuvert zu und geben Sie es in die Wahlkarte zurück.
  • Auf der Wahlkarte gibt es ein Feld für die Unterschrift. Unterschreiben Sie dort, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Das heißt eidesstattliche Erklärung.
    Wenn das nicht zutrifft und Sie unterschreiben die Wahlkarte, können Sie bestraft werden.
  • Kleben Sie die Wahlkarte zu.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde ankommt.
    Sie können die Wahlkarte zum Beispiel in einen Briefkasten der Post einwerfen, in einer Postfiliale aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.

    Sie dürfen die Wahlkarte auch jemanden mitgeben.

Der Staat bezahlt die Kosten für das Porto. Dabei ist es egal, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.

Im Ausland können Wahlkarten auch

  • bei einer österreichischen Vertretungsbehörde, also einer Botschaft oder einem Konsulat
  • oder bei einer österreichischen Einheit

abgegeben werden. Eine österreichische Einheit ist ein Ort, wo das österreichische Militär im Ausland ist.

Die Vertretungsbehörde oder die österreichischen Einheit leitet dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter.

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