anti-gendern-Volksbegehren
(19. Juni bis 26. Juni 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 10. Jänner 2023 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"anti-gendern-Volksbegehren"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
19. Juni 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
26. Juni 2023 |
Stichtag: |
15. Mai 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:
Gendern darf nicht verpflichtend sein. Natürliche oder juristische Personen, die nicht gendern, dürfen keine Nachteile erfahren.
Nicht zu gendern muss in unterschiedlichsten Bereichen, Hochschulen, Ämtern, Firmen frei von Zwang sein und darf nicht verpflichtend vorgeschrieben werden.
Das Recht, nicht zu gendern, muss der Einstellung des Einzelnen überlassen bleiben und soll eingefordert werden dürfen."
Bevollmächtigter:
Mag. Stefan Grünberger
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Gabriele Grünberger
Clemens Grünberger
Dieter Schöfnagel
Ivica Djordjević
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „anti-gendern-Volksbegehren“ als Präsentationsgrafik (pdf, 3 MB) oder als CSV-Datei (csv, 76 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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