TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN

(18. Jänner bis 25. Jänner 2021)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 25. August 2020 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 18. Jänner 2021
Ende des Eintragungszeitraumes: 25. Jänner 2021
 Stichtag: 14. Dezember 2020

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Tiere sind fühlende Wesen. Sie sind von uns zu respektieren und zu schützen. Doch Millionen Tiere erhalten diesen Schutz nicht und leiden unermessliche Qualen. Wir wollen ihnen in Österreich eine starke Stimme geben. Um Tierleid zu beenden und Alternativen zu fördern, verlangen wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen vom Bundesgesetzgeber. Diese sollen heimische BäuerInnen stärken und sich positiv auf die Gesundheit, Umwelt und Klima und auf die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder auswirken.“

Bevollmächtigter:

Dr. Sebastian Bohrn Mena

Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Veronika Bohrn Mena
Alexander Bohrn
Mag. Dieter Welbich
Mag. Ernst Schmidt

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Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHRENS“ als Präsentationsgrafik (1,6 MB) oder als CSV-Datei (78,4 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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