NEUTRALITÄT Österreichs JA
(19. Juni bis 26. Juni 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 10. Jänner 2023 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"NEUTRALITÄT Österreichs JA"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
19. Juni 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
26. Juni 2023 |
Stichtag: |
15. Mai 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes soll Österreich seine immerwährende Neutralität abermals erklären und bekräftigen, in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beizutreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Staatsgebiet nicht zuzulassen. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Neutralität Österreichs durch ein weiteres Verfassungsgesetz beschließen."
Bevollmächtigter:
Mag. Marcus Hohenecker
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Anatolij Volk
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
Ing. Werner Bolek
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „NEUTRALITÄT Österreichs JA" als Präsentationsgrafik ( 3 MB) oder als CSV-Datei (75,5 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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