Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
(19. Juni bis 26. Juni 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 1. Februar 2023 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
19. Juni 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
26. Juni 2023 |
Stichtag: |
15. Mai 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert - den in Frankreich, Italien und Tschechien bereits beschlossenen Gesetzen zur Bekämpfung von Lebensmittelabfällen entsprechend - gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Lebensmittelunternehmen sowie Supermärkte mit mehr als 400 qm Verkaufsfläche verpflichten, nicht mehr verkaufsfähige aber noch genießbare, Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen oder direkt an Bedürftige zu spenden bzw. bei Eignung auch als Tierfutter zu verwerten."
Bevollmächtigter:
Lukas Papula
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Dietmar Walch
Michaela Maier
Leopold Oslansky
Gregor Ruelens
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“ als Präsentationsgrafik ( 3 MB) oder als CSV-Datei ( 76,2 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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